Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen MTS Money Transfer System – Sicherheit beginnt mit Eigentum.

In Zeiten wachsender Unsicherheit und wirtschaftlicher Instabilität werden glaubwürdige Werte wieder zum entscheidenden Erfolgsfaktor....

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Einkaufsmanagerindex Deutschland: Das Comeback der Wirtschaft hat eine gefährliche Schwachstelle
28.10.2025

Die deutsche Wirtschaft wächst so stark wie seit Jahren nicht mehr – doch der Aufschwung hat Schattenseiten. Während Dienstleistungen...

DWN
Finanzen
Finanzen Überbewertete KI-Aktien: Auf neue Sektoren setzen
28.10.2025

Rekorde an den Börsen, Gold fällt, und Investoren ziehen sich aus überbewerteten KI-Aktien zurück. Wall-Street-Veteranen sehen...

DWN
Finanzen
Finanzen PayPal-Aktie hebt ab: Kooperation mit OpenAI und starke Quartalszahlen sorgen für Kursfeuerwerk
28.10.2025

Die PayPal-Aktie erlebt derzeit ein beeindruckendes Comeback. Nach Bekanntgabe einer Kooperation mit dem KI-Unternehmen OpenAI und der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tipico verkauft: Milliarden-Deal stärkt Sportwettenmarkt
28.10.2025

Tipico, einer der größten Sportwettenanbieter Deutschlands, wechselt für Milliarden den Besitzer. Der französische Konzern Banijay...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche sparen weniger: International aber weit vorn
28.10.2025

Knapp 270 Euro im Monat legen Privathaushalte in Deutschland im Schnitt zurück. Damit sinkt die Sparquote gegenüber dem vergangenen Jahr....

DWN
Finanzen
Finanzen Europas Rüstungsindustrie überholt die USA: Boom bei Verteidigungsausgaben lässt Rüstungsaktien steigen
28.10.2025

Europas Rüstungsindustrie wächst rasant, angetrieben von höheren Verteidigungsausgaben und neuen EU-Investitionsprogrammen. Besonders...

DWN
Finanzen
Finanzen Wachstum statt Ausschüttung: Sind Dividenden überbewertet?
28.10.2025

Viele Anleger jagen Dividenden – Martynas Karčiauskas tut das Gegenteil. Er setzt auf Kapitalrendite, Geduld und globale Allokation. Mit...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Amazon streicht rund 14.000 Bürojobs
28.10.2025

Unter dem Druck der Künstlichen Intelligenz kürzt Amazon massiv Stellen in der Verwaltung. Rund 14.000 Arbeitsplätze fallen weg, weitere...