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Arbeitsrecht: Das gilt seit Neujahr für Beschäftigte und Arbeitgeber

Auch 2024 müssen sich Arbeitgeber und Angestellte auf neue Regeln und Gesetze einstellen, die nun zur Anwendung kommen oder bereits in Kraft getreten sind. Einiges wird sich verbessern, doch wie immer wird auch an anderen Stellen eingespart.
06.01.2024 10:37
Aktualisiert: 06.01.2024 10:37
Lesezeit: 4 min
Arbeitsrecht: Das gilt seit Neujahr für Beschäftigte und Arbeitgeber
Auch 2024 müssen sich Arbeitgeber und Angestellte auf neue Regeln und Gesetze einstellen. (Foto: istockphoto.com/jacoblund) Foto: jacoblund

Das junge Jahr wartet mit einigen Neuerungen in den Gesetzen auf, die jeder Arbeitgeber und Beschäftigte kennen sollte. Als erfreuliche Botschaft gilt der zum neuen Jahr auf 12,41 Euro pro Stunde angehobene gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten. Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten reichen zwar nicht, um die Erhöhungen vollends auszugleichen, jedoch abzumildern. Mit der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs weiter an, von bisher 520 auf 538 Euro monatlich. Auch Auszubildende dürfen sich freuen. Für sie erhöht sich das Lehrgeld, wenn sie 2024 mit einer Ausbildung beginnen. Im ersten Lehrjahr beträgt nun die monatliche Mindestvergütung 649 Euro, sofern tarifvertraglich keine Abweichungen vorgesehen sind. Seit diesem Jahr kann die Agentur für Arbeit und das Jobcenter auch Praktika fördern. Auszubildende, dessen Ausbildungsplatz weit entfernt vom Wohnort liegt, können künftig Mobilitätszuschüsse beantragen.

Einen erhöhten Anspruch haben seit diesem Jahr auch Eltern von kranken Kindern. Gesetzlich versicherte Eltern haben ab 2024 Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage) pro Kind und Elternteil. Zwar hatte die Regierung die Regelung während der Pandemiezeit erhöht, doch sah die Regelung vor der Pandemie nur 10 Tage Kinderkrankengeld vor. Insgesamt ist in Zukunft der Anspruch auf 35 Tage (Alleinerziehende: 70 Tage) pro Elternteil begrenzt.

Weitere Lockerung für Beschäftigte aus Drittstaaten

Weitere Neuerungen, die ab April 24 in Kraft treten werden, betreffen den Bereich der Weiterbildungsförderung. Die Bedingungen zum Erhalt einer Förderung sollen künftig erleichtert werden. Künftig können Arbeitgeber, die vom Strukturwandel betroffen und deren Beschäftigte vom Verlust ihrer Arbeitsplätze bedroht sind, Qualifizierungsgelder von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie Beschäftigte zwecks Weiterbildung freistellen. Die Weiterbildungsmaßnahme muss jedoch mindestens 120 Stunden in Anspruch nehmen und der Angestellte darf in den letzten vier Jahren an einer derart geförderten beruflichen Weiterbildung nicht teilgenommen haben. Getragen werden die Kosten der Maßnahme von dem Arbeitgeber.

Aufgrund des Fachkräftemangels hat die Regierung bereits 2023 damit begonnen, die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern. Dies wird im neuen Jahr nun fortgesetzt. So wurde die Liste der sogenannten Mangelberufe, denen unter erleichterten Bedingungen ein spezieller Aufenthaltstitel (Blaue Karte) erteilt werden kann, deutlich erweitert. Strikte Kopplungen der angestrebten Arbeitstätigkeit an die ursprüngliche Berufsqualifikation wurden gelockert, so dass auch eine Tätigkeit in anderen Berufsfeldern in Zukunft möglich wird. Familiennachzug bei Inhabern der Blauen Karte soll künftig vereinfacht werden. Ab Juni 2024 wird die sogenannte Chancenkarte neu eingeführt, mit der qualifizierte Drittstaatsangehörige zur Arbeitssuche einreisen können. Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien wird der Arbeitsmarktzugang in Deutschland in nicht-reglementierten Berufungen eröffnet. Unter Zustimmung der Arbeitsagentur dürfen jährlich 50.000 mögliche Einwanderungen aus diesen Staaten erfolgen.

