Immobilien

Immobilien: Rechnet sich ein Teilverkauf?

Immer mehr Senioren verkaufen einen Teil ihrer Immobilie an einen spezialisierten Anbieter. Ist das eine gute Idee?
Autor
02.07.2023 08:59
Aktualisiert: 02.07.2023 08:59
Lesezeit: 3 min
Immobilien: Rechnet sich ein Teilverkauf?
Bei einem Teilverkauf veräußern Eigentümer bis zu 50 Prozent einer Immobilie, aber dürfen die verkauften Flächen gegen Entgelt weiter nutzen. (Foto: iStock.com/venuestock) Foto: venuestock

Immobilien-Teilverkäufe werden gefragter. Etwa haben Anbieter wie Wertfaktor oder Deutsche Teilverkauf im Jahr 2022 über 2300 Immobilien-Anteile erworben, wie eine Umfrage der Verbraucherseite immo.info unter den Anbietern ergab. Erstmals wurde das Verkaufsmodell im Jahr 2018 angeboten.

Bei einem Teilverkauf verkauft man bis zu 50 Prozent der Immobilie an einen spezialisierten Anbieter. Den vereinbarten Verkaufspreis erhält man sofort und kann darüber frei verfügen. Im Gegenzug zahlt man ein monatliches Nutzungsentgelt. Die Kaufnebenkosten für Makler, Grundbuch und Co. trägt der Anbieter, der die Gesamtimmobilie spätestens im Todesfall verkaufen darf.

Vorteile sind auf den ersten Blick attraktiv

Die Vorteile erscheinen ansprechend: Man darf weiter bis ans Lebensende im Eigenheim wohnen, weil in der Regel ein Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen wird. Man erhält einen größeren Geldbetrag zur freien Verfügung und darf die Immobilie vermieten, wenn man etwa ins Altersheim zieht. Außerdem können die Erben das Haus oder die Wohnung zurückkaufen.

Experten sehen den Teilverkauf dennoch kritisch. „Grundsätzlich ist eine solche Option nie ein attraktives Geschäft“, erklärt etwa die Honorar-Immobiliendarlehensberaterin Ilka Faupel gegenüber DWN. „Aber je nach finanzieller Lage kann es die rettende Lösung für einen Immobilienbesitzer sein, wenn er dringend Liquidität benötigt und keine anderen Möglichkeiten mehr hat.“

Bafin und Verbraucherzentrale warnen ebenfalls. Das Modell klinge verlockend, schreibt die Bafin auf der Internetseite. Aber Verbraucher ließen sich „auf viele, teilweise schwer erkennbare Nachteile und Unsicherheiten“ ein.

Laut der Verbraucherzentrale sind die Nutzungsentgelte relativ hoch, die die Eigentümer für das Wohnen zahlen müssen. Diese betragen in der Regel rund 5 Prozent des Auszahlungsbetrages bei einer Festschreibung für zehn Jahre. „Die Darlehenszinsen für Immobiliendarlehen liegen bei guter Bonität derzeit bei rund 3 Prozent“, schreibt die Verbraucherzentrale. „Ein Darlehen wäre also dann weitaus günstiger.“

Außerdem würden bei einem späteren Verkauf, bei dem sich Anbieter und Eigentümer die Erlöse teilen, weitere Gebühren anfallen. Etwa würde bei Wertfaktor ein Durchführungsentgelt von 4,5 Prozent des Verkaufspreises fällig und bei Heimkapital eine Abwicklungsvergütung von 5,5 Prozent.

Der Eigentümer trage die Instandhaltungskosten meist allein – auch für den verkauften Teil der Immobilie. Wer also das Dach saniert oder vom Staat zum Heizungsaustausch verpflichtet wird, zahlt die vollen Kosten selbst. „Behalten Sie dabei auch im Hinterkopf: Sie erhalten oder steigern mit solchen Maßnahmen auch für Ihren Vertragspartner den Wert der Immobilie“, schreibt die Verbraucherzentrale. Wer anschließend verkaufe, profitiere nicht allein von den Investitionen.

Schlimmstenfalls droht der Hausverkauf

Laut der Bafin kann ein Hausverkauf drohen, wenn der Eigentümer bestimmte vertragliche Pflichten nicht einhält – etwa wenn er das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr bezahlt. Dann müsse der Eigentümer je nach vertraglicher Regelung womöglich ausziehen.

Außerdem könne eine Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen zwangsversteigert werden, wenn der Anbieter insolvent geht. Dieser refinianziere nämlich den Teilverkauf-Preis und die Kaufnebenkosten über einen Kreditgeber. Dabei werde in der Regel die Gesamtimmobilie mit einer Grundschuld zugunsten des Kreditgebers belastet.

Unter Umständen habe der Kreditgeber eine höhere Position im Grundbuch als der Eigentümer mit seinem Nutzungsrecht. „Wenn das Teilkauf-Unternehmen insolvent wird, kann diese Grundschuld zu einem erheblichen Risiko für Sie werden“, warnt die Bafin. Daher sei eine anwaltliche Beratung nötig, denn für juristische Laien seien die Verträge in der Regel nicht verständlich.

Der Immobilienanalyst Bernd Leutner sieht das größte Risiko im derzeitigen Abschwung auf den Immobilienmärkten. Die Anbieter würden sich üblicherweise einen Mindesterlöspreis zusichern lassen, der zwischen 10 und 15 Prozent über dem Teilverkauf-Preis liege. Liegt der finale Verkaufspreis aber unter dem Mindesterlöspreis, muss der Eigentümer den Unterschied ausgleichen.

„Die Effekte sind bedeutsam“, warnt Leutner in einem Analysepapier, das DWN vorliegt. Liegt der Verkaufspreis 10 Prozent unter dem Teilverkauf-Preis, erhält der Eigentümer nur 68 Prozent des Verkaufserlöses aus seinem Restanteil. Bei einem Preisrückgang von 45 Prozent sind es sogar nur noch 42 Prozent.

Bei einem Preisrückgang von 40 Prozent würden dem Eigentümer oder den Erben sogar bloß noch 16 Prozent übrig bleiben, wovon noch die Verkaufsnebenkosten zu finanzieren wären. „Ein Horror-Szenario“, schreibt Leutner.

Immobilienbesitzer sollten daher besonders auf die Bewertung der Immobilie achten, erklärt Leutner. Der Hamburger nahm bei seiner Berechnung einen Teilverkauf von 45 Prozent einer Immobilie an, einen Mindesterlöspreis von 13 Prozent über dem ursprünglichen Teilverkauf-Preis und eine Vermittlungsgebühr von 3,25 Prozent des gesamten Verkaufspreises.

Ein hoher Teilverkauf-Preis ist nachteilig

Auch die Bafin warnt vor einem hohen Teilverkauf-Preis. „Ein hoher Teilkaufpreis bedeutet hohe Vergütungen und Kosten, die Sie an das Unternehmen zahlen müssen.“ Diese würden nämlich als Prozentsatz des Teilverkauf-Preises berechnet.

Ein Rückkauf sei fast immer bloß eine theoretische Option, warnt die Finanzaufsichtsbehörde weiter. Sei der Wert der Immobilie in der Zwischenzeit gestiegen, steige auch der Rückkaufpreis. Dazu kämen Verkaufsnebenkosten wie Notar oder Grunderwerbsteuer, die zwischen 8 und 9 Prozent des Rückkaufpreises ausmachten. In der Regel müsse man dem Anbieter außerdem die Kaufnebenkosten erstatten.

Die Honorarberaterin Ilka Faupel hält den Teilverkauf allenfalls eine Option für Senioren, die dringend Liquidität benötigen, keine anderen Optionen hätten und in der eigenen Immobilie weiter wohnen wollten. „Idealerweise existieren keine Kinder, denen man die Immobilie als Erbe versprochen hat.“

Auch die Verbraucherzentrale sieht wenige Szenarien, in denen ein Teilverkauf Sinn macht. Möglicherweise dann, wenn man starke Wertverluste der Immobilie unterstelle, wobei dann aber ein kompletter Verkauf die bessere Entscheidung wäre. „Denkbar wäre auch, dass die Darlehenszinsen, die Ihnen Banken für Ihre konkrete Situation anbieten, weitaus höher sind als die hier allgemein für Immobiliendarlehen üblichen Zinsen von rund 3 Prozent pro Jahr.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Elias Huber

Elias Huber arbeitet als freier Journalist und Honorar-Finanzanlagenberater. Der studierte Volkswirt schreibt vor allem über die Themen Wirtschaft und Geldanlage. 

DWN
Politik
Politik Milliardenloch bei der Arbeitslosenversicherung: Kommen höhere Beiträge?
25.08.2026

Im Juli gab es über drei Millionen Menschen, die arbeitslos gemeldet sind. Damit liegt die Arbeitslosenquote bei 6,4 Prozent. Tendenz...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bei VW wächst der Druck auf Blume
25.08.2026

Bei Volkswagen wächst die Unruhe: Tausende Jobs und vier Werke stehen auf dem Spiel, doch die Belegschaft fühlt sich vom Vorstand im...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Aktien: Investoren suchen jetzt Gewinner in China und kaufen diese Werte
25.08.2026

Mit dem chinesischen Aktienmarkt sind mehrere Risiken verbunden. Doch zwei Schwergewichte unter den Investoren sehen in Chinas...

DWN
Finanzen
Finanzen Eli Lilly, Novo Nordisk & Co.: Superpillen werden die Wirtschaft verändern - doch wer verdient daran?
25.08.2026

Medikamente zur Gewichtsregulierung gelten als einer der größten Wachstumsmärkte der kommenden Jahrzehnte. GLP-1-Präparate könnten...

DWN
Immobilien
Immobilien Steuerfalle Immobilienerbe: Entscheidend ist der Todestag
25.08.2026

Der Umzug war vorgesehen, die Wohnung sollte bald zum gemeinsamen Zuhause werden. Doch dann starb der Eigentümer unerwartet. Seine Witwe...

DWN
Technologie
Technologie Elon Musk und die KI: Wer regiert bald die Welt?
25.08.2026

Elon Musk warnt vor KI, Bürgerkrieg und dem Aufstieg neuer Supermächte – doch zugleich verkörpert er selbst die beispiellose Macht der...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutz-Aktie: Analysten sehen noch viel Luft nach oben
25.08.2026

Die Deutz-Aktie springt auf ein Dreimonatshoch – und zwei Analysten sehen noch deutlich mehr Potenzial. Die geplante FFG-Übernahme...

DWN
Politik
Politik Schuldenberg: Verliert Deutschland seine Kreditwürdigkeit?
25.08.2026

Die deutsche Wirtschaft bleibt trotz aller Krisen robust und wächst im dritten Quartal in Folge. Doch auch die Schulden wachsen - und...