Deutschland

Gesundheitsamt ermittelt: Anzeigen gegen Karl Lauterbach

Hat der Gesundheitsminister zu früh seine Corona-Isolation beendet? Nachdem mehrere Bürger Lauterbach angezeigt haben, wird jetzt gegen ihn ermittelt. Ausgerechnet heute wurden auch neue Corona-Bestimmungen für den Herbst und Winter beschlossen.
16.09.2022 13:23
Aktualisiert: 16.09.2022 13:23
Lesezeit: 2 min
Gesundheitsamt ermittelt: Anzeigen gegen Karl Lauterbach
Hat ausgerechnet der Gesundheitsminister gegen Corona-Regeln verstoßen? (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen Isolationsregeln verstoßen? Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt aufgrund dieses Vorwurfes. Insgesamt sollen fünf Anzeigen von Bürgern beim Amt eingegangen sein.

Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte hat offenbar bereits eine schriftliche Anfrage an Lauterbachs Büro gestellt. Der Minister hat jedoch noch nicht darauf geantwortet.

Der Vorwurf stammt aus dem August dieses Jahres. Lauterbach war nach eigenen Angaben an Covid-19 erkrankt und habe sich nach fünf Tagen freigetestet.

Gegen Verordnung verstoßen?

Doch der Reihe nach: Nach einem Selbsttest ging Lauterbach am 4. August in Quarantäne, am 9. August twitterte er ein Bild von vier leicht – aber immer noch positiven – Tests. Am 10. August nahm er an einer Kabinettssitzung teil. Auch ein PCR-Test am Vortag brachte noch ein positives Ergebnis.

Die Verordnung in Berlin sieht jedoch vor, dass eine Freitestung nur möglich ist, wenn der oder die Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Zudem gilt ein Schnelltest nicht, das Freitesten muss unter fachkundiger Aufsicht geschehen.

Angeblich seien drei Schnelltests von Lauterbach vor dem Besuch der Kabinettssitzung negativ gewesen. Doch auch für den Gesundheitsminister gelten keine Sonderregelungen.

Neue Corona-Bestimmungen beschlossen

Ironischerweise wurden heute auch neue Bestimmungen beschlossen: im Herbst und Winter gelten wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Lauterbach.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

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