Dank der hohen Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen könnte die AfD künftig in einem oder sogar beiden Landtagen bedeutende Entscheidungen und Abstimmungen blockieren.
Laut Hochrechnungen von 20.30 Uhr wird die Partei mehr als ein Drittel der Sitze im Thüringer Landtag gewinnen und damit über eine Sperrminorität verfügen – das wären mindestens 30 der insgesamt 88 Sitze. In Sachsen könnte es knapper werden: Dort bräuchte die Partei mehr als 40 der insgesamt 120 Sitze, um eine Sperrminorität zu erlangen.
Erreicht die AfD eine Sperrminorität, wären bestimmte Landesgesetze, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, ohne die Zustimmung der AfD-Abgeordneten nicht möglich.
In Sachsen und Thüringen werden Verfassungsrichter und Spitzenpositionen der Landesrechnungshöfe mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten gewählt. Diese Posten könnten also ohne die Unterstützung der AfD nicht besetzt werden. Ebenso könnten sich die Landtage nicht selbst auflösen.
Laut der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags kann auch der Parlamentspräsident oder seine Stellvertreter nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Mitglieder des Richterwahlausschusses, die über die Berufung von Richtern auf Lebenszeit entscheiden, müssen ebenfalls mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gewählt werden.
In Sachsen könnten Vorsitzende einzelner Parlamentsausschüsse nur von mindestens zwei Dritteln des Parlaments abgesetzt werden.