Politik

Neue Verordnung: 60-Stunden-Woche und Arbeit an Sonn- und Feiertagen offiziell erlaubt

In zahlreichen Branchen wird das Arbeitszeitgesetz aufgrund des Corona-Virus aufgeweicht. Der 12-Stunden-Tag, die 60-Stunden-Woche und Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nun erlaubt. Angeblich nur bis zum 30. Juni 2020.
09.04.2020 22:43
Aktualisiert: 09.04.2020 22:43
Lesezeit: 2 min
Neue Verordnung: 60-Stunden-Woche und Arbeit an Sonn- und Feiertagen offiziell erlaubt
Jens Spahn (l, CDU), Bundesminister für Gesundheit, und Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 7. April 2020 “Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie”.

Aus der Verordnung geht hervor:

Abweichend von den §§ 3 und 6 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden (...) Absatz 1 gilt für Tätigkeiten 1. beim Herstellen, Verpacken einschließlich Abfüllen, Kommissionieren, Liefern an Unternehmer, Be- und Entladen und Einräumen von a) Waren des täglichen Bedarfs, b) Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren apothekenüblichen Waren sowie Hilfsmitteln, c) Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der COVID-19-Epidemie eingesetzt werden, d) Stoffen, Materialien, Behältnissen und Verpackungsmaterialien, die zur Herstellung und zum Transport der in den Buchstaben a bis c genannten Waren, Mittel und Produkte erforderlich sind, 2. bei der medizinischen Behandlung sowie bei der Pflege, Betreuung und Versorgung von Personen einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten, 3. bei Not- und Rettungsdiensten, der Feuerwehr sowie beim Zivilschutz, 4. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden, 5. in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben, - 2 - 6. in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren, 7. zur Sicherstellung von Geld- und Werttransporten sowie bei der Bewachung von Betriebsanlagen, 8. zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen, 9. in Apotheken und Sanitätshäusern im Rahmen der zugelassenen Ladenöffnungszeiten und bei erforderlichen Vor- und Nacharbeiten sowie bei Abhol- und Lieferdiensten von Apotheken und Sanitätshäusern.”

Weiter heißt es: “Die Wochenarbeitszeit nach Satz 1 darf in dringenden Ausnahmefällen auch über 60 Stunden hinaus verlängert werden, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann.”

Zu den Ruhezeiten führt das BMAS aus: “Abweichend von § 5 Absatz 1 und § 7 Absatz 9 des Arbeitszeitgesetzes darf die Ruhezeit bei den in § 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, wobei eine Mindestruhezeit von neun Stunden nicht unterschritten werden darf.”

Zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung merkt das BMAS an: “Abweichend von § 9 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den in § 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.”

Diese Verordnungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

avtor1
Cüneyt Yilmaz

                                                                                ***

Cüneyt Yilmaz ist Absolvent der oberfränkischen Universität Bayreuth. Er lebt und arbeitet in Berlin.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Raucherpause im Job: Ausstempeln erforderlich?
30.06.2025

Raucherpause im Job – ein kurzer Zug an der Zigarette, doch was sagt das Arbeitsrecht? Zwischen Ausstempeln, Betriebsvereinbarung und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lufthansa sichert sich Anteile an Air Baltic – trotz Bedenken
30.06.2025

Die Lufthansa steigt bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic ein – jedoch nicht ohne Bedenken der Kartellwächter. Was bedeutet...

DWN
Politik
Politik Kanada knickt ein: Handelsgespräche mit den USA nach Steuer-Rückzug wieder aufgenommen
30.06.2025

Die Regierung Trudeau muss einlenken: Kanada streicht die Digitalsteuer für US-Konzerne – sonst drohen massive Strafzölle. Die USA...

DWN
Politik
Politik Analyse: „Achse des Bösen“ knistert – Iran hat keine Freunde
30.06.2025

Die „Achse des Bösen“ wackelt: Nach den westlichen Angriffen auf Iran schweigen Russland, China und Nordkorea auffällig. Für den...

DWN
Politik
Politik Iran droht Trump indirekt mit dem Tod – Waffenruhe in Gaza in Sicht?
30.06.2025

Zwischen Drohungen, Diplomatie und geopolitischem Kalkül: Der Iran richtet scharfe Worte an Donald Trump und spricht gleichzeitig über...

DWN
Politik
Politik Citigroup-Chefin sieht Revolution der Wirtschaft: Größer als Trumps Handelskrieg
30.06.2025

Citigroup-Chefin Jane Fraser sieht im Exklusiv-Interview die KI als größte Umwälzung seit Jahrzehnten. Trump, Handelspolitik und Zölle...

DWN
Panorama
Panorama Merz-Fake News: Warum sich Falschnachrichten über Kanzler Merz derzeit so stark verbreiten
30.06.2025

Gezielte Falschinformationen, manipulierte Videos und absurde Behauptungen über Kanzler Merz fluten die sozialen Netzwerke. Was steckt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Payback-Punkte sammeln mit der Girocard: Sparkassen schließen sich an
30.06.2025

Payback kooperiert jetzt mit den Sparkassen – ein wichtiger Schritt für das größte Bonusprogramm Deutschlands. Doch wie funktioniert...