Politik

Urteil zum Wahlrecht: Ampel-Politiker fühlen sich bestätigt - alle anderen irgendwie auch

Die Wahlrechtsreform der Bundesregierung ist weitgehend vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Aber auch die CSU, die geklagt hatte, fühlt sich in ihrer Kritik bestätigt.
30.07.2024 12:55
Lesezeit: 4 min

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese Regel sah im alten Wahlrecht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat. Ein Kernstück der Ampel-Reform – die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate – hat dagegen Bestand. (Az. 2 BvF 1/23)

Zweitstimmendeckung mit Grundgesetz vereinbar

Die Ampel-Fraktionen sehen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Wahlrechtsreform nicht als Niederlage – im Gegenteil. „Das Wichtigste steht nach diesem Urteil fest: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese. Schließlich habe das Gericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt. Damit sei jetzt „Schluss mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert haben und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet haben“. Die Ampel und das hohe Gericht in Karlsruhe - ein schwieriges Verhältnis.

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht - nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linke. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr

Um das zu erreichen, sieht die Reform keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor - dies wird vom Gericht als verfassungskonform bewertet. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden.

Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende, Britta Haßelmann, betonte die aus Sicht der Ampel-Koalition positiven Seiten. Sie sagte: „Die gute Nachricht des Tages: Unsere Reform, das neue Wahlrecht, hat Bestand in Karlsruhe.“ Der Bundestag werde dadurch künftig nicht ständig weiter anwachsen. Die Ampel halte Wort: „Der Einzug der Parteien nach ihrer Stärke ist garantiert und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert.“ Dass für die nächste Wahl nach dem Urteil des Gerichts die Grundmandatsklausel erhalten bleibt, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, sagte Haßelmann. Wichtig sei, dass durch die Anordnung des Gerichts nun Klarheit herrsche für die anstehende Bundestagswahl im September 2025.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, sagt, es sei gut, dass der Bundestag nun eine feste Größe habe. Hartmann, der maßgeblich an der Reform mitgewirkt hatte, sagte, was die Grundmandatsklausel angehe, so hätten „aus unserer Sicht sicherlich auch Alternativen im Raum gestanden“. Die Ampel-Koalition werde aber anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire, gerechte Lösung finden. „In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestags bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle.

Söder hält Urteil für Erfolg der CSU und Bayern

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Wahlrechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit erkennbarer Freude und Genugtuung aufgenommen. „Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern – und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden“, sagte der CSU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in München.

„Das Urteil ist eine Bestätigung in unserem Kernanliegen, der sogenannten Grundmandatsklausel. Damit ist nach menschlichem Ermessen sichergestellt, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten ist“, sagte Söder und fügte hinzu: „Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Kraft und die Bedeutung Bayerns und der CSU an.“

Wermutstropfen sei die Akzeptanz der neuen Zuteilungsregelung, denn diese bedeute ein Minus an direkter Demokratie. Nach dem neuen Wahlrecht ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Wagenknecht lobt Urteil – aus anderen Gründen

Parteigründerin Sahra Wagenknecht wertet das Verfassungsurteil zum Wahlrecht als Ohrfeige für die Ampel-Koalition. „Einen weiteren XXL-Bundestag, der immer mehr Steuergeld verschlingt, zu verhindern, war ein richtiges Anliegen“, erklärte die Bundesvorsitzende des Bündnisses, Sahra Wagenknecht. „Aber der Vorschlag der Ampel war ebenso wie die Ideen dieser Regierung auf vielen Ebenen: undurchdacht und verfassungsrechtlich fragwürdig.“ Es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht dies korrigiert habe.

Vor der Urteilsverkündung zum Wahlrecht in Karlsruhe kursiert ein Dokument, das aussieht wie die Entscheidung. Zu Beginn der Sitzung äußert sich die Vizegerichtspräsidentin dazu.

Gericht bedauert Veröffentlichung im Netz

Im Vorfeld der Entscheidung gab es eine Panne in Karlsruhe. Die Entscheidung stand bereits gestern im Netz. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keine Erklärung dafür, wieso das Urteil zur jüngsten Wahlrechtsreform am Montagabend zeitweise im Internet stand. „Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte“, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts, Doris König, in Karlsruhe. „Wir bedauern, dass es eventuell aufgrund eines technischen Fehlers möglich war, das Urteil bereits seit gestern im Internet abzurufen.“

Zuvor hatte sie schon die grundsätzlichen Entscheidungen des Gerichts stichpunktartig verkündet. Der Senat hält die Reform des Bundestagswahlrechts durch die Ampel-Koalition in Teilen für verfassungswidrig. Nach der Äußerung zur Vorab-Veröffentlichung des Urteils fuhr König mit dem Einführungsstatement fort. „Weil die, die das Urteil noch nicht gelesen haben, wahrscheinlich aus dem Tenor allein nicht wirklich schlau geworden sind.“

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