Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Inflation und Konsumzurückhaltung: Wie Deal-Plattformen die Kaufkraft der Verbraucher stärken

Angesichts einer persistenten Inflation und steigender Lebenshaltungskosten sehen sich private Haushalte in Deutschland einem erheblichen...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bosch kämpft mit Kostenexplosion: Gewinne brechen dramatisch ein
16.04.2026

Bosch steckt in der Krise – und schreibt erstmals seit Jahren rote Zahlen. Vor allem die enormen Kosten für den Stellenabbau belasten...

DWN
Panorama
Panorama Arag-Analyse: Konflikte bei Arbeit und Wohnen nehmen zu
16.04.2026

Steigende Kosten treiben immer mehr Menschen vor Gericht – selbst bei kleinen Beträgen. Eine neue Analyse zeigt, wie stark Konflikte um...

DWN
Technologie
Technologie AEO: Wie KI-Suchmaschinen Google den Rang ablaufen
16.04.2026

Die klassische Google-Suche verliert an Macht, während KI-Systeme Antworten direkt liefern. Unternehmen kämpfen nicht mehr um Rankings,...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg verschärft Risiken: Investoren senken Wachstumserwartungen
16.04.2026

Die Erwartungen globaler Investoren an das Wirtschaftswachstum geraten unter Druck, während Inflation und geopolitische Risiken wieder...

DWN
Technologie
Technologie Experte warnt: Mittelstand unterschätzt Datensouveränität
16.04.2026

Für den Mittelstand wirkt Datensouveränität oft wie ein Randthema. Tatsächlich entscheidet sie über Kontrolle und Unabhängigkeit. Wer...

DWN
Panorama
Panorama Lufthansa-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei einem Pilotenstreik
16.04.2026

Der Lufthansa-Streik bringt den Flugverkehr in Deutschland ins Wanken und sorgt bei Tausenden Reisenden für Unsicherheit. Flugausfälle,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 1.000 Euro steuerfrei: Wer kriegt sie?
16.04.2026

Die geplante 1.000-Euro-Prämie sorgt für neuen Streit zwischen Politik, Wirtschaft und Union. Während Arbeitgeber vor Überlastung...

DWN
Technologie
Technologie Atomausstieg: Spahns will Debatte über Rückkehr zur Kernenergie
16.04.2026

Unionsfraktionschef Jens Spahn greift die Sehnsucht in CDU und CSU nach einer Rückkehr zur Atomkraft auf und bringt die Reaktivierung...