Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Cartier Tank oder Santos – welche ist zeitloser?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Design-Kenner sehen in der klar reduzierten Tank das zeitlosere Statement, während die vielseitigere...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Planet Labs: Berlin bekommt eine neue Satellitenfabrik
22.09.2026

In der Hauptstadt soll ein neuer Produktionsstandort für Satelliten entstehen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in den USA, will aber...

DWN
Politik
Politik Ehemaliger Topberater des Weißen Hauses: Trump gibt Tech-Milliardären beängstigend viel Macht
22.09.2026

Künstliche Intelligenz könnte die Welt ähnlich tiefgreifend verändern wie einst das Manhattan-Projekt. Doch diesmal liegt die...

DWN
Finanzen
Finanzen Heizkosten steigen 2026: So teuer wird das Heizen
22.09.2026

Für viele Haushalte wird das Heizen 2026 teurer – besonders bei Öl und Holzpellets. Eine neue Prognose zeigt, welche Heizarten stärker...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs springt über 85.000 Dollar. Was hat die Erholung ausgelöst?
22.09.2026

Der Bitcoin-Kurs ist wieder deutlich gestiegen und kletterte über 85.000 Dollar. Bemerkenswert ist der Rebound, da kurz zuvor zwei...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenz: So schützen Unternehmer ihr Privatvermögen
22.09.2026

Gerät die Firma ins Wanken, kann es schnell um mehr gehen als das Unternehmen. Plötzlich stehen auch Haus, Depot und Ersparnisse auf dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes-Benz-Aktie: Arbeitszeit in der Diskussion – Konzern setzt deutsche Werke unter Druck
22.09.2026

Mercedes hält seine deutschen Werke für zu teuer und fordert mehr Arbeit für das gleiche Geld. Um den Druck zu erhöhen, legt der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Quereinstieg wird zum Karrieremodell: Wo Quereinsteiger gefragt sind
22.09.2026

Ein neuer Job, ein anderer Berufsweg, neue Perspektiven: Für immer mehr Menschen in Deutschland ist der Quereinstieg eine attraktive...

DWN
Finanzen
Finanzen Vonovia-Aktie unter Druck: Enteignungsdebatte kehrt zurück
22.09.2026

Die Vonovia-Aktie gerät nach der Berlin-Wahl erneut unter Druck und fällt auf den niedrigsten Stand seit Sommer 2023. Der Wahlsieg der...