Politik

Lebenslauf-Vorwürfe: Uni Köln entlastet Karl Lauterbach

Wochenlang kursierten Medienberichte, nach denen Lauterbach in seinem Lebenslauf die Unwahrheit gesagt haben soll - und sich damit hochdotierte Posten sicherte. Nun entlastet eine Untersuchung der Universität Köln den amtierenden Gesundheitsminister. Ist die Affäre damit vom Tisch?
21.07.2023 12:05
Aktualisiert: 21.07.2023 12:05
Lesezeit: 1 min

Eine formelle Untersuchung der Universität Köln hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von Vorwürfen entlastet, bei einer früheren Bewerbung in seinem Lebenslauf geschummelt zu haben.

„Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt“, teilte eine Sprecherin der Universität am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Zwar seien Ungenauigkeiten erkennbar, hierbei seien jedoch «weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz festzustellen». Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

Die Kölner Kommission hatte Lauterbachs Bewerbung an der Universität Tübingen im Jahr 1995 geprüft. „Anlass für das formelle Untersuchungsverfahren war eine entsprechende Anzeige“, erklärte die Kölner Sprecherin.

Medienberichte: Lauterbach frisierte seinen Lebenslauf

Einem Medienbericht zufolge soll Lauterbach damals in seinem Lebenslauf ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Forschungsprojekt angegeben und damit geworben haben, Drittmittel nach Tübingen zu holen. Zu diesem Projekt seien aber gar keine Unterlagen vorhanden.

Außerdem habe Lauterbach ein Buchprojekt aufgelistet, das nie fertiggestellt worden sei. Der Bundesgesundheitsminister hatte im vergangenen März zu den Vorwürfen gesagt, er könne die Einzelheiten „nicht mehr rekonstruieren“.

Am Freitag twitterte er: „Ich bekam die Professur, nahm sie aber nicht an. Die Prüfung der Bewerbung ergab einstimmig: kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Danke für die aufwändige Prüfung.“ Lauterbach war damals einem Ruf an die Universität Köln gefolgt.

Das Rektorat der Uni Köln habe beschlossen der Empfehlung der „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (GWP) zu folgen und die Einstellung des Verfahrens beschlossen, teilte die Sprecherin mit.

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