Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Mecklenburg-Vorpommern: AfD in Umfrage nur zwei Punkte vor SPD
16.09.2026

In wenigen Tagen wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. Einer neuen Umfrage zufolge könnte sich ein Erfolg für die SPD...

DWN
Finanzen
Finanzen Rüstungsaktien: Europas Aufrüstung macht Anleger reich
16.09.2026

Rüstungsaktien haben Anlegern seit Anfang 2025 enorme Gewinne beschert, manche Titel haben ihren Wert nahezu verdoppelt. Trotzdem setzen...

DWN
Politik
Politik Düstere Botschaft aus Kiew: Putin will Krieg führen, bis er stirbt
16.09.2026

Dmytro Kuleba war bis September 2024 Außenminister der Ukraine. Jetzt warnt er Europa vor Illusionen über Russland. Putin werde Krieg...

DWN
Politik
Politik Milliardendefizit Arbeitsagentur: Kommt ein kürzerer Arbeitslosengeld-Bezug?
16.09.2026

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Onboarding neuer Mitarbeiter: Darauf kommt es an
16.09.2026

Die Vorstellungsgespräche sind geschafft, es wurde sich für einen passenden Bewerber entschieden und dieser hat ebenfalls zugesagt. Damit...

DWN
Politik
Politik Ursula von der Leyen: Fünf Pleiten und zwei Erfolge
16.09.2026

Der Europäer glaubt nicht, dass er durch die EU besser leben wird. Dieses politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Problem ist in...

DWN
Politik
Politik Strafjustiz am Limit: 1,1 Millionen Strafverfahren auf Halde
16.09.2026

Deutschlands Staatsanwaltschaften kommen mit der wachsenden Zahl neuer Fälle kaum noch hinterher. Zur Jahresmitte 2026 lagen bundesweit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU will Arbeiten in Europa einfacher machen
16.09.2026

Wer als Europäer in Europa arbeiten will, soll künftig weniger Papierkram und kürzere Wartezeiten haben. Die EU-Kommission will...