Unternehmenskäufe sind in Deutschland gesetzlich nicht speziell geregelt. Es findet sich dazu nichts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – von allgemeinen Regelungen zur Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln einmal abgesehen, die aber nicht auf Unternehmenskäufe zugeschnitten sind. „Besonderheiten der Transaktionsstruktur, Branche und der Zielgesellschaft werden dadurch nicht berücksichtigt“, sagt Charlotte Kulenkampff, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars bei DHZ.
Lückenhafte Regelung
Hoher Aufwand, Zeit und Kosten auch für kleine Handwerksunternehmen. „Weil Unternehmenskäufe im Gesetz nicht speziell geregelt sind und dazu wenig in der Rechtsprechung zu finden ist, stellen sich natürlich Fragen. So besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit“, so die Rechtsanwältin.
Beispielsweise, ob ein Asset Deal, also ein Vertrag, mit dem Vermögensgegenstände übertragen werden, unter § 311b
BGB fällt und immer eine notarielle Beurkundung benötigt wird. Ähnliche Fragen stellen sich zur Mängelgewährleistung, zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
190.000 Unternehmensübergaben erwarten
In Deutschland stehen sehr viele Unternehmenskäufe und -verkäufe, Übernahmen und Nachfolgen bevor – das Institut für Mittelstandsforschung Bonn geht im Zeitraum 2022 bis 2026 von etwa 190.000 Übergaben aus. Deshalb drängen die Justizminister der Länder auf einen gesetzlichen Rahmen für Unternehmenskäufe. Denn sie machen das als Manko für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland aus. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich daher aktuell mit der Kodifizierung von Unternehmenskäufen. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Bemühungen in einen Gesetzentwurf münden.
Was bedeutet Kodifizierung?
Kodifizierung bedeutet in diesem Zusammenhang, „dass gesetzliche Regelungen speziell zum Unternehmenskauf getroffen und ins BGB aufgenommen werden“, erläutert Charlotte Kulenkampff. Lücken im Gesetz sollen damit geschlossen werden, Transaktionskosten gesenkt und umfangreiche Verhandlungen und komplexe Verträge vermieden werden.
„Ob sich das in der Praxis umsetzen lässt, bleibt abzuwarten“, gibt die Rechtsanwältin zu bedenken. Es gebe meist ergänzende oder branchenspezifische Regelungen, arbeitsrechtliche Garantien und regulatorische Anforderungen, Besonderheiten des Unternehmens oder der Transaktionsstruktur, die beachtet werden müssen, aber auch Flexibilität in der Vertragsgestaltung bedeuten. „Maßgeschneiderte Verträge machen ja auch Sinn und ich bezweifle, ob ein Gesetz das alles abbildet.“
Auch mit gesetzlichem Rahmen für Unternehmenskäufe werde eine Betriebsnachfolge sicherlich nicht komplett ohne Anwalt oder Notar durchgeführt werden können. Verträge müssen weiterhin aufgesetzt und Beurkundungen vorgenommen werden. „Bei der Nachfolge in einer kleinen Schreinerei sind Verträge zwar nicht annähernd so komplex wie bei der Fusion zweier Großkonzerne, aber auch da gibt es Punkte und Risiken, die interessengerecht geregelt werden müssen“, sagt Charlotte Kulenkampff. Nur weil ein Unternehmen kleiner ist, seien die Risiken nicht unbedingt geringer.
Verträge einfacher gestalten
Ziel der Initiative zur Kodifizierung ist jedoch, grundsätzlich mehr Rechtssicherheit bei Unternehmenskäufen in Deutschland zu schaffen und speziell für kleine und mittlere Unternehmen die Nachfolge zu erleichtern, „indem Verträge einfacher gestaltet werden können, weil man darin ergänzend auf ein Gesetz verweisen kann“.
Handwerksunternehmern, die sich derzeit im Nachfolgeprozess befinden, rät die Rechtsanwältin: „Setzen Sie Ihr Vorhaben weiter um wie bisher, warten Sie nicht auf ein Gesetz.“ Denn auch ein Gesetz wird den Beistand eines Rechtsanwalts beim Unternehmensverkauf nicht entbehrlich machen.