Die Steuerbelastung der Deutschen ist einem Bericht zufolge im vergangenen Jahr weiter spürbar gestiegen. Die Steuerquote kletterte 2018 auf 22,8 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts, berichtete die Rheinische Post am Mittwoch aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Quote nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte zu.
Zu Beginn der ersten Legislaturperiode der großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Quote 2005 noch bei 19,6 Prozent gelegen. Die Steuerquote ergibt sich aus dem Steueraufkommen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt.
Zu bedenken dabei ist, dass die Wirtschaftsleistung Deutschlands in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich von etwa 2,3 Billionen Euro jährlich auf aktuell etwa 3,4 Billionen Euro gestiegen ist, wie aus Daten von Statista hervorgeht. Der Anstieg der Steuerbelastung von 19 auf über 22 Prozent bei wachsender Referenzgröße ist demnach beachtlich.
Aus Daten der OECD geht hervor, dass Deutschland weltweit eine Spitzenposition bei Steuern und Abgaben einnimmt.
"Wahlversprechen der CDU und die Realität sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe", sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr der Zeitung. "Während im Wahlprogramm der Union prominent damit geworben wird, dass auch die Steuerquote nicht steigt, zeigt unsere Anfrage, dass die Steuerquote schon wieder gestiegen ist."
Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist die sogenannte kalte Progression. Sie bedeutet, dass der Staat allein deshalb steigende Einnahmen verbucht, weil der Tarif nicht jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst wird.
Das Bundesfinanzministerium schreibt den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu:
Der seit 2005 trendmäßige Anstieg der Steuerquote, d.h. das Steueraufkommen in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP), ist zum einen durch die veränderte Struktur des BIP zu erklären. So wurde das BIP stärker von binnenwirtschaftlichen Impulsen getragen, die tendenziell das Steueraufkommen erhöhen. Zum anderen führt der progressive Steuertarif der Einkommensteuer für sich genommen bei steigenden Einkommen zu einer ansteigenden Steuerquote. Das Familienentlastungsgesetz wirkt dem entgegen. 2019 und 2020 wird die kalte Progression ausgeglichen sowohl durch eine Anhebung des Grundfreibetrags als auch durch eine Rechtsverschiebung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs.
In den Jahren 2019 bis 2021 werden Senkungen bei der Einkommensteuer inklusive höherer Familienleistungen, ein weit reichender Abbau des Solidaritätszuschlags auf die Einkommensteuer und neue punktuelle Fördermaßnahmen in voller Jahreswirkung ein Volumen erreichen, das deutlich über die 25 Milliarden Euro-Marke hinausgehen wird. Insgesamt wird die Umsetzung dieser Entlastungen dazu beitragen, die Steuerquote im Verlauf dieser Legislaturperiode zu stabilisieren.