Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet aktuell von einem krassen Fall von mutmaßlichen Mietnomaden. Demnach lebt ein Paar bereits zwei Jahre in einer Wohnung, hat aber noch keinen Cent für Miete und Nebenkosten bezahlt. Das bringt die Eigentümerin in finanzielle Schwierigkeiten, die von den Mieteinnahmen ihren Lebensabend bestreiten wollte.
Im Oktober des vergangenen Jahres machte zudem der Fall des Schauspielers Hardy Krüger Junior Schlagzeilen, dessen Immobilie in Brandenburg von zwei mutmaßlichen Mietnomaden verwüstet wurde. Trotz Räumungsklage würde es demnach dauern, bis die Bewohner das Haus verlassen müssen. Krüger beziffert den Schaden auf mehrere zehntausend Euro.
Laut der Immobilienverwalterin Sylvia Pruß kommt es aber sehr selten vor, dass potentielle Mieter den Mietzins von vornherein nicht bezahlen wollen und dafür bewusst den Vermieter beim Bewerbungsprozess täuschen, etwa mit gefälschten Dokumenten. Gleichwohl rät die Vizepräsidentin des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland im DWN-Gespräch, die Bonität der Mieter genau zu prüfen.
Schwächen der Mieterselbstauskunft
Vermieter sollten sich eine sogenannte Mieterselbstauskunft geben lassen. Entsprechende Mustervordrucke fänden sich im Netz oder auf den Homepages von professionellen Immobilienverwaltern. Vermieter dürfen etwa erfragen, ob der potentielle Mieter ein Insolvenzverfahren durchläuft oder durchlaufen hat, ob eine Zwangsvollstreckung läuft, wie hoch der monatliche Nettoverdienst ist, Name des Arbeitgebers und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie persönliche Angaben (Name, bisherige Anschrift etc.). Verboten sind Fragen nach persönlichen Daten wie Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder sexueller Orientierung.
Auf unzulässige Fragen darf ein potentieller Mieter auch falsch antworten, ohne das Mietverhältnis zu riskieren. „Sagt der Interessent die Unwahrheit bei einer zulässigen Frage, zählt das als arglistige Täuschung und der Vermieter kann den Mietvertrag anfechten, solange die Wohnung nicht übergeben wurde“, erklärt Pruß. Ist der Mieter bereits eingezogen, kann der Vermieter erst im Rahmen der üblichen Kündigungsfristen und Bedingungen den Vertrag auflösen. Das sei in der Regel sehr schwierig, wenn sich der Mieter vertragsgemäß verhalte, warnt Pruß.
Daneben lasse man sich auch Einkommensnachweise für die letzten drei Monate und meist eine Schufa-Auskunft geben, erklärt Pruß, deren Unternehmen über 4000 Wohnungen verwaltet.
Die Schufa-Auskunft enthält einen Score, der von 0 bis 99 reicht. Als sehr hohes Zahlungsausfallrisiko gilt laut Stiftung Warentest ein Score unter 50, als hohes Risiko ein Score unter 80. Ein Rating über 90 zählt hingegen als zufriedenstellend und bei einem Wert über 97,5 gilt das Risiko als sehr gering.
Pruß hält ein Rating unter 50 für ein Warnsignal, bei dem man das Gespräch mit dem Interessenten suchen sollte, falls für die Wohnung nur eine geringe Nachfrage bestehe. „Kann der potentielle Mieter nicht schlüssig den Score erklären, würde ich von einem Vertragsabschluss absehen“, sagt die Immobilienverwalterin. Manchmal rühre etwa ein schlechtes Rating nicht vom Zahlungsverhalten des Interessenten, sondern von anderen Umständen wie etwa einer Bürgschaft für Dritte.
Pruß rät außerdem dazu, sich eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung geben zu lassen. Vorvermieter seien allerdings nicht zur Ausstellung verpflichtet. Daneben könne man auch den Vorvermieter selbst kontaktieren, falls dieser bekannt sei. Allerdings könnte ein Vorvermieter Kritisches verschweigen, um den Mieter loszuwerden.
Pruß zufolge erhalte bei ihrem eigenen Unternehmen derjenige die Wohnung, der zuerst alle Dokumente vollständig vorlege und über eine solide Bonität verfüge. Die genauen beruflichen Verhältnisse spielten keine Rolle. „Es ist egal, als was jemand beschäftigt ist, entscheidend ist, dass das Einkommen zur Finanzierung der ausgesuchten Wohnung ausreicht. Die Wohnkosten sollten circa 40 Prozent im Verhältnis zum Einkommen nicht übersteigen“, erklärt die Unternehmerin.
Schätzungen über die Zahl der Mietnomaden gehen auseinander. Der Deutsche Mieterbund spricht von 1000 Fällen pro Jahr, während der Eigentümerverband Haus & Grund 15.000 Fälle vermutet.