Politik

WTO: EU darf Strafzölle auf US-Importe in Milliardenhöhe verhängen

Lesezeit: 2 min
13.10.2020 16:49  Aktualisiert: 13.10.2020 16:49
Die EU darf im Handelsstreit um US-Subventionen für den Flugzeugbauer Boeing gegen die USA Strafzölle im Umfang von knapp 4 Milliarden Dollar verhängen. Das gab die Welthandelsorganisation (WTO) am Dienstag in Genf bekannt.
WTO: EU darf Strafzölle auf US-Importe in Milliardenhöhe verhängen
Die EU hatte angeprangert, dass Airbus durch die US-Staatshilfen für den Konkurrenten Boeing jahrelang benachteiligt worden sei. (Foto: dpa)

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Wegen jahrelanger rechtswidriger Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing darf die Europäische Union nun Strafzölle auf US-Importe im Umfang von knapp vier Milliarden Dollar (3,4 Milliarden Euro) im Jahr verhängen. Das legten unabhängige Streitschlichter fest, die die Welthandelsorganisation (WTO) am Dienstag in Genf berichtete. Die Schlichter blieben damit weit unter den Forderungen der EU.

Sie hatte zwölf Milliarden Dollar an Schäden geltend gemacht, im Gespräch mit den Schlichtern dann 8,6 Milliarden, weil Airbus durch die Staatshilfen für den Konkurrenten Boeing jahrelang benachteiligt worden sei. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten Schlichter den USA wegen unerlaubter Subventionen für Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt.

Das Urteil war der vorläufige Schlussstrich unter die beiden Dispute zwischen den Handelsgiganten USA und EU, die seit mehr als 15 Jahren dauern. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Die EU hat bereits Abgaben auf Ketchup, Spielkonsolen und andere Produkte angedroht.

Die WTO-Streitschlichter hatten im März 2019 bereits abschließend festgestellt, dass die USA über Jahre zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestellt hatten. Seitdem waren Schlichter damit beschäftigt, die Höhe der erlaubten Strafzölle zu ermitteln. Es ging bei den Subventionen unter anderem um Forschungsgelder der Weltraumbehörde NASA und Steuervergünstigungen. Staatlich gefördert wurde etwa auch der einstige Verkaufsschlager der Amerikaner, das Langstreckenflugzeug Boeing 787, Dreamliner genannt.

Die EU und die USA hatten sich vor gut 15 Jahren bei der WTO gegenseitig wegen Beihilfen für Airbus und Boeing verklagt. Die Klage der USA wegen Airbus wurde etwas schneller abgeschlossen. Schon im Mai 2018 stellten Schlichter im Airbus-Fall fest, dass Brüssel beanstandete Subventionen nicht gestoppt hatte. Sie genehmigten den USA im Oktober 2019 deshalb Strafzölle auf Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar im Jahr. Das war die höchste Summe, die seit Gründung der WTO 1995 genehmigt wurde.

Die USA setzten das Urteil umgehend um: Sie verteuerten die Einfuhr von Käse, Butter und Wein und vielen anderen Produkten aus Europa, ebenso von Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die Strafzölle liegen zwischen 15 und 25 Prozent. Sie straften vor allem die Länder, die Airbus-Subventionen zahlten: Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien.

Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Die EU beteuert seit Monaten, alle Airbus-Hilfen seien eingestellt und die Strafzölle müssten gestoppt werden. Sie hat dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichter gefordert, aber ihr Antrag kommt in der krisengeschüttelten WTO nicht voran. Auch die USA sagen, die beanstandeten Boeing-Hilfen existierten nicht mehr.

Die EU hat den USA zuletzt im Juli angeboten, über die Beilegung der Streitereien und ein Ende aller Strafzölle zu verhandeln. Washington war zunächst nicht darauf eingegangen.


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