Aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass die „Überbrückungshilfe III“ für Unternehmen von Januar bis Juni 2021 ausgezahlt werden soll. Zur Definition und zum Zweck der „Überbrückungshilfen“ führt das Bundesfinanzministerium aus: „Ziel der Überbrückungshilfe ist es (…), kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, (…) eine weitergehend Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch ihre Existenzsicherung zu gewähren.“
Wenn man diese beiden Papiere im Zusammenhang betrachtet, ist davon auszugehen, dass der Lockdown in verschiedenen Intensitäten noch bis zum Juni 2021 andauern wird. Mit der Dauer des Lockdowns hätten die Unternehmer keine Probleme, wenn sie genügend finanzielle Mittel über die „Überbrückungshilfen“ bekommen würden. Doch das ist nicht der Fall.
Die dpa meldet:
Verzweiflung, Frust, Existenzängste - und Wut auf die Politik: So beschreiben Wirtschaftsverbände die Stimmung bei vielen Firmen, deren Betrieb wegen des Lockdowns dicht ist. In den staatlichen Hilfstöpfen sind zwar Milliardengelder veranschlagt - bei den Betroffenen sei aber bisher nur wenig angekommen, klagen Wirtschaftsvertreter.
Noch schlimmer dürfte es für das deutsche Unternehmertum zu einem späteren Zeitpunkt werden. Denn der Deutsche Steuerberaterverband beklagt einen großen Korrekturaufwand bei Anträgen für die staatliche Überbrückungshilfe in der Corona-Krise. „Ich gehe davon aus, dass wegen der neuen Fixkosten-Regel 80 Prozent bis 90 Prozent aller Anträge für Überbrückungshilfen noch einmal angepackt werden müssen“, sagte Verbandspräsident Harald Elster der Zeitung „Welt“. In der Folge müssten viele Unternehmen entweder bereits gezahlte Hilfen zurückzahlen oder sie bekämen weniger Geld, als sie ursprünglich gedacht hätten.
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Erstattet werden bei der „Überbrückungshilfe III“ nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Bund hatte dies auch mit den immensen Kosten für die November- und Dezemberhilfen begründet. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III wurde aber von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Dieser maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Auch bei den Überbrückungshilfen III sind Abschlagszahlungen geplant.
Schlussendlich kann man es drehen und wenden wie man will: Eine massive Insolvenzwelle kann nicht mehr verhindert werden (Mehr zum Thema - HIER). Das deutsche Unternehmertum wird einen Großteil seiner wirtschaftlichen Kraft einbüßen. Die Politik hat keines ihrer Versprechen gehalten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im September 2020 noch gesagt: „Man würde mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren.“
Doch genau das ist passiert!