Politik

Bundesrat billigt Maßnahmen gegen Arzneimittel-Engpässe

Engpässe bei Medikamenten sollen künftig zuverlässiger abgewendet werden. Als Sicherheitspuffer sollen Vorräte von mehreren Monatsmengen zur Pflicht werden. Dazu wurde ein allseits bekannter Warnhinweis in gendergerechte Sprache geändert.
07.07.2023 14:32
Aktualisiert: 07.07.2023 14:32
Lesezeit: 2 min

Engpässe bei wichtigen Medikamenten vor allem für Kinder sollen künftig zuverlässiger abgewendet werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag dazu beschlossenes Gesetz. Als Sicherheitspuffer machen die Regelungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Vorräte von mehreren Monatsmengen für vielgenutzte Arzneimittel zur Pflicht.

Darüber hinaus sollen Preisregeln gelockert werden, um Lieferungen nach Deutschland für Hersteller lohnender zu machen. Das Gesetz ebnet außerdem auch den Weg für eine dauerhafte Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen ohne extra Praxisbesuch.

Ein Überblick über die Regeln und weitere Neuerungen:

  • Für alle Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen sollen Hersteller bei sich einen Vorrat anlegen müssen - und zwar einen so großen, wie es einer durchschnittlichen Liefermenge für sechs Monate entspricht.
  • Für Kindermedikamente soll es keine Rabattverträge mehr geben, die Preise für die Kassen als Großabnehmer drücken. Hersteller sollen ihre Abgabepreise auch einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrags anheben dürfen - also des maximalen Betrags, den die gesetzlichen Kassen bisher für ein Präparat zahlen. Neue Festbeträge soll es dann für Kindermedikamente nicht mehr geben. Außerdem soll generell eine Liefermenge für vier Wochen beim Großhandel als Vorrat auf Lager gehalten werden müssen.
  • Apotheken soll bei nicht verfügbaren Präparaten ein Ausweichen auf wirkstoffgleiche Mittel erleichtert werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel soll mehr Informationen aus dem Markt bekommen und ein Frühwarnsystem einrichten. Bei Ausschreibungen zu Kassenverträgen sollen europäische Produzenten stärker zum Zug kommen, zunächst bei Antibiotika-Wirkstoffen.
  • Nach dem Aus einer Corona-Sonderregelung sollen Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich werden – vorausgesetzt, es geht um Erkrankungen ohne schwere Symptome und man ist bei dem Arzt oder der Ärztin schon bekannt. Die genaue Regelung soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken erarbeiten.
  • Angebote zu Untersuchungen der Inhaltsstoffe von Drogen („Drug-Checking“) sollen bundesweit möglich werden. Die Länder sollen Modellvorhaben erlauben können, „wenn mit der Analyse eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung verbunden ist“.
  • Für Notfallsanitäter soll es rechtlich abgesichert werden, dass sie zum Beispiel bei schweren Unfällen schmerzlindernde Betäubungsmittel geben dürfen, auch wenn gerade kein Arzt da ist.
  • In Werbespots und Anzeigen für Medikamente soll der bekannte Warntext künftig lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“. Damit solle „gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden“. Ersetzt werden soll das seit drei Jahrzehnten lautende Satzende „... und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.

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