Digitale Währungen liegen im Trend. Bitcoin, die bekannteste und älteste Kryptowährung, kletterte im vergangenen Jahr von einem Rekordhoch zum nächsten. Doch auch andere Kryptos wie Ripple (XRP) mausern sich trotz des nach wie vor bestehenden Investitionsrisikos zu Rennern auf dem Anlegermarkt.
Viele fragen sich jedoch gerade bei Gewinnausschüttung, ob sie auf ihre Kryptos Steuern zahlen und bei der Einkommensteuererklärung angeben müssen. Warum Kryptos ähnlich wie Gold und andere Edelmetalle besteuert werden, wann aus der privaten Investition eine gewerbliche wird und welche Freigrenze beim Handeln mit Kryptos gilt: Der DWN-Ratgeber gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema „Krypto und Steuern“.
Krypto und Steuern: Wie werden Bitcoins, Ripple und Co steuerlich erfasst?
Grundsätzlich gilt: Anders als bei Aktien geht es bei Investitionen in Kryptowährungen nicht um den Erwerb von Unternehmenseigentum. Kryptos sind also nicht gedeckt durch einen realen Gegenwert. Zudem gilt: Kryptowährungen laufen in einer anderen Steuerkategorie als Aktien.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stuft Bitcoins, Ripple und Co also nicht als "Kapitalerträge", sondern genau wie Edelmetalle, Antiquitäten oder Kunstgegenstände als „sonstige Wirtschaftsgüter“ ein. Im Gegensatz zu Aktien, die von Deutschen Depotbanken als Kapitalerträge direkt an das Finanzamt abgeführt werden, laufen Kryptos außerdem weitgehend unter dem Radar der Behörden. Allerdings heißt das nicht, dass sie steuerfrei sind.
Kryptos versteuern: Wann und unter welchen Voraussetzungen werden Steuern auf Gewinne und Verkäufe fällig?
In einem Gerichtsbeschluss vom 14. Februar 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass Gewinne aus Verkäufen von Kryptowährungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig sind. Steuern fallen demnach an, wenn die Gesamtsumme aller Krypto-Gewinne in einem Jahr mehr als 599 Euro betragen. Diese Regelung gilt laut dem Finanzamt Baden-Württemberg aber nur für Veräußerungen bis einschließlich 31.12.2023. Für alle Krypto-Verkäufe ab dem 01.01.2024 gilt die Marke von 999 Euro, ab der Gewinne mit virtuellen Währungen bei der Steuer angegeben werden müssen. Doch wie funktioniert das? Wo gibt man Kryptos in der Steuererklärung an?
Freigrenze und Verlustgeschäfte: Wann keine Steuern auf Kryptowährungen anfallen
Wer als Privatanleger mit Kryptos experimentiert und moderate Beträge investiert, muss nicht zwangsläufig Steuern an das Finanzamt abführen. Denn Kryptowährungen haben einen Spekulationsfrist von einem Jahr und können nach Ablauf der Frist steuerfrei verkauft werden - dies gilt unabhängig von dem Gewinn. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, das der Anleger die Kryptos ruhen lässt und sie nicht verleiht ("Lending") und dadurch Einkünfte generiert. Wer in verschiedene Kryptos investiert, kann den Verlust des einen mit dem Gewinn des anderen aufrechnen und somit womöglich einer Steuerpflicht entgehen.
Kryptos in der Steuererklärung eintragen: Wie wird's gemacht?
Zusammengefasst: Gewinne mit Kryptowährungen müssen nur beim Finanzamt angegeben werden, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist und außerhalb der Freigrenze liegen. Nur dann unterliegen sie als private Veräußerungsgeschäfte der Steuerpflicht und müssen in der Steuererklärung unter Privatvermögen als "sonstige Einkünfte (SO)" eingetragen werden.
Aufpassen sollten Anleger, die regelmäßig auf dem Krypto-Markt zuschlagen und eine hohe Kauf- und Verkaufsschlagzahl haben. Denn das Finanzamt könnte dies als gewerbliche Tätigkeit werten, woraufhin eine Gewerbe-Anmeldung plus weitere Steuern ins Haus stehen. Auch das Schürfen von Kryptos, sogenanntes "Mining", wird vom BMF als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Ein Leitfaden des Bundesfinanzministeriums gibt Auskunft über die grundsätzliche Besteuerung von Kryptowährungen. Der Steuerrechner der Behörde kann zudem einen ersten Überblick verschaffen.