Politik

Grundsteuer 2025: Ein Tabuthema vor der Europawahl!

Sie haben bestimmt schon viel über das Thema Grundsteuerreform 2025 gehört. Es kann aber sein, dass Sie immer noch nicht genau verstehen, was diese Reform für Sie bedeutet. Sie sind nicht allein! Es gibt Gründe, warum aktuell kaum etwas zum Thema Grundsteuer gesagt wird. Die Antwort ist die "Europawahl"! Mehr dazu finden Sie in einem exklusiven Artikel der Deutschen Wirtschaftsnachrichten.
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07.06.2024 12:00
Aktualisiert: 07.06.2030 12:00
Lesezeit: 4 min
Grundsteuer 2025: Ein Tabuthema vor der Europawahl!
Die Grundsteuer nach dem Bundesmodell birgt ein großes Risiko für die Einnahmen von Städten und Gemeinden. (Foto: dpa) Foto: Bernd Weißbrod

Die Grundsteuer sorgt für erhebliche Probleme, die der Politik bekannt sind, aber bisher noch nicht offiziell kommuniziert wurden. Ab 2025 soll die Grundsteuer für Unternehmen in der Regel günstiger werden, während private Immobilienbesitzer mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen. Insbesondere in den Bundesländern, die das bundesweite Grundsteuermodell umsetzen.

Aufgrund der bevorstehenden Europawahl haben Politiker diese Informationen bisher den Immobilienbesitzern nicht deutlich mitgeteilt. Viele wissen lediglich, dass die Grundsteuer steigen wird, haben aber keine genaue Vorstellung davon, wie viel mehr sie tatsächlich bezahlen müssen.

Zusätzlich könnte neue Grundsteuerreform 2025 für Gemeinden mit einem hohen Anteil an Gewerbebetrieben, wie beispielsweise Touristenregionen, zu einem großen finanziellen Problem werden. Da die Einnahmen aus gewerblichen Immobilien sinken und die wenigen privaten Immobilienbesitzer die entstandene Lücke nicht füllen können, müssen viele Gemeinden nach alternativen Einnahmequellen suchen oder die Hebesätze der Steuer anheben. Dies würde die Grundsteuer für private Immobilienbesitzer noch weiter verteuern.

Grundsteuer 2.0: Warum waren die Änderungen notwendig?

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelung für verfassungswidrig erklärt und hat dem Gesetzgeber zwei Jahre Zeit gegeben, eine neue, verfassungskonforme Regelung zu entwickeln. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann gemäß dem neuen Recht berechnet.

Der Bundesgesetzgeber hat drei Gesetze verabschiedet, um das Grundsteuer- und Bewertungsrecht zu modernisieren. Das erste Gesetz sieht vor, dass alle Grundstücke in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden, um den aktuellen Verhältnissen gerecht zu werden. Das zweite Gesetz ermöglicht es den Gemeinden, ab 2025 einen höheren Steuersatz auf unbebaute, aber für die Bebauung bereite Grundstücke festzulegen, um den Wohnungsbau zu fördern. Das dritte Gesetz betrifft die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Grundsteuer.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 und den Änderungen durch die Reform können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen finden. Es werden jedoch keine Informationen darüber bereitgestellt, warum und für wen diese Reform nachteilig sein kann.

Steuerreform à la CDU: Hebesatz in Berlin deutlich reduziert

Die CDU hat die von Olaf Scholz initiierte Grundsteuerreform scharf kritisiert. Sie ist der Meinung, dass das Modell, das den Bodenrichtwert und eine fiktive Durchschnittsmiete einbezieht, zu bürokratisch ist und vor allem in Städten wie Berlin zu erheblichen Steuererhöhungen führen wird.

„Dieses wertbasierte Modell ist extrem bürokratisch und kompliziert und wird insbesondere in Städten wie Berlin zu erheblichen Steuererhöhungen führen“, warnte damals der baupolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak.

Er forderte auch Aufkommensneutralität: „Die Grundsteuerreform darf nicht als Deckmantel für eine Steuererhöhung missbraucht werden.“

Um die befürchteten Belastungen zu vermeiden, hat Berlins CDU-Finanzsenator Stefan Evers den Hebesatz der Grundsteuer von 810 auf 470 Prozent gesenkt. Diese Senkung soll verhindern, dass Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung übermäßig belastet werden.

