Politik

Zustände „wie im absolutistischen Fürstenstaat“: Schröder verklagt Bundestag mit Top-Anwalt

Der Feldzug gegen Gerhard Schröder ist gescheitert. Nun geht der Ex-Kanzler zum Gegenangriff über.
12.08.2022 09:31
Aktualisiert: 12.08.2022 09:31
Lesezeit: 2 min
Zustände „wie im absolutistischen Fürstenstaat“: Schröder verklagt Bundestag mit Top-Anwalt
Gerhard Schröder geht in die Offensive und verklagt den Bundestag. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte.

Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. "nachwirkenden Dienstpflichten" nicht mehr wahr". Es werde "aber nicht festgelegt, was "nachwirkende Dienstpflichten" überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", heißt es in der Erklärung weiter.

Dem ganzen Vorgang stehe "auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der "neuen Regeln" vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren". Solche Entscheidungen erinnerten "im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat" und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Kritik wegen Engagement für Russland

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Vielmehr solle die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen", heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als "folgerichtig" begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.

Lesen Sie dazu: Gerd Schröder bleibt Genosse

Schröders Hannoveraner Anwalt gilt als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ripple startet RWA-Strategie, AMT DeFi-Verträge für erneuerbare Energien gehen live – XRP beginnt einen neuen Aufwärtszyklus

Mit der beschleunigten Einführung der RWA-Strategie (Real World Assets) durch Ripple entwickelt sich die Blockchain-Branche von reinem...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Trump im zweiten Amtsjahr: Wachsende Risiken für globale Finanzmärkte
18.01.2026

Donald Trumps zweite Amtszeit fällt in eine Phase erhöhter politischer und ökonomischer Verwundbarkeit der Märkte. Droht den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflationsschock, Schuldenfalle, Rezession: Das neue ökonomische Dreieck
18.01.2026

Deutschland geht der finanzielle Spielraum aus. Hinter der Fassade steckt ein Staat, der ganz langsam unter explodierenden Schulden, hoher...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 03: Die wichtigsten Analysen der Woche
18.01.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 03 des neuen Jahres fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands Industrie am Wendepunkt: Strukturwandel prägt die Entwicklung
18.01.2026

Die deutsche Industrie verharrt nach dem Abschwung in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit. Handelt es sich um eine vorübergehende...

DWN
Technologie
Technologie Speicherchips: Der wahre Engpass der Künstlichen Intelligenz
18.01.2026

Jahrelang drehte sich im KI-Boom alles um Rechenleistung. Doch nun zeigt sich, dass nicht Prozessoren, sondern Speicherchips den Takt...

DWN
Technologie
Technologie BDEW kritisiert Infrastruktur auf dem Silbertablett: Was sich nach dem Angriff aufs Berliner Stromnetz dringend ändern muss
18.01.2026

Nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz übt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) scharfe Kritik an geltenden...

DWN
Finanzen
Finanzen Kupferpreis treibt Fusion an: Rio Tinto plant Übernahme von Glencore
17.01.2026

Die Dynamik auf den Rohstoffmärkten verschiebt derzeit die strategischen Gewichte in der globalen Industrie. Entsteht hier ein neuer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölpreisgrenze: EU senkt Preisobergrenze für russisches Öl ab 1. Februar
17.01.2026

Der Westen zieht die Daumenschrauben bei russischem Öl weiter an: Ab Februar sinkt die Preisobergrenze erneut. Ziel ist es, Moskaus...