Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Prognose: Deutsche Bank senkt Erwartungen deutlich
29.06.2026

Eine weitere Großbank hat ihre Goldpreis-Prognose nach unten korrigiert. Die Experten der Deutschen Bank haben ihre Erwartungen für den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Norwegens Ölfonds-Chef warnt: Wer KI nicht versteht, sollte als CEO gehen
29.06.2026

Nicolai Tangen verwaltet den größten Staatsfonds der Welt und zählt zu den einflussreichsten Investoren überhaupt. Im Interview...

DWN
Technologie
Technologie KI-Boom: Südkorea steckt Hunderte Milliarden in seine Chip-Industrie
29.06.2026

Mit einem Rekord-Investitionspaket wollen Samsung und SK Hynix Südkoreas Technologiestärke sichern. Präsident Lee Jae Myung spricht von...

DWN
Politik
Politik Rentenreform: Minijobs sollen wegfallen - was bedeutet das?
29.06.2026

Die Rentenkommission schlägt der Bundesregierung vor, Minijobs weitgehend abzuschaffen. Die bisher „geringfügig Beschäftigten“...

DWN
Politik
Politik Schwarz-rote Regierung: Kommt das Reformpaket vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt?
29.06.2026

Union und SPD wollen sich vor der wichtigen Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt zusammenraufen und Entscheidungen für die...

DWN
Finanzen
Finanzen Bargeld bedroht? Bundesfinanzministerium kündigt Gesetze gegen Steuerbetrug an
29.06.2026

Das Bundesfinanzministerium geht gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor. Wie Staatssekretär Michael Schrodi (SPD) nach einem...

DWN
Politik
Politik Investor: Diese Unternehmen gewinnen Europas Drohnenkrieg
29.06.2026

Auf dem Markt für militärische Drohnen wird eine Auslese erwartet. Doch der Krieg in der Ukraine gibt Europa die Chance, sich global zu...

DWN
Politik
Politik Verfassungsschutz: Ex-Verfassungsschutzpräsident kritisiert ehemaligen Arbeitgeber 
29.06.2026

Der frühere Chef des Inlandsnachrichtendienstes Hans-Georg Maaßen kritisiert beim 1. Demokratiekongress der AfD seine ehemaligen...