Da die CDU gerne über das Thema spricht und offen über die Nachteile diskutiert, haben wir der Partei-Sprecherin einige Fragen gestellt. Im Folgenden finden Sie die Antworten von Antje Tillmann, der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Warnung: Einnahmerisiko bei Grundsteuerreform!

DWN haben Antje Tillmann gefragt, welche Kritik die Union an der von Olaf Scholz vorgeschlagenen Reform der Grundsteuer hat. Kurz gesagt lautet die Antwort: Die Grundsteuer nach dem Bundesmodell birgt ein großes Risiko für die Einnahmen von Städten und Gemeinden, da das Bundesverfassungsgericht es anfechten kann.

„Ein nicht unerhebliches Einnahmerisiko der Städte und Gemeinden besteht aktuell bei der Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell, für dessen Anwendung sich die Mehrheit der Bundesländer entschieden hat. Insbesondere dieses Bundesmodell hat sich als streitanfällig erwiesen und wird vor dem Bundesverfassungsgericht in mehreren Musterverfahren beklagt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte auf die Probleme hingewiesen und mangels Einigung mit der SPD eine Öffnungsklausel für die Länder eingeführt. Sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung der Kläger anschließen und das Bundesmodell in seiner Fassung vom 16. Dezember 2022 für verfassungswidrig erklären, droht den Kommunen ein erheblicher Einnahmeausfall“, kommentiert Tillmann.

Grundsteuerreform in Deutschland: Auswirkungen auf private Immobilienbesitzer

Laut Tillmann kann die Neubewertung von Grundbesitz zu erhöhten oder verringerten Belastungen für einzelne Eigentümer führen, je nachdem, ob es sich um private oder gewerbliche Immobilien handelt. Die Flexibilität regionaler Steuersätze ermöglicht es den Bundesländern, diese Effekte auszugleichen, wie es bereits im Saarland und in Sachsen geschehen ist. Ähnliche Maßnahmen werden auch in Berlin geplant.

„Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung des Grundbesitzes ist auch, dass es für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Dies hängt z.B. auch davon ab, ob es sich um private oder gewerbliche Immobilien handelt. Ob und inwieweit sich das Grundsteuermessbetragsvolumen zulasten der Wohngrundstücke verschiebt, ist insbesondere von den räumlich-strukturellen Verhältnissen der Kommunen abhängig. Soweit die Länder es für erforderlich halten, wurde ihnen mit der Öffnungsklausel die rechtliche Möglichkeit eröffnet, regionale Hebesätze zu vereinbaren. So haben unter CDU-Führung bereits das Saarland und Sachsen ihr Abweichungsrecht genutzt, um die Steuermesszahlen für Gewerbeimmobilien anzuheben und damit Privateigentümer zu entlasten. Das Berliner Abgeordnetenhaus wird einen entsprechenden Gesetzentwurf in den kommenden Wochen beschließen“, sagte Tillmann.

Grundsteuerreform: Auswirkungen auf Gewerbebetriebe und Steuererhöhungen in Ballungsgebieten

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat DWN auch mitgeteilt, welche Auswirkungen die Grundsteuerreform auf Gemeinden haben kann, die vorwiegend Gewerbebetriebe beherbergen. Obwohl die Reform aufkommensneutral sein soll, hängt die konkrete Höhe der Steuer von den Hebesätzen der jeweiligen Kommunen ab, kommentiert Tillmann. Einige CDU-geführte Bundesländer wie Hessen empfehlen eine Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung über die Höhe der Steuer bei den Kommunen.

„Die Verabredung war, dass die Reform der Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral stattfinden sollte. Die Höhe, der ab 2025 zu entrichtenden Grundsteuer wird vom konkreten Hebesatz abhängen. Diesen legen die Städte und Gemeinden mit der Haushaltssatzung für 2025 fest. Einige CDU-geführten Bundesländer wie z.B. Hessen haben gestern (06.06.2024) den Kommunen eine Hebesatzempfehlung geben. Danach empfiehlt Hessen 344 Kommunen, ihren Hebesatz zur Berechnung der Abgabe zu senken. 72 Städte und Gemeinden sollten diesen Prozentsatz dem Vorschlag zufolge erhöhen und 5 Kommunen sollten den bisherigen Wert beibehalten. Die Entscheidung über den konkreten Hebesatz trifft am Ende aber selbstverständlich die jeweilige Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Berlin als CDU-geführtes Land wird den Grundsteuer-Hebesatz ab 2025 von 810 Prozent auf 470 Prozent senken“, resümierte Tillmann.

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Iana Roth

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.

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