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Deutschland im Homeoffice: Wie kann mobiles Arbeiten gelingen?

Mehr als ein Drittel Beschäftigten in Deutschland arbeitet mobil, viele davon im Homeoffice. Die Corona-Krise beschleunigt die Digitalisierung am Arbeitsplatz zuhause. Doch der Wandel birgt Herausforderungen.
08.12.2020 14:15
Lesezeit: 2 min
Deutschland im Homeoffice: Wie kann mobiles Arbeiten gelingen?
Eine Frau raucht im HomeOffice vor ihren PC-Monitoren eine Zigarette. (Foto: dpa) Foto: Axel Heimken

Im Kampf gegen eine weitere Corona-Ausbreitung in Deutschland müssen sich Millionen Arbeitnehmer in Deutschland wohl auch in den kommenden Monaten auf Homeoffice einstellen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina warnte in einer am Dienstag veröffentlichten Empfehlung vor einer Verschärfung der Pandemie in Deutschland und forderte weitere Schritte. Ab dem 14. Dezember sollten laut Leopoldina die Kontakte auch im beruflichen Kontext «auf das absolut notwendige Mindestmaß» reduziert werden. «Homeoffice muss wo immer möglich die Regel sein», fordern die Wissenschaftler. Digitale Möglichkeiten anstelle von Präsenzangeboten sollten genutzt werden.

Arbeiternehmervertreter weisen auch auf die Gefahren hin, die mit dem mobilen Arbeiten zusammenhängen, und fordern einen besseren Schutz von Arbeitnehmern. Einerseits ermögliche mobiles Arbeiten - etwa im Homeoffice - große Handlungsspielräume, anderseits gebe es dadurch hohe Belastungen, sagte Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bei der Vorstellung des DGB-Indexes «Gute Arbeit 2020».

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse auch bei mobiler Arbeit gelten, damit Beschäftigte vor Entgrenzung, Überlastung und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen geschützt werden, betonte Hoffmann. In nur rund einem Drittel der Betriebe, die Homeoffice und mobile Arbeit anbieten, gebe es dazu Betriebsvereinbarungen, sagte er. Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante «Mobile Arbeit Gesetz» soll nach Ansicht des DGB-Chefs um ein Mitbestimmungsrecht für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert werden.

Arbeitsrechtler fordern insbesondere die Einhaltung von Datenschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssten dafür sorgen, dass Arbeitnehmer im Homeoffice die Vorschriften einhalten. «Dazu gehört, dass die verwendete Hard- und Software durch ein Passwort vor unberechtigtem Zugriff gesichert ist, Daten datenschutzkonform gespeichert werden und der PC vor Viren geschützt ist», sagt etwa Arbeitsrechtler Uwe Schlegel. Außerdem dürften etwa Mitbewohner keinen Zugriff auf Unterlagen haben und ihren Bildschirm nicht einsehen können.

Einer am Dienstag veröffentlichte Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge, machen Berufstätige im coronabedingten Homeoffice überwiegend positive Erfahrungen - und möchten auch nach der Pandemie flexibel arbeiten. Ein Mehrheit der Befragten gab demnach an, im Homeoffice weniger Stress zu empfinden, da der Arbeitsweg entfalle und sich Berufs- und Privatleben besser vereinen ließe. «Eine der größten Herausforderungen für die Arbeit im Homeoffice ist die Abgrenzung von Beruflichem und Privatem. Hierbei helfen klare Regeln und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer», betonte Bitkom-Präsident Achim Berg.

Union und SPD hatten sich zum Thema Home Office zuletzt auf eine Steuerpauschale geeinigt. Damit will die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zuhause unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers unterstützten. Dies ist bisher bei der Steuererklärung nötig. Die Pauschale soll den Plänen zufolge 600 Euro pro Jahr betragen. Die Homeoffice-Pauschale soll in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet werden, mit der die Steuerlast sinkt.

Derzeit ringt die Koalition ferner über einen gesetzlichen Weg für mehr Homeoffice in Deutschland auch nach der Pandemie. Der Entwurf für Heils «Mobile Arbeit Gesetz» befindet sich derzeit in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Arbeitnehmer sollen in ihrer Firma konkret anmelden können, wann und wie viel sie mobil arbeiten wollen. Der Arbeitgeber soll dies mit ihnen erörtern - und gegebenenfalls begründet und schriftlich ablehnen müssen.

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