Wirtschaft

Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit: Überstundenzuschläge müssen künftig ab der ersten Stunde gezahlt werden und dürfen nicht von der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten abhängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung werden Millionen Teilzeitkräfte – vor allem Frauen – in Deutschland finanziell entlastet.
08.12.2024 13:47
Aktualisiert: 08.12.2024 14:07
Lesezeit: 1 min
Überstundenzuschläge für Teilzeit: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für Arbeitnehmer in Teilzeit (Foto: dpa). Foto: Martin Schutt

Teilzeit und Überstunden: Millionen Arbeitnehmer profitieren

Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten.

Frauen besonders oft von Benachteiligung betroffen

Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde. Es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind", erklärten sie.

Gericht stärkt Gleichbehandlung bei Teilzeitjobs

Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden - und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags ist eine entsprechende Zeitgutschrift im Arbeitszeitkonto möglich. Gestritten wurde um rund 129 Überstunden, für die die Frau weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift erhielt. Sie fühlte sich als Teilzeitkraft sowie als Frau dadurch benachteiligt.

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung von 250 Euro wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro. Ihr Arbeitgeber hat sich auf die Regelung im Tarifvertrag berufen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten unterschiedlich entschieden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: US-Aktien erholen sich von frühen Verlusten angesichts neuen KI-Optimismus
28.05.2026

Ein holpriger Handelsauftakt hielt die Investoren in Atem – erfahren Sie, was letztlich für die überraschende Kehrtwende an den...

DWN
Politik
Politik Russische Marine in der Ostsee: Bundeswehr schickt Aufklärer "Oste" in den Einsatz
28.05.2026

Zwischen Fehmarn und Rostock nimmt die Aktivität der russischen Marine weiter zu. Jetzt hat die Bundeswehr offenbar das Aufklärungsschiff...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Klinik-Proteste gegen Sparpläne: Verdi warnt vor Folgen für Patienten
28.05.2026

Die geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen stoßen bei Klinikbeschäftigten auf massiven Widerstand. Die Gewerkschaft Verdi warnt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Renten-Kluft im Osten: BSW prangert "skandalösen Rückstand" an
28.05.2026

Auch mehr als dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung bleibt die Schere bei den Alterseinkommen weit geöffnet: Senioren in...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China-Abhängigkeit wird zur Falle für Europas Industrie
28.05.2026

Europa will sich von China lösen und merkt nun, wie tief die eigene Industrie längst verstrickt ist. Brüssel setzt auf Härte, doch...

DWN
Politik
Politik Reiche in China: Wirtschaftsministerin wirbt für engere Zusammenarbeit
28.05.2026

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche setzt bei ihrem China-Besuch auf engere wirtschaftliche und politische Beziehungen. Angesichts...

DWN
Politik
Politik Persischer Golf unter Spannung: Waffenruhe gerät zunehmend ins Wanken
28.05.2026

Trotz laufender Gespräche über ein mögliches Kriegsende zwischen den USA und dem Iran wächst nach neuen Angriffen am Persischen Golf...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mehr Geld für den Aufsichtsrat: Deutsche Bank verteidigt Gehaltserhöhungen
28.05.2026

Bei der ersten Präsenz-Hauptversammlung seit 2019 sieht sich die Deutsche Bank mit Protesten und scharfer Kritik von Aktionärsvertretern...