Immobilien

Solarpaket I: Rechtsanwalt kommentiert Änderungen für Immobilieneigentümer

Lesezeit: 5 min
01.07.2024 18:20  Aktualisiert: 25.06.2030 13:40
Seit dem 16. Mai 2024 ist mit dem Solarpaket I eine wegweisende Änderung für Haus- und Wohnungseigentümer in Kraft getreten. Diese Reform bringt eine Vielzahl neuer Regelungen mit sich. Von der Befreiung kleiner Balkonkraftwerke von der Netzbetreiber-Anmeldung bis zur Erleichterung für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften durch das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ – die Neuerungen versprechen eine beschleunigte Entwicklung hin zu mehr erneuerbaren Energien bis 2030. Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg kommentiert für DWN die Auswirkungen dieser Neuerungen.
Solarpaket I: Rechtsanwalt kommentiert Änderungen für Immobilieneigentümer
Das Solarpaket I verändert die Regelungen zur Installation und zum Betrieb von Solaranlagen für Eigentümer von Häusern und Wohnungen. (Foto: istockphoto/ peterschreiber.media).
Foto: peterschreiber.media

Lesen Sie in diesem Artikel:

  • Welche neuen Regelungen wurden durch das Solarpaket I eingeführt?
  • Welche Garantie- und Versicherungsaspekte sind bei Solaranlagen wichtig
  • Wie lange ist die Verjährungsfrist für Mängel an Photovoltaikanlagen?

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