Kurz vor dem Abflug zu einem Besuch im fernen Brasilien hatten im Sommer Außenministerin Annalena Baerbock und Arbeitsminister Hubertus Heil eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht: Um den Fachkräftemangel in Deutschland tatkräftig anzugehen, wolle die Bundesregierung die Einwanderung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland erleichtern – dies habe sie „zu einer ihrer Prioritäten gemacht“. Zu diesem Zwecke wolle die Regierung „das modernste Einwanderungsrecht Europas“ schaffen. Darüber hinaus versprach Baerbock, dass im Auswärtigen Amt die Verfahren zur Visa-Vergabe beschleunigt und die Arbeitsabläufe flexibilisiert würden.
Bremsklotz Auswärtiges Amt
Doch trotz aller vollmundigen Ankündigungen - bei der Umsetzung hapert es noch gewaltig. Die Wirtschaft schlägt Alarm: Ausgerechnet Bearbocks Auswärtiges Amt erweist sich ob seiner Reformresistenz als Bremsklotz. Der Präsident des DIHK, Peter Adrian, spricht von einem „Flaschenhals“ und meint damit die Konsulate und Botschaften des Außenministeriums. Solange die Antragsverfahren nicht insgesamt schlanker und digitaler werden, werde das Problem nicht gelöst werden können. Die bisherige Praxis zeige, dass es regelmäßig mehrere Monate dauere, bis ein Antragssteller überhaupt einen Termin bei einer deutschen Auslands-Vertretung bekomme, um seine Unterlagen einreichen zu können. Darüber hinaus unterscheiden sich – je nach Standort – auch noch die Anforderungen nach Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen. Von digitaler Antragsbearbeitung keine Spur. Im Auswärtigen Amt wird gerne noch mit Papier geraschelt. Dem DIHK liegen inzwischen Klagen von deutschen Mittelständlern vor, dass Antragssteller nicht selten sechs Monate auf einen Termin in einer deutschen Auslandsvertretung warten müssen, manchmal sogar bis zu einem ganzen Jahr. Berichte häufen sich, dass in manchen Auslandsvertretungen sich Wäschekörbe unbearbeiteter Visaanträge stapeln würden.
Um den Mehltau, der sich über das Auswärtigen Amt gelegt hat, ein wenig abzutragen, hat die DIHK mit dem Auswärtigen Amt eine Vereinbarung getroffen, dass die weltweit in 92 Ländern vertretenen Auslandshandelskammern (AKH) die Prozesse dadurch beschleunigen, dass sie die Antragssteller bei der Zusammenstellung der Unterlagen beraten und auch gleich eine Vorprüfung der Unterlagen vornehmen. Doch bei der Umsetzung dieser Vereinbarung stoßen die Auslandskammern auf Probleme bei der Zusammenarbeit mit den Diplomaten. So klagen die Kammern, dass es zu lange dauere, bis mit den Konsulaten und Botschaften ein Termin zur Annahme der Unterlagen vereinbart werde.
Forderung der Wirtschaft
Es sei dringend erforderlich, so die DIHK in einer Analyse, dass die Kammern einen beschleunigten Zugang bei den diplomatischen Auslandsvertretungen erhielten. Zudem sei es offenkundig, dass die Unternehmen, die im Ausland Fachkräfte anwerben wollen, einen erheblichen Unterstützungsbedarf hätten – und zwar „über den gesamten Rekrutierungsprozess hinweg“. Dies gelte für Anwerbung als auch für den Einwanderungsprozess selbst und schließlich auch für die Integration.
Auch der Bundesverband für Mittelständische Wirtschaft (BVMW) sieht das Problem ähnlich. Ihr Leiter für Außenwirtschaft, Reinhold von Ungern-Sternberg, erklärte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN), dass es in Deutschland nicht an guten Gesetzen zur Einwanderung fehle, stattdessen hätte Deutschland ein Umsetzungsproblem. So seien die Auslandsvertretungen teilweise überlastet. Um diesem Problem zu begegnen, sei man in einigen Ländern dazu übergegangen, Dienstleister zu beschäftigen, die die Anträge bearbeiten. Doch sei, so der BVMW-Außenwirtschaftsexperte, die Qualität der Dienstleister nicht immer gut, was dazu führe, dass auch professionell gestellte Anträge „sich monatelang hinziehen“. Wiederum andere Wirtschaftsvertreter berichten, dass die Motivation der Mitarbeiter in den Konsulats- und Rechtsabteilungen sehr zu wünschen lasse.
Ein Koch aus Paderborn
Dass das Auswärtige Amt seine Rolle bei der Personalgewinnung für die deutsche Wirtschaft noch nicht so recht gefunden hat, zeigt ein anderes Beispiel aus Paderborn. Dort hatte ein aus Vietnam stammender Gastwirt in seinem alten Heimatland einen Koch angeworben. Doch das deutsche Konsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt verweigerte dem Koch das Visa mit der bizarren Begründung, dass das Restaurant in Paderborn kein lupenreines vietnamesisches Restaurant sei, dies hätten die Angestellten des Konsulats durch Vergleiche von Speisekarten herausgefunden. Rechtsanwalt Rudolf Zacharias, der den Gastwirt vertreten hat, erklärte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Man greift sich an den Kopf. In Deutschland suchen wir händeringend Personal und das Konsulat in Vietnam legte uns Steine in den Weg.“ Inzwischen hat der Gastwirt aus Paderborn seinen Koch aus Vietnam bekommen. Nachdem sich auch das Arbeitsamt in Paderborn eingeschaltet hatte, drehte das Auswärtige Amt schnell bei und gab dem Koch das Visum.