Politik

Neue Verordnung: Frist für 60-Stunden-Woche darf verlängert werden

Die 60-Stunden-Woche in “systemrelevanten Berufen” darf solange aufrechterhalten werden, solange die Corona-Pandemie aktuell ist. Unklar bleibt, ob die Arbeitnehmer solange warten müssen, bis ein neuer Impfstoff gefunden wird.
04.05.2020 18:56
Aktualisiert: 04.05.2020 18:56
Lesezeit: 1 min

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, forderte eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Er plädiert für ein “flexibles Arbeitszeitgesetz”. Das sagte er dem Handelsblatt.

“Das deutsche Arbeitszeitgesetz passt nicht mehr in die heutige Zeit: Niemand soll mehr arbeiten oder weniger Pausen machen müssen, aber die Einteilung soll freier als heute sein. Neue Regelungen sollen dabei nur bei Zustimmung der Tarifpartner möglich sein. Das stellt sicher, dass in der jeweiligen Branche nur passiert, was im gemeinsamen Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist und schließt jeden Missbrauch sicher aus”, behauptet Vogel.

Arbeitsminister Hubertus Heil hat bereits für einige Branchen eine Arbeitszeitausdehnung auf zwölf Stunden beschlossen.

Der 12-Stunden-Tag, die 60-Stunden-Woche und Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nun erlaubt. Angeblich nur bis zum 30. Juni 2020.

An dieser Stelle wird es besonders interessant. “Es ist (...) nicht ausgeschlossen, dass die Geltungsdauer der Verordnung je nach aktueller Lage der Corona-Epidemie verlängert wird”, so Rechtsanwalt Hans-Georg Hermann auf anwalt.de.

Hermann wörtlich: “Wird die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden verlängert, so darf die wöchentliche Arbeitszeit jedoch nur in dringenden Ausnahmefällen mehr als 60 Stunden betragen. Hierbei müssen dieselben Voraussetzungen wie bei der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden gegeben sein (...) Der Gesetzgeber hat darüber hinaus aufgrund der aktuellen Corona-Krise es ebenso für notwendig erachtet, eine Ausdehnung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung zu beschließen. Hier haben Arbeitgeber nunmehr auch die Möglichkeit erhalten, in den vorstehend aufgezeigten Fällen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen.”

Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer aus “systemrelevanten Berufen”: “Was sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen? Das sind diejenigen, die

  • in Supermärkten arbeiten,

  • in Krankenhäusern,

  • in Apotheken,

  • in der Pflege,

  • Produkte herstellen, die für die Bekämpfung der Epidemie wichtig sind, wie zum Beispiel Schutzmasken,

  • Menschen, die in Not- und Rettungsdiensten arbeiten,

  • für die Polizei arbeiten,

  • für die Energieversorgung und für die Abfall- und Abwasserentsorgung verantwortlich sind,

  • in der Landwirtschaft und Tierhaltung und

  • diejenigen, die für die Datennetze zuständig sind.”

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