Zur Absicherung des Netzausbaus will die Bundesregierung eine Zersplitterung des deutschen Strommarktes in unterschiedliche Preiszonen verhindern. Das Kabinett verabschiedete dazu am Mittwoch eine Änderung der entsprechenden Verordnung. „Die deutsche Stromgebotszone kann auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
„Da es sich hier um eine Regelung handelt, die lediglich den Status Quo festschreibt und für Rechtsklarheit sorgt, kann sie durch die derzeit geschäftsführend tätige Bundesregierung getroffen werden“, sagte der zuständige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Rainer Baake.
Hintergrund ist die Befürchtung des Bundes, dass sich der Ausbau von Stromtrassen durch Deutschland im Zuge der Energiewende verlangsamen könnte, wenn die Preise im Norden und Süden unterschiedlich sind und damit womöglich Anreize für weitere Investitionen fehlen. Eine Zerschlagung in mehrere Strompreiszonen wurde auch auf europäischer Ebene diskutiert und hatte vergangenes Jahr zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesregierung und EU-Kommission geführt. Die Brüsseler Behörde wollte der EU-Energieregulierungsbehörde (Acer) mehr Kompetenzen übertragen, was in Berlin auf Vorbehalte stieß.
Interessant ist der Vorschlag eines einheitlichen Strompreises vor dem Hintergrund, dass die Strompreise derzeit so hoch sind wie nie zuvor. Es stellt sich also die Frage, ob sich ein künftiger Einheitspreis eher an den Regionen mit niedrigerem oder an jenen mit höheren Stromkosten orientieren wird.