Einkommensgrenze für Elterngeld verringert sich schrittweise

Auch die Vorgaben für den Erhalt des Elterngeldes wurden für das neue Jahr angepasst. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird schrittweise abgesenkt. Statt 300.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare wird das Geld ab 01. April 2024 nur noch erhalten, wer weniger als 200.000 Euro Jahreseinkommen als Paar nachzuweisen hat. Ein Jahr später, zum 01. April 2025, ist dann noch einmal eine Reduzierung auf 175.000 Euro pro Paar geplant. Dies gilt auch für Alleinerziehende. Hier fällt die Grenze von 250.000 Euro auf 150.000 für April dieses Jahres. Die neuen Einkommensgrenzen gelten für Geburten ab dem genannten Stichtag.

Geplante Gesetze, aber noch nicht verabschiedet

Bereits seit September vor zwei Jahren müssen Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter bereitstellen. Auf welchem Weg dies gemacht wird, das ist noch nicht ganz geklärt. Eingereicht wurde bereits im April 2023 hierzu ein Referentenentwurf. Es schlägt vor, dass die Erfassung elektronisch oder digital zu erfolgen hat. Dies kann eine Erfassung per App oder ein Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel sein. Geplant wären Übergangsfristen, wobei kleinere Unternehmen von dieser Vorgabe länger abweichen dürften und die Arbeitszeit der Beschäftigten auch in Papierform oder sonstiger nicht-elektronischer Form erfassen vorübergehend erfassen dürfen. Wann die gesetzliche Änderung in Kraft tritt, ist noch nicht sicher.

Veränderungen sind auch im Hinblick auf die Betriebsratsvergütung geplant. Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 hierzu einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vorgelegt. Das Gesetz birgt nicht neue Rechtsvorschriften, sondern soll vielmehr für Klarheit sorgen. Demnach dürfen Betriebsratsmitglieder nach § 78 S. 2 des BetrVG wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Die Vergütung von Betriebsräten orientiert sich an die von vergleichbaren Mitarbeitenden und darf nicht niedriger sein. Außerdem soll in Zukunft die berufliche Entwicklung von Betriebsräten bei der Vergütung mehr Berücksichtigung erhalten. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird in diesem Jahr gerechnet.

Bis zum vierten Quartal 2023 war auch die Schaffung eines „Beschäftigtendatenschutzgesetzes“ geplant. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) veröffentlichten im April 2023 dazu ein Eckpunktepapier. Themenschwerpunkte: Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz, Datenverarbeitung und -transfers im Unternehmen sowie Verwertungsverbote und Mitbestimmungsrechte. Bisher ist es beim Entwurf geblieben.

Weniger Bürokratie, bessere Vergütung der Dienstreisen

Ende Oktober 2023 wurde ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Es enthält Vorschläge zum Abbau bürokratischer Hürden. So soll die elektronische Form im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Ebenfalls in elektronischer Form soll die Erteilung von Arbeitszeugnissen ermöglicht werden.

In der Abstimmungsphase befindet sich ebenfalls noch das „Wachstumschancengesetz“, welches unter anderem eine Anhebung der Pauschalen für Dienstreisen im Inland (Verpflegungsmehraufwand) vorsieht. Eigentlich sollte es am 01.01.2024 bereits in Kraft treten. Geplant war, die Pauschalen bei eintägigen Dienstreisen im Inland von mehr als acht Stunden auf 15 Euro (statt bisher 14 Euro) festzusetzen. Bei mehrtägigen beruflichen Reisen innerhalb Deutschlands sollten die Pauschalen 30 Euro (statt bislang 28 Euro) für jeden vollen Tag und 15 Euro für den An- und Abreisetag betragen.

Warten müssen auch junge Familien auf den Start des geplanten „Familienstartzeitgesetz“, welches zwar am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, aufgrund von Unklarheiten in der Finanzierung jedoch noch offen ist. Es soll abhängig beschäftigten Partnern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen nach der Geburt eines Kindes gewähren.

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Sofia Delgado

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Sofia Delgado ist freie Journalistin und arbeitet seit 2021 in Stuttgart, nachdem sie viereinhalb Jahre lang in Peking gelebt hat. Sie widmet sich gesellschaftskritischen Themen und schreibt für verschiedene Auftraggeber. Persönlich priorisiert sie die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, als dringendste Herausforderung für die Menschheit.

 

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