Politik

CO2-Speicherung in Deutschland: Kabinett gibt grünes Licht

Lesezeit: 2 min
30.05.2024 19:01  Aktualisiert: 31.05.2024 06:55
Kohlendioxid im Boden speichern? Umweltverbände haben Bauchschmerzen, doch die Regierung geht das Thema an. Das Kabinett will zugleich einem weiteren Hoffnungsträger der Energiewende mehr Schub verleihen.

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Nach dem Willen der Bundesregierung soll die unterirdische Speicherung von klimaschädlichem CO2 in Deutschland möglich werden. Einen entsprechenden Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Demnach ist eine CO2-Speicherung vor allem in der Nordsee geplant. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

CCS-Strategie bereits beschlossen

Im Februar hatte die Bundesregierung bereits Eckpunkte einer sogenannten Carbon Management-Strategie vorgelegt. Diese Eckpunkte hat das Kabinett ebenfalls beschlossen. „Es ist besser, dass CO₂ ist sicher im Boden als in der Atmosphäre“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Die Bundesregierung hält den Einsatz der Technologie für notwendig, damit Klimaziele erreicht werden. Dabei soll es um schwer vermeidbare Emissionen gehen, vor allem in der Kalk- und Zementproduktion sowie der Abfallverbrennung. Umweltverbände lehnen eine Speicherung von CO2 ab. Die Technologie gilt unter anderem als sehr teuer und kaum im großen Maßstab anwendbar. „Wie lange die geplanten CO2-Endlager dicht halten, kann niemand voraussagen“, warnte Greenpeace. CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, also die Abscheidung und Speicherung von CO2.

Wasserstoffpläne

Daneben hat das Kabinett auch einen Gesetzentwurf beschlossen, der Wasserstoffprojekten einen Schub verleihen soll. Wasserstoff gilt als klimafreundlicher Hoffnungsträger der Energiewende. „Wasserstoff wird eine wichtige Rolle dabei übernehmen, erneuerbare Energien zu speichern und zu transportieren“, heißt es in dem Entwurf. „Denn Wasserstoff muss insbesondere in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen es nicht möglich oder wirtschaftlich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen.“

Vorgesehen sind unter anderem eine schnellere Planung und Genehmigung von Wasserstoff-Projekten. Diese sollen wie schon andere Energiewende-Projekte als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft werden, was eine Beschleunigung von Entscheidungen ermöglicht. Eine Ausnahmeregelung soll es aber geben in Fällen, in denen es zu Wassermangel kommen könnte durch den Bau von Elektolyseuren, die zur Gewinnung von Wasserstoff genutzt werden. Diese brauchten viel Wasser, erklärte Habeck. „Und wir sehen bei einer veränderten Witterung und einer fortschreitenden Erderwärmung, dass Wasser manchmal auch ein Mangelgut werden kann.“ Wenn die Trinkwasserversorgung berührt sein könnte oder für den Klimaschutz besonders wichtige Gebiete wie Auen, Moore und geschützte Feuchtgebiete, können Entscheidungen nicht so schnell fallen wie in anderen Fällen.

Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte die Neuerungen zum Wasserstoff unter dem Strich, warnte aber, die Regelungen zum Wasserschutz seien noch verbesserungswürdig - hier drohten Genehmigungsverfahren unnötig kompliziert zu werden.


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