Politik

Grundrechte nach Impfung: Wenn das kein Impfzwang ist, was ist dann ein Impfzwang?

Lesezeit: 2 min
04.05.2021 23:18
Die Grundrechte, die gleichzeitig Bürgerrechte sind, sind in den Händen der Exekutive zu einem Spielzeug geworden, an dem sich die Bürger nur dann erfreuen dürfen, wenn sie sich impfen lassen.
Grundrechte nach Impfung: Wenn das kein Impfzwang ist, was ist dann ein Impfzwang?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der RKI-Chef Lothar Wieler. (Foto: dpa)

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Die Bundesregierung spielt sich als Verfechter der Grundrechte auf. Sie argumentiert lautstark und beherzt, dass man Geimpften ihre Grundrechte nicht entziehen dürfe. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht betätigte sich kürzlich bei „Anne Will“ als Bürgeraktivistin. Sie meinte: „Wenn ein minimales Restrisiko vorhanden ist, habe ich als Staat keine Begründung mehr, Grundrechte einzuschränken.“

Jens Spahn, der für unsere Gesundheit zuständig ist und sich bester Gesundheit erfreut, hatte im April 2021 laut der „WELT“ gesagt: „Zum einen wollen wir sehr zügig Geimpfte und aktuell negativ Getestete gleichstellen. Zum Beispiel bei der Einreise braucht man ja einen Test. Da reicht dann in Zukunft (…) auch die vollständige Impfung (…) Es geht hier um Grundrechte, und da gibt’s nichts irgendwie zu relativieren oder zu verzögern, verschleppen.“

Vor wenigen Monaten hatte Spahn noch gesagt, dass es „in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben“ werde. Doch jetzt koppelt er die Ausübung der Grundrechte direkt an die Impfungen. Wenn das kein Impfzwang ist, was ist dann ein Impfzwang?

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte zuvor verkündet, dass „mit großem Druck und großem zeitlichem Ehrgeiz“ an einer Verordnung gearbeitet werde, um Geimpften und Genesenen gewisse Grundrechte zurückgeben, so „Merkur.de“. Sollen wir uns nun für diese huldvoll gewährten Teil-Bürgerrechte, die uns ohnehin zustehen, untertänigst bedanken?

CSU-Chef Markus Söder, der aus unerklärlichen Gründen in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt hatte, meint, dass vollständig Geimpfte wieder mehr Grundrechte erhalten sollen. Dass in Bayern eine weitgehende FFP2-Maskenpflicht eingeführt wurde, liegt bestimmt nur daran, dass sich Söder ausschließlich um die Gesundheit der Angehörigen der „Vier Stämme“ Bayerns sorgt. Da steckt sicherlich nichts anderes dahinter.

Die Politiker der Großen Koalition tun so, als ob es besonders nett und ehrenhaft ist, jemandem gegen seinen Willen etwas wegzunehmen, was ihm gehört, um es ihm nach einer gewissen Zeit zurückzugeben. Seit Beginn der Pandemie hat sich die Exekutive in nahezu allen Fragen über die Legislative und kritische Staatsrechtler hinweggesetzt. Politiker, Bürger und Staatsrechtler, die Partei für die Bürgerrechte ergreifen, werden von regierungsnahen Medien als Paria behandelt und gebrandmarkt. Extremisten, die seltsamerweise immer dann in Aktion treten, wenn Kritiker und demokratische Proteste unterdrückt werden sollen, liefern den „Inquisitoren“ eine Steilvorlage nach der anderen.

Wer nun glaubt, dass mit dem Ende der Großen Koalition alles zur alten Normalität zurückkehren wird, der täuscht sich. Der Corona-Lockdown mit all seinen umstrittenen Komponenten war nur ein Vorspiel. Das Grundgesetz und der Datenschutz werden auch weiterhin Schritt für Schritt ausgehebelt werden, bis wir uns an diese neue Normalität gewöhnen. Der anstehende Klima-Lockdown, der weitaus schärfer als der Corona-Lockdown ausfallen wird, ist schon in aller Munde. „Wir müssen sehr gut überlegen, wie wir effektiv vorgehen. Es wäre falsch, nach dem Corona-Lockdown in einen Klima-Lockdown zu gehen“, warnt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (Mehr HIER).

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Nochmal: Ein Zurück zur alten Normalität wird und soll es nicht geben – weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich. Das hatte übrigens der Gründer des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, im Gespräch mit „Euronews“ offen angekündigt.

Doch diese Wahrheit verschweigt uns die Politik. Stattdessen sollen wir uns langsam an die neue Normalität gewöhnen.

Wir sind in gewisser Weise wie der Frosch im heißen Wasser.


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