Politik

Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden

Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird.
09.12.2023 11:06
Aktualisiert: 09.12.2023 11:06
Lesezeit: 2 min
Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden
Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird. (Foto: dpa) Foto: Julian Stratenschulte

Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. "Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilte die Bundesnetzagentur Ende November in Bonn mit.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, behauptet die Behörde, ohne dafür Beweise vorzulegen. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

Wer Kontrolle abgibt, darf sparen

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. "Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig", hieß es.

Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem im gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungn sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

Strom-Abschaltungen dank Energiewende

Der Grund für die geplanten Eingriffe der Netzagentur ist der Umstand, dass immer mehr Elektrizität aus Wind- und Solarkraft im deutschen Stromnetz eingespeißt werden soll. Weil deren Generation weder plan- noch steuerbar ist, muss im Zweifelsfall die Nachfrage unterdrückt werden.

Mit ihren ab Januar geltenden Eingriffsrechten schafft die Netzagentur die Voraussetzungen dafür, die Nachfrage zu drücken.

Unabhängig davon wie viel Elektrizität aus Erneuerbaren gewonnen wird muss aber eine plan- und steuerbare Grundlast vorhanden sein. Und diese kann nach dem Ausstieg aus der Nuklearenergie faktisch nur von fossilen Gaskraft- oder Kohlekraftwerken kommen.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Intel-Aus in Magdeburg: Gerade noch rechtzeitig oder ein Scheitern für Deutschland?
27.07.2025

Intel wollte Magdeburg zum Zentrum der Chipfertigung machen. Milliardeninvestitionen, tausende Jobs – alles schien fix. Doch nun ist das...

DWN
Panorama
Panorama Bundesbank: Zunahme von Falschgeld festgestellt – worauf Sie achten sollten
27.07.2025

Gefälschte Banknoten tauchen in Deutschland immer häufiger auf – vor allem in alltäglichen Situationen. Die aktuelle Entwicklung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Luxus mit Kalkül: Wie LVMH ein globales Markenmonopol formt
26.07.2025

70 Luxusmarken, Milliardenprofite und absolute Markenmacht: LVMH dominiert die Branche wie ein Imperium – und setzt auf Kontrolle statt...

DWN
Immobilien
Immobilien Möblierte Wohnungen: Rechte, Fallstricke und Pflichten
26.07.2025

Möblierte Wohnungen boomen – besonders in deutschen Großstädten. Doch was bedeutet das für Mietende? Zwischen Flexibilität, höheren...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Coldplay-Kiss-Cam stürzt Astronomer-CEO: Was Unternehmen daraus lernen müssen
26.07.2025

Ein harmloser Kuss bei einem Coldplay-Konzert – und ein Tech-CEO verliert seinen Job. Wie schnell ein PR-Gau entsteht und was Ihr...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Energieeffizienz-Förderung für KMU bleibt hinter Erwartungen zurück – das sollten Sie jetzt wissen
26.07.2025

Staatliche Fördermittel sollen Unternehmen dabei helfen, energieeffizienter und wettbewerbsfähiger zu werden. Gerade für KMU bieten sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Live kaufen, schneller liefern, besser binden: Der stille Aufstieg des Live-Shoppings
26.07.2025

Live-Shopping erobert E-Commerce: Influencer werden zu Verkäufern, Social Media zur Einnahmequelle. Wer jetzt nicht umdenkt, verliert. Das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zollalarm ohne Kursrutsch: Was hinter der Marktreaktion steckt
26.07.2025

Trump hat mit 30 Prozent Strafzöllen gegen Europa gedroht – doch die Märkte zuckten nicht. Haben Investoren seine Taktik längst...