Politik

Bundesregierung will Obergrenze für Bargeld einführen

Die Bundesregierung will ein Limit für Bargeldgeschäfte einführen. Besonders Innenministerin Nancy Faeser (SPD) setzt sich für die Obergrenze ein. Als Grund nennt sie den Kampf gegen organisierte Kriminalität.
15.11.2022 17:04
Aktualisiert: 15.11.2022 17:04
Lesezeit: 2 min

Eine Obergrenze für Geschäfte mit Bargeld rückt immer näher. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Bundesfinanzministerium treiben die Pläne voran. Die Ministerien greifen damit eine EU-Geldwäscherichtlinie auf, die derzeit unter den Mitgliedsstaaten ausgehandelt wird und bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden soll.

Innenministerin Faeser fordert Bargeldobergrenze

Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordert für Bargeldzahlungen eine Obergrenze von 10.000 Euro. „Ein 30.000 Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“. „Ich setze mich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein. Das verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“, so Faeser weiter.

Die Innenministerin wolle kriminelle Strukturen zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen entziehen, berichtet das Blatt. Eigentumsstrukturen müssten nach ihrem Willen transparenter werden, Grundstückseigentümer leichter ermittelbar sein. Gleiches gelte für Bargeldtransfers.

Das Bargeldlimit ist Teil eines Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, den die Innenministerin am 16. November auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) vorstellen will.

Finanzminister: Höhe der Obergrenze noch unklar

Im Finanzministerium bemühte man sich indes, das Vorpreschen Faesers wieder einzufangen. Es sei „unzutreffend“, dass sich die Bundesregierung bereits „auf die Zustimmung zu einer Obergrenze oder auf eine bestimmte Höhe festgelegt“ habe, sagte ein Sprecher des Finanzministerium auf Nachfrage des Handelsblatts.

Das Ministerium sagte zudem, dass Finanzminister Lindner immer deutlich gemacht habe, dass Bargeldkäufe auch künftig weiterhin möglich sein müssten. Das widerspricht allerdings den erst kürzlich getroffenen Aussagen Lindners, bei denen er für die Einführung des digitalen Euro als Alternative zu Bargeld warb. Das Finanzministerium sieht derweil kaum noch Chancen, die Obergrenze für Bargeld zu verhindern und verweist auf den EU-Gesetzgebungsprozess.

„Eine mögliche Obergrenze kann auf EU-Ebene mit qualifizierter Mehrheit und damit auch gegen die Stimme Deutschlands beschlossen werden“, so ein Sprecher des Ministeriums. Deshalb könne Deutschland mit seiner abgestimmten Position lediglich Einfluss auf die Richtung der Entscheidung nehmen. Zudem betont man im Ministerium, dass ein Limit für Barzahlungen keine Obergrenze für Bargeld an sich sei. „Wichtig ist, dass der Bargeldbesitz weiterhin unbegrenzt möglich ist“, heißt es.

Kritik kommt aus Opposition und Verbraucherschutz

In vielen EU-Staaten gibt es bereits strikte Obergrenzen für Bargeld. In Spanien und Frankreich etwa liegt sie derzeit bei 1.000 Euro, in Belgien und den Niederlanden bei 3.000 Euro. In Einzelfällen sind allerdings Transaktionen wie etwa der Autokauf davon befreit. In Italien liegt die Grenze derzeit bei 2.000, wird aber unter der neuen Ministerpräsidentin Meloni voraussichtlich auf 10.000 Euro angehoben.

Kritik an den Plänen der Bundesregierung kam ausgerechnet aus der Union. Ironischerweise war es ein Unions-Politiker, Ex-Finanzminister Wolfgang Schäuble, der das Thema Bargeldobergrenze bereits vor sechs Jahren auf den Tisch packte und erst aufgrund immenser öffentlicher Kritik wieder beerdigte.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Markus Ferber (CSU), sagte: „Ich bin dagegen, Bürger zu kriminalisieren.“ Ferber hofft darauf, dass auf Regierungsebene doch noch ein Umdenken einsetzt. „Sollte Deutschland seinen Widerstand aufgeben, ist die Sperrminorität im EU-Rat dahin“, so der CSU-Politiker.

Auch Verbraucherschützer kritisierten die Pläne. Eine Sprecherin der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (VZBV) sagte dem Handesblatt. „Der Staat muss wirksame Maßnahmen gegen Geldwäsche betreiben, das steht außer Frage. Es ist aber nicht gut, Bargeldnutzer unter Generalverdacht zu stellen und in ihrem Handeln zu beschränken.“

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