Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutscher Tierhandelsriese Fressnapf legt Pläne offen: Schnelles Wachstum in Polen
01.10.2026

Polen gehört zu den wichtigsten Märkten der Fressnapf-Gruppe, dem europäischen Marktführer im Zoofachhandel. Die zum Konzern gehörende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Der schrumpfende Riese: Warum Deutschlands Arbeitsmarkt vor einer historischen Trendwende steht
01.10.2026

Der deutsche Arbeitsmarkt galt über Jahre hinweg als Fels in der Brandung. Trotz globaler Krisen, geopolitischer Verwerfungen und einer...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Softwaretochter Cariad vor massivem Stellenabbau
01.10.2026

Volkswagen stellt seine Softwarestrategie weiter auf den Prüfstand. Bei Cariad droht ein neuer Stellenabbau, während Investitionen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Toyota Corolla Cross im Test: Der Hybrid, der an einen Diesel erinnert
01.10.2026

Der Toyota Corolla Cross verbindet Hybridtechnik mit viel Komfort und erstaunlich niedrigem Verbrauch. In der getesteten GR-Sport-Version...

DWN
Politik
Politik Auf Trumps Investmentkonten: Mehr Geschäfte als bei allen Kongressmitgliedern zusammen
01.10.2026

Auf den Investmentkonten von US-Präsident Donald Trump wurden seit Beginn seiner zweiten Amtszeit fast 28.700 Wertpapiergeschäfte...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Geschäftsklima steigt: Elektroindustrie wird zur Konjunkturlokomotive – mit möglichen Engpässen
01.10.2026

Während viele Industriebranchen mit schwacher Nachfrage kämpfen, blickt die deutsche Elektroindustrie zuversichtlicher nach vorn – und...

DWN
Finanzen
Finanzen Raumfahrt-Aktien: Vom Höhenflug zur harten Landung
01.10.2026

Nach dem SpaceX-Hype im Frühjahr sind mehrere Raumfahrt-Aktien stark eingebrochen. Investoren sehen nach wie vor langfristiges Potenzial,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Varta-Insolvenz: Batteriehersteller setzt auf schnelle Investorenlösung
01.10.2026

Beim insolventen Batteriehersteller Varta wächst die Hoffnung auf eine Investorenlösung. Doch zwischen Interesse am Unternehmen und einer...