Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Edelmetalle in einer neuen Marktphase

Gold über 5.500 US-Dollar, Silber über 100 US-Dollar pro Unze

 

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 05: Die wichtigsten Analysen der Woche
30.01.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 05 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Panorama
Panorama Solarstrom, Euro, Fastenmonat – das bringt der Februar
30.01.2026

Im kürzesten Monat des Jahres verschwindet eine Währung endgültig aus einem EU-Land, für Urlauber bringt das Erleichterung. Für...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globale Finanzmärkte unter Druck: Welche Risiken die Yen-Aufwertung mit sich bringt
30.01.2026

Der japanische Yen entwickelt sich zunehmend zu einem Risikofaktor für die internationalen Finanzmärkte. Welche Kettenreaktionen drohen...

DWN
Technologie
Technologie Drohnenabwehr ohne Kollateralschäden: Deutsches Start-up Argus Interception entwickelt neue Soft-Kill-Technologie
30.01.2026

Unbemannte Systeme verändern militärische und zivile Sicherheitskonzepte in Europa spürbar. Welche technologischen und politischen...

DWN
Finanzen
Finanzen TKMS-Aktie auf Rekordhoch: Norwegen bestellt weitere U-Boote bei Thyssenkrupp Marine Systems
30.01.2026

Norwegen setzt beim Ausbau seiner Marine weiter auf TKMS-U-Boote und erweitert den Großauftrag deutlich. Auch andere Staaten beobachten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt: Mehr als drei Millionen Arbeitslose in Deutschland
30.01.2026

Die Arbeitslosenzahl steigt im Januar saisonüblich an. In diesem Jahr wurde allerdings eine wichtige Schwelle überschritten.

DWN
Politik
Politik Begrenzte Waffenruhe: Russland stimmt Ukraine-Waffenruhe bis Sonntag zu – Chance für Frieden oder Kalkül?
30.01.2026

Eine überraschende Entwicklung deutet auf Entspannung im Ukraine-Krieg hin: Russland signalisiert Zustimmung zu einer begrenzten...

DWN
Finanzen
Finanzen Trump setzt auf Kevin Warsh als Fed-Chef: Neuer Kurs für die US-Notenbank?
30.01.2026

US-Präsident Donald Trump bringt mit Kevin Warsh einen möglichen neuen Fed-Chef ins Spiel. Doch kann ein Machtwechsel die Geldpolitik...