Finanzen

Kältester April seit 40 Jahren – gestiegene Heizkosten treffen Haushalte hart

Lesezeit: 3 min
04.05.2021 17:00  Aktualisiert: 04.05.2021 17:00
Der vergangene Monat war der kälteste April seit 40 Jahren. Nicht zuletzt wegen der von der Politik vorangetriebenen Verteuerung fossiler Energieträger haben viele Haushalte eine böse Kosten-Überraschung erlebten.
Kältester April seit 40 Jahren – gestiegene Heizkosten treffen Haushalte hart
An einem Blatt haben sich kleine Eiskristalle gebildet. (Foto: dpa)

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Der kälteste April seit 40 Jahren dürfte vielen Haushalten in Deutschland die Heizkostenabrechnung verhageln. Denn der Energiebedarf für eine warme Wohnung ist um 50 Prozent höher ausgefallen als im April 2020, wie das Vergleichsportal Check24 anhand von Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) errechnet hat. Ein Musterhaushalt in einem Reihenhaus mit Gasheizung habe 54 Euro mehr zahlen müssen als im April 2020. Werde in dem Haus eine Ölheizung betrieben, habe der Preisaufschlag sogar 61 Euro betragen.

Der kalte April mit 13 Frosttagen schlägt sich auch in der Bilanz der gesamten Heizperiode nieder. Von September bis April sei der Wärmebedarf um 10 Prozent höher gewesen als in der vorhergehenden Heizperiode, berichtetet Check24 am Dienstag. Für den Musterhaushalt hätten sich bei einer Gasheizung Gesamtkosten von 1154 Euro ergeben, 93 Euro mehr als in der Heizperiode 2019/2020. Heizen mit Gas sei damit etwa 9 Prozent teurer geworden, berichteten die Marktbeobachter.

Verbraucher mit Ölheizung hätten dagegen von dem Preistief im vergangenen Spätjahr profitiert. Zwischen September 2020 und April 2021 hätten sie fürs Heizen 1003 Euro bezahlen müssen, 56 Euro weniger als in der vorherigen Heizperiode. Das entspreche einem Minus von 5 Prozent.

Das Vergleichsportal Verivox kommt zu etwas anderen Zahlen. Nach seinen Berechnungen fiel die Rechnung für eine Gasheizung um 5,6 Prozent höher aus als in der Heizperiode 2019/2020. Bei einer Ölheizung falle die Rechnung 0,9 Prozent niedriger aus. Etwa die Hälfte der Wohnungen in Deutschland wird nach Angaben des Energieverbandes BDEW mit Gas beheizt, in gut einem Viertel kommt Öl zum Einsatz. Der Rest entfällt auf Fernwärme, Wärmepumpen und andere Heizarten.

Die Haushalte müssen sich nach Einschätzung der Portale auf weiter steigende Heizkosten einstellen. "Heizölkunden sind in diesem Winter noch glimpflich davongekommen", sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Steigende Erdölpreise und ein schrittweise höherer CO2-Preis werden das Heizen mit Öl mittel- bis langfristig immer unattraktiver machen." Und auch der Gaspreis ist weiter auf dem Weg nach oben.

Nach Angaben des DWD hat es seit 1980 keinen so kühlen April gegeben wie in diesem Jahr. Und auch der Mai sorgte bislang nicht für eine Erleichterung bei den Heizkosten. Ganz im Gegenteil: Der Deutsche Wetterdienst hat für Teile Deutschlands weiter Frost vorausgesagt.

Grüne und Union wollen CO2-Sondersteuer drastisch erhöhen

Die Grünen haben in einem Brief an die Bundesregierung einem Medienbericht zufolge rasche Entscheidungen für mehr Klimaschutz gefordert. "Wir halten es für richtig, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausgangspunkt zu nehmen, um noch in dieser Legislaturperiode konkrete Schritte für einen ambitionierten Klimaschutz einzuleiten", heißt es in dem Schreiben, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Es sei von den Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie den Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter unterzeichnet. Adressaten seien neben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sowie die Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD.

Konkret fordern die Grünen unter anderem eine Erhöhung der CO2-Sondersteuer auf 60 Euro - derzeit beträgt diese 25 Euro pro Tonne CO2. "Die Einnahmen sollten für eine Pro-Kopf-Rückerstattung, eine Senkung der EEG-Umlage und für zielgerichtete Transformationszuschüsse für Menschen mit niedrigen Einkommen verwendet werden." Daneben solle das Klimaschutzziel für 2030 auf eine Reduktion der Treibhausgase um 70 Prozent angehoben werden.

Als Konsequenz aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts will auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag die CO2-Sondersteuer deutlich schneller erhöhen als bisher geplant. Zugleich sollen Bürger und Unternehmen durch einen Wegfall der EEG-Umlage beim Strompreis entlastet werden. "In dieser Kombination macht es Sinn: CO2-Preis hoch, Strompreis runter", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Jung (CDU) am Dienstag in Berlin. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte, die für 2022 und 2023 geplanten Anhebungsschritte auf 30 und 35 Euro pro Tonne CO2 zu überspringen. Stattdessen solle im nächsten Jahr direkt ein Sprung auf eine CO2-Sondersteuer von 45 Euro gemacht werden, der eigentlich erst 2024 vorgesehen wäre.

Das bedeute, dass man nicht erst im Jahr 2027 in den marktgerechten Emissionshandeln eintrete, sondern bereits 2025, sagte Dobrindt. Klimaneutralität wolle man nicht erst 2050, sondern schon 2045 erreichen. Über Zwischenziele für 2035 und 2040 werde diskutiert. Bei den Einsparzielen bis 2030 wolle man von den geplanten 55 Prozent weniger CO2-Emissionen weggehen und sich 65 Prozent vornehmen. Zudem schlage er vor, ab 2035 auf die Neuzulassung von Autos mit Verbrennermotoren zu verzichten.

Seit Anfang dieses Jahres haben Emissionen des lebenswichtigen Naturgases CO2 (Kohlenstoffdioxid) von fossilen Brennstoffen in Deutschland einen Preis. Gestartet wurde mit einer Abgabe von 25 Euro pro Tonne CO2, das entspricht nach Angaben des Umweltministeriums weniger als 10 Cent pro Liter Kraftstoff oder Heizöl. Diese Abgabe für die Emissionen erhöht sich nach der aktuellen Gesetzeslage, bis 2025 dann 55 Euro pro Tonne CO2 fällig werden.

Nach der Karlsruher Entscheidung von vergangener Woche müsse umgehend gehandelt werden, forderte Dobrindt. Er gehe davon aus, dass notwendige Änderungen am Klimaschutzgesetz schon am 12. Mai im Kabinett beschlossen werden könnten. Das Thema könne nicht auf eine nächste Wahlperiode verschoben werden, selbst wenn das Gerichtsurteil einen zeitlichen Spielraum bis Ende 2022 ermögliche. Die Richter in Karlsruhe hatten den Gesetzgeber in der vergangenen Woche verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Gasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das "Klimaschutzgesetz", das bisher für die Jahre bis 2030 Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt.


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