Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Die Ökonomie der Aufmerksamkeit: Warum Unternehmen um jede Minute kämpfen

Im Internet ist Geld nicht länger die einzige Währung. Eine ebenso große Rolle spielt die Währung Aufmerksamkeit. Wer im Überfluss an...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Leihmutterschaft: CDU-Politiker fordert Spahns Rücktritt
17.07.2026

Die CDU ist strikt gegen eine Zulassung von Leihmutterschaften. Dass ihr Frontmann im Bundestag nun privat einen anderen Weg gegangen ist,...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Upvest: Der unsichtbare Riese hinter Revolut, N26 und Co.
17.07.2026

Die Schnittstellen-Technologie von Upvest etabliert sich zusehends zum Standard im europäischen Wertpapierhandel. Nach N26 und Revolut...

DWN
Finanzen
Finanzen Mercedes-Aktie: Autobauer investiert eine Milliarde Euro in Ungarn – Strategie gegen chinesische Konkurrenz?
17.07.2026

Mercedes hat eine Milliarde Euro in Ungarn investiert. Nach dem Ausbau soll das Werk in Kecskemét jährlich mehrere hunderttausend Autos...

DWN
Politik
Politik EU-Kritik an Deutschland: Mängel bei Pressefreiheit und Lobby-Transparenz
17.07.2026

Rüge aus Brüssel für die Bundesregierung: Im neuen Rechtsstaatsbericht bescheinigt die EU-Kommission Deutschland anhaltende Defizite....

DWN
Politik
Politik Bahn und Länder im Streit: Netzagentur erzwingt Platz für Fernverkehrs-Konkurrenz
17.07.2026

Ein Machtwort mit Folgen für das deutsche Schienennetz: Die Bundesnetzagentur zieht ihren vorläufigen Beschluss durch und verpflichtet...

DWN
Technologie
Technologie Chinas KI-Vorstoß: Moonshot AI setzt US-Giganten wie OpenAI unter Druck
17.07.2026

China startet seinen Angriff auf die globale KI-Spitze. Mit dem Start-up Moonshot AI bringt das Land ein neues Modell auf den Markt, das es...

DWN
Politik
Politik Kurskorrektur in Brüssel: EU-Kommission plant Lockerung beim Emissionshandel
17.07.2026

Um Europas Unternehmen angesichts hoher Energiepreise und internationaler Konkurrenz zu entlasten, will die EU-Kommission das zentrale...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo-Aktie auf Talfahrt: Einbruch im China-Geschäft - Volvo Cars verfehlt Erwartungen
17.07.2026

Hoher Preiskampf in China und steigende Rohstoffkosten machen dem schwedischen Autobauer Volvo Cars schwer zu schaffen. Nach...