EuGH-Urteil zwingt Berlin zu Rückzahlungen – droht eine Milliardenlawine?
Spediteure, die in den Jahren 2016–2021 in Deutschland überhöhte Straßennutzungsgebühren gezahlt haben, machten