Mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden könnten laut Lufthansa betroffen sein. Der Streik soll in einzelnen Betriebsteilen bis 7.10 Uhr am Mittwoch dauern, in der Regel aber in der Nacht zum Mittwoch auslaufen.
Am Montagabend gingen nach Verdi-Angaben Lufthansa-Beschäftigte der Technik, der Logistik, der Fracht und der IT in den Warnstreik. Für Dienstag hat die Gewerkschaft auch das Bodenpersonal in Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart aufgerufen, die Arbeit niederzulegen.
Das Unternehmen rechnet mit Hunderten Flugausfällen. Schon am Montagabend strich die Gesellschaft an ihrem wichtigsten Drehkreuz Frankfurt mehr als 50 Verbindungen. Nur einige wenige Interkontinental-Flüge sollten trotz des Lufthansa-Streiks noch stattfinden.
Am Dienstag will die Fluggesellschaft 10 bis 20 Prozent ihres geplanten Programms von rund 1.000 Flügen in die Luft bringen. Der Flughafen München warnte vor erheblichen Einschränkungen. In Hamburg und Düsseldorf fallen nach Angaben der Betreiber alle 23 Lufthansa-Flüge aus, in Köln/Bonn nahezu alle. Betroffen sind auch nicht bestreikte Flughäfen: So sind in Hannover und Bremen alle Lufthansa-Flüge von und nach Frankfurt und München gestrichen.
Lufthansa-Warnstreik bereits vor zwei Wochen
Bei der ersten Warnstreikwelle vor knapp zwei Wochen fielen rund 900 Flüge aus, und mehr als 100.000 Passagiere mussten umplanen. Die Lufthansa warnte die Passagiere stornierter Flüge: Sie sollten nicht zum Flughafen kommen, weil dort die Umbuchungsschalter nicht besetzt seien.
Hintergrund des Warnstreiks sind die konzernweiten Vergütungstarifverhandlungen für die laut Verdi rund 25.000 Beschäftigten am Boden - unter anderem bei der Deutschen Lufthansa, Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo, Lufthansa Technik Logistik Services und Lufthansa Engineering and Operational Services (Leos). Die Lufthansa spricht von rund 20.000 Beschäftigen.
Die Tarifverhandlungen sollen am Mittwoch fortgesetzt werden. Verdi bezeichnete die zweite Warnstreikwelle als notwendig, weil die Lufthansa in der vorangegangenen Verhandlung keine Anstalten gemacht habe, ihr vorliegendes Angebot nachzubessern. (dpa)