Der Vize-Landrat von Bautzen hat angekündigt, dass der Landkreis die Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeheimen ab Mitte März nicht umsetzen will. «Wenn Sie mich danach fragen, was das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen machen wird ab dem 16.3., dann werden wir, unser Gesundheitsamt, unseren Mitarbeitern im Landkreis Bautzen in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot aussprechen», sagte Udo Witschas (CDU) am Montagabend vor Teilnehmern einer Demo gegen Corona-Maßnahmen in Bautzen.
Er und Landrat Michael Harig könnten verstehen, wie sich die Angestellten fühlten, die nicht wüssten, ob sie bald noch einen Job hätten. «Ich kann ihnen ganz einfach sagen, warum es bei uns ab dem 16.3. dieses Berufsverbot nicht geben wird. Es gibt eine Antwort auf diese Frage: Wer, meine Damen und Herren, soll oder wird sich um diese hilfsbedürftigen Menschen kümmern, wenn Sie nicht mehr da sind?», sagte er.
Am Montag hatte sich bereits Landrat Harig in einem Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gewandt. Darin bat er Kretschmer, sich gegenüber dem Bund für eine Verschiebung oder Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. «Eine konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird erkennbar zu größeren Problemen in der Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen führen», heißt es in dem Brief.
Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.
In Sachsen sind derzeit nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nur rund 65 Prozent der etwa 300 000 Arbeitskräfte im medizinischen und pflegerischen Bereich geimpft. Darüber hatte sich Köpping bereits in der Vergangenheit besorgt gezeigt.