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11.12.2023 15:58  Aktualisiert: 11.12.2023 15:58
Mit einem zwölfseitigen Positionspapier fordert die CDU von ARD und ZDF einschneidende Reformen an. Das Papier, das von einer Kommission unter der Leitung des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, erstellt wurde, stellt bei den Sendern „Defizite bei Qualität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt“ fest und fordert, Aufgaben, Strukturen und Kosten auf den Prüfstand zu stellen.
Der Streit um ARD und ZDF spitzt sich zu
Fordert Reformen von ARD und ZDF: Ministerpräsidenten Haseloff. (Foto: dpa)
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Das Grundsatzpapier der CDU stellt einleitend fest, dass auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Grenzen des Wachstums erreicht seien. Daraus folge, so das Grundsatzpapier, dass die Anstalten eine Reform bräuchten, um ihre Aufgaben auch in der Zukunft erfüllen zu können. Kernstück der Reformüberlegungen in der CDU ist eine weitgehende Abschaffung von Doppelstrukturen von ARD und ZDF.

Schluss mit Doppelstrukturen

Das Papier sieht vor, dass das ZDF ein nationales Programm werde, während die ARD hingegen ihren Schwerpunkt auf die regionale Berichterstattung legen solle. Auch das Doppelangebot wie „tagesschau 24“ solle dann aufgelöst werden. Auch sollen weitere Spartenkanäle zusammengelegt werden. Grundsätzlich brauche es eine Pflicht zur Zusammenarbeit. Erforderlich sei, so die Forderungen aus der CDU, ein stärker kooperativ arbeitendes Korrespondenten- und Reporternetz im In- und Ausland, die Ausweitung der EU-Berichterstattung und eine starke regionale Verankerung.

Zudem erwarte die CDU, dass sich ARD und ZDF stärker auf Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung „die einem öffentlich-rechtlichen Profil“ entspreche, konzentriere. Mit diesem Punkt stellt die CDU in ihrem Papier kaum verklausuliert fest, dass ihrer Meinung nach die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Bildungs- und Informationsauftrag nicht oder nicht hinreichend nachgekommen seien.

Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont das Papier, dass dieser nicht weiter anwachsen könne: „Im Mittelpunkt der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss der Umbau bestehender Strukturen inklusive der zeitgemäßen Weiterentwicklung der Ausspielwege stehen, aber keine Angebotsausweitung.“

Neue Koordination

Die CDU fordert, alle Gemeinschaftseinrichtungen und Tochtergesellschaften von ARD und ZDF sowie deren Aufsichtsstrukturen auf den Prüfstand zu stellen. Eine zentrale Bedeutung komme der Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform zu, welche die Vielzahl bestehender Online-Portale ersetze und perspektivisch alle Public-Value-Inhalte zentral bündele. Bei der Sportberichterstattung verlangt das CDU-Papier mehr Selbstbeschränkung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zu einem Wettbewerb beitragen, der den Erwerb der Rechte immer teurer mache, sondern er sollte nur nachrichtlich berichten, wenn die Live-Übertragung im frei empfangbaren Fernsehen gesichert sei. Eine grundsätzliche Umkehr fordert die CDU in ihrem Papier bei der Koordination der Medienpolitik. Bisher hatte diese das Bundesland Rheinland-Pfalz inne. „Die Koordinierung durch ein Land und der ständige Vorsitz durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten desselben Landes sind aus der Zeit gefallen.“, heißt es zum Schluss in dem Papier. Das Papier fordert, dass der Vorsitz, ähnlich wie bei den Ministerpräsidentenkonferenzen, in regelmäßigem Abstand von Land zu Land übertragen wird.

Die Forderungen der CDU kommen nicht zufällig gerade zu diesem Zeitpunkt. Anfang nächsten Jahres soll über die Festsetzung des Rundfunkbeitrages entschieden werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die formal unabhängig ist, jedoch nahe an der Staatskanzlei in Mainz angesiedelt ist, hatte eine Anhebung des Rundfunkbeitrages ab 2025 vorgeschlagen – und zwar von jetzt 18,36 auf dann 18.94 Euro. Diesem Vorschlag, der Anfang nächsten Jahres unterbreitet werden soll, müssen die Ministerpräsidenten der Länder zustimmen. Die Staatsministerin der Bundesregierung für Kultur, Claudia Roth, hat die Bundesländer ermahnt, dass gerade jetzt in Zeiten der Herausforderungen für die Demokratie es eine Stärkung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks bräuchte. Sollten sich einige Bundesländer gegen eine Erhöhung aussprechen, so sei damit zu rechnen, dass diese Frage vor dem Bundesverfassungsgericht lande.

Umfrage der DWN

Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung den Vorstellungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems weitgehend entsprochen. Jedoch ist mit einem Kostenvolumen von mehr als zehn Milliarden das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland das teuerste der Welt. Darüber hinaus führen eine nicht abreißen wollende Kette von Skandalen und eklatanten Fehlleistungen zu einem immer größer werdenden Vertrauensschwund in der Bevölkerung. Nach einer Umfrage der Deutschen-Wirtschaftsnachrichten (DWN) haben die Staats- oder Senatskanzleien von Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ausgesprochen.


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