Deutschland

Neues Gesetz: Verunglimpfung von EU-Symbolen ist nun strafbar

Wer in Deutschland EU-Symbole verunglimpft, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. "Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar", heißt es in dem neuen Gesetzes-Passus.
16.05.2020 15:06
Aktualisiert: 16.05.2020 15:06
Lesezeit: 1 min
Neues Gesetz: Verunglimpfung von EU-Symbolen ist nun strafbar
Bürger protestieren in Berlin bei der Demonstration von Pulse of Europe für ein vereintes Europa. (Foto: dpa) Foto: Maurizio Gambarini

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf des Bundesrats gebilligt, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird.

Mit dem neuen Passus soll “im Strafgesetzbuch ein Paragraf 90c eingeführt werden, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Entwurf sieht vor, dass der abstrakte Strafrahmen der neuen Vorschrift sich an Paragraf 90a orientiert und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Der Versuch einer solchen Verunglimpfung solle ebenso strafbar sein. Zur Begründung heißt es, nach geltender Rechtslage seien die Symbole der Europäischen Union wie die Flagge und die Hymne nicht ausreichend über das materielle Strafrecht geschützt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Bundesrat will den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand geben, um entschieden gegen solche Handlungen vorgehen zu können, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben”, so der Bundestag.

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