Immobilien

Immobilien: Rechnet sich ein Teilverkauf?

Immer mehr Senioren verkaufen einen Teil ihrer Immobilie an einen spezialisierten Anbieter. Ist das eine gute Idee?
Autor
02.07.2023 08:59
Aktualisiert: 02.07.2023 08:59
Lesezeit: 3 min
Immobilien: Rechnet sich ein Teilverkauf?
Bei einem Teilverkauf veräußern Eigentümer bis zu 50 Prozent einer Immobilie, aber dürfen die verkauften Flächen gegen Entgelt weiter nutzen. (Foto: iStock.com/venuestock) Foto: venuestock

Immobilien-Teilverkäufe werden gefragter. Etwa haben Anbieter wie Wertfaktor oder Deutsche Teilverkauf im Jahr 2022 über 2300 Immobilien-Anteile erworben, wie eine Umfrage der Verbraucherseite immo.info unter den Anbietern ergab. Erstmals wurde das Verkaufsmodell im Jahr 2018 angeboten.

Bei einem Teilverkauf verkauft man bis zu 50 Prozent der Immobilie an einen spezialisierten Anbieter. Den vereinbarten Verkaufspreis erhält man sofort und kann darüber frei verfügen. Im Gegenzug zahlt man ein monatliches Nutzungsentgelt. Die Kaufnebenkosten für Makler, Grundbuch und Co. trägt der Anbieter, der die Gesamtimmobilie spätestens im Todesfall verkaufen darf.

Vorteile sind auf den ersten Blick attraktiv

Die Vorteile erscheinen ansprechend: Man darf weiter bis ans Lebensende im Eigenheim wohnen, weil in der Regel ein Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen wird. Man erhält einen größeren Geldbetrag zur freien Verfügung und darf die Immobilie vermieten, wenn man etwa ins Altersheim zieht. Außerdem können die Erben das Haus oder die Wohnung zurückkaufen.

Experten sehen den Teilverkauf dennoch kritisch. „Grundsätzlich ist eine solche Option nie ein attraktives Geschäft“, erklärt etwa die Honorar-Immobiliendarlehensberaterin Ilka Faupel gegenüber DWN. „Aber je nach finanzieller Lage kann es die rettende Lösung für einen Immobilienbesitzer sein, wenn er dringend Liquidität benötigt und keine anderen Möglichkeiten mehr hat.“

Bafin und Verbraucherzentrale warnen ebenfalls. Das Modell klinge verlockend, schreibt die Bafin auf der Internetseite. Aber Verbraucher ließen sich „auf viele, teilweise schwer erkennbare Nachteile und Unsicherheiten“ ein.

Laut der Verbraucherzentrale sind die Nutzungsentgelte relativ hoch, die die Eigentümer für das Wohnen zahlen müssen. Diese betragen in der Regel rund 5 Prozent des Auszahlungsbetrages bei einer Festschreibung für zehn Jahre. „Die Darlehenszinsen für Immobiliendarlehen liegen bei guter Bonität derzeit bei rund 3 Prozent“, schreibt die Verbraucherzentrale. „Ein Darlehen wäre also dann weitaus günstiger.“

Außerdem würden bei einem späteren Verkauf, bei dem sich Anbieter und Eigentümer die Erlöse teilen, weitere Gebühren anfallen. Etwa würde bei Wertfaktor ein Durchführungsentgelt von 4,5 Prozent des Verkaufspreises fällig und bei Heimkapital eine Abwicklungsvergütung von 5,5 Prozent.

Der Eigentümer trage die Instandhaltungskosten meist allein – auch für den verkauften Teil der Immobilie. Wer also das Dach saniert oder vom Staat zum Heizungsaustausch verpflichtet wird, zahlt die vollen Kosten selbst. „Behalten Sie dabei auch im Hinterkopf: Sie erhalten oder steigern mit solchen Maßnahmen auch für Ihren Vertragspartner den Wert der Immobilie“, schreibt die Verbraucherzentrale. Wer anschließend verkaufe, profitiere nicht allein von den Investitionen.

Schlimmstenfalls droht der Hausverkauf

Laut der Bafin kann ein Hausverkauf drohen, wenn der Eigentümer bestimmte vertragliche Pflichten nicht einhält – etwa wenn er das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr bezahlt. Dann müsse der Eigentümer je nach vertraglicher Regelung womöglich ausziehen.

Außerdem könne eine Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen zwangsversteigert werden, wenn der Anbieter insolvent geht. Dieser refinianziere nämlich den Teilverkauf-Preis und die Kaufnebenkosten über einen Kreditgeber. Dabei werde in der Regel die Gesamtimmobilie mit einer Grundschuld zugunsten des Kreditgebers belastet.

Unter Umständen habe der Kreditgeber eine höhere Position im Grundbuch als der Eigentümer mit seinem Nutzungsrecht. „Wenn das Teilkauf-Unternehmen insolvent wird, kann diese Grundschuld zu einem erheblichen Risiko für Sie werden“, warnt die Bafin. Daher sei eine anwaltliche Beratung nötig, denn für juristische Laien seien die Verträge in der Regel nicht verständlich.

Der Immobilienanalyst Bernd Leutner sieht das größte Risiko im derzeitigen Abschwung auf den Immobilienmärkten. Die Anbieter würden sich üblicherweise einen Mindesterlöspreis zusichern lassen, der zwischen 10 und 15 Prozent über dem Teilverkauf-Preis liege. Liegt der finale Verkaufspreis aber unter dem Mindesterlöspreis, muss der Eigentümer den Unterschied ausgleichen.

„Die Effekte sind bedeutsam“, warnt Leutner in einem Analysepapier, das DWN vorliegt. Liegt der Verkaufspreis 10 Prozent unter dem Teilverkauf-Preis, erhält der Eigentümer nur 68 Prozent des Verkaufserlöses aus seinem Restanteil. Bei einem Preisrückgang von 45 Prozent sind es sogar nur noch 42 Prozent.

Bei einem Preisrückgang von 40 Prozent würden dem Eigentümer oder den Erben sogar bloß noch 16 Prozent übrig bleiben, wovon noch die Verkaufsnebenkosten zu finanzieren wären. „Ein Horror-Szenario“, schreibt Leutner.

Immobilienbesitzer sollten daher besonders auf die Bewertung der Immobilie achten, erklärt Leutner. Der Hamburger nahm bei seiner Berechnung einen Teilverkauf von 45 Prozent einer Immobilie an, einen Mindesterlöspreis von 13 Prozent über dem ursprünglichen Teilverkauf-Preis und eine Vermittlungsgebühr von 3,25 Prozent des gesamten Verkaufspreises.

Ein hoher Teilverkauf-Preis ist nachteilig

Auch die Bafin warnt vor einem hohen Teilverkauf-Preis. „Ein hoher Teilkaufpreis bedeutet hohe Vergütungen und Kosten, die Sie an das Unternehmen zahlen müssen.“ Diese würden nämlich als Prozentsatz des Teilverkauf-Preises berechnet.

Ein Rückkauf sei fast immer bloß eine theoretische Option, warnt die Finanzaufsichtsbehörde weiter. Sei der Wert der Immobilie in der Zwischenzeit gestiegen, steige auch der Rückkaufpreis. Dazu kämen Verkaufsnebenkosten wie Notar oder Grunderwerbsteuer, die zwischen 8 und 9 Prozent des Rückkaufpreises ausmachten. In der Regel müsse man dem Anbieter außerdem die Kaufnebenkosten erstatten.

Die Honorarberaterin Ilka Faupel hält den Teilverkauf allenfalls eine Option für Senioren, die dringend Liquidität benötigen, keine anderen Optionen hätten und in der eigenen Immobilie weiter wohnen wollten. „Idealerweise existieren keine Kinder, denen man die Immobilie als Erbe versprochen hat.“

Auch die Verbraucherzentrale sieht wenige Szenarien, in denen ein Teilverkauf Sinn macht. Möglicherweise dann, wenn man starke Wertverluste der Immobilie unterstelle, wobei dann aber ein kompletter Verkauf die bessere Entscheidung wäre. „Denkbar wäre auch, dass die Darlehenszinsen, die Ihnen Banken für Ihre konkrete Situation anbieten, weitaus höher sind als die hier allgemein für Immobiliendarlehen üblichen Zinsen von rund 3 Prozent pro Jahr.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

Elias Huber

Elias Huber arbeitet als freier Journalist und Honorar-Finanzanlagenberater. Der studierte Volkswirt schreibt vor allem über die Themen Wirtschaft und Geldanlage. 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gefahr für Trumps Zollpolitik: Klagen eingereicht – entscheidender Prozess hat begonnen
01.08.2025

Trumps Zollpolitik steht vor dem juristischen Kollaps: Fünf US-Firmen und zwölf Bundesstaaten klagen gegen die Sondervollmacht, auf deren...

DWN
Technologie
Technologie Huawei schockt die Konkurrenz: 3000-Kilometer-Batterie stellt alles Bisherige in den Schatten
01.08.2025

Huawei greift nach der Technologieführung im Batteriezeitalter: Mit 3000 Kilometern Reichweite und fünf Minuten Ladezeit droht der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Trumps Zollroulette: Die Weltwirtschaft tanzt nach seiner Pfeife
01.08.2025

Donald Trump zündet die nächste Eskalationsstufe im globalen Wirtschaftskrieg – mit Zöllen, Chaos und Drohgebärden. Experten sprechen...

DWN
Politik
Politik Boomer-Soli: Rentensystem soll stabiler werden – und reiche Rentner sollen zahlen
01.08.2025

Reiche Rentner sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden – so die Idee eines "Boomer-Soli". Ein Vorschlag, der das Rentensystem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Industriestimmung hellt sich erneut auf
01.08.2025

Die Industrie der Eurozone sendet erste Hoffnungszeichen – doch es bleibt ein fragiles Bild. Während kleinere Länder überraschen,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Urlaub trotz Selbstständigkeit: Wie Unternehmer richtig abschalten können – 7 konkrete Tipps
01.08.2025

Selbstständige genießen ihre Freiheit – doch sie hat ihren Preis. Gerade beim Thema Urlaub zeigt sich: Auszeiten zu nehmen fällt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wirtschaft dümpelt dahin – und Deutschland bremst alle aus
01.08.2025

Die Eurozone wächst kaum, Deutschland steckt in der Rezession, Italien schrumpft – nur Spanien überrascht. Europas Wirtschaft verliert...

DWN
Finanzen
Finanzen Mutares-Aktie stürzt ab: BaFin-Untersuchung besorgt Anleger
01.08.2025

Ein tiefer Kurssturz, kritische Fragen der Finanzaufsicht und Erinnerungen an frühere Skandale: Die Mutares-Aktie steht zum Ende der...