Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Nach der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Trump:Standard Chartered sieht XRP als potenziell renditestärkste Kryptowährung im Jahr 2026

Vor dem Hintergrund der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Donald Trump und einer deutlich verbesserten regulatorischen Lage in den USA...

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Cybergefahr für Bankkunden: Sicherheitsamt warnt vor Betrugswelle
09.01.2026

Phishing-Mails, gefälschte Webseiten und Anrufe unter falschem Namen nehmen zu – Betrüger versuchen gezielt, an das Geld von Bankkunden...

DWN
Panorama
Panorama Berliner Blackout: Wegner startet Analyse des Krisenmanagements
09.01.2026

Nach dem öffentlichen Wirbel um sein Tennismatch während des Stromausfalls will Berlins Regierungschef Wegner verlorenes Vertrauen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zwischen Pflichtgefühl und Selbstfürsorge: So entscheiden sich Beschäftigte bei Krankheit
09.01.2026

Viele Arbeitnehmer stehen täglich vor der Frage, ob sie trotz Beschwerden zur Arbeit gehen oder eine Pause einlegen. Diese Entscheidung...

DWN
Unternehmen
Unternehmen EU-Regulierung für digitale Dienste: Strafverfolgung verlagert Verantwortung auf Firmen – Ihre Rechte
09.01.2026

Eine unscheinbare EU-Verordnung verändert das Machtgefüge zwischen Staat und Unternehmen. Digitale Dienste geraten stärker in die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mittelstand vor Umbruch: Viele Firmen stehen ohne Nachfolger da
09.01.2026

Der deutsche Mittelstand steht vor einem grundlegenden Wandel: Zahlreiche Unternehmen sehen sich mit einer Herausforderung konfrontiert,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kälte zehrt an den Reserven: Wie sicher ist die Gasversorgung im Winter?
09.01.2026

Anhaltende Minusgrade lassen den Gasverbrauch in Deutschland deutlich steigen, die Speicher leeren sich schneller als in den vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tarifkonflikt spitzt sich zu: Verdi erhöht Druck auf Autobahn GmbH
09.01.2026

Im Tarifstreit bei der Autobahn GmbH wächst der Druck auf die Arbeitgeberseite. Die Gewerkschaft Verdi fordert ein deutliches Lohnplus und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Protest mit Traktoren und Feuer: Bauern verschärfen Widerstand gegen Mercosur
09.01.2026

Mit brennenden Barrikaden und blockierten Verkehrsachsen erhöhen französische Landwirte den Druck auf die Politik. Unmittelbar vor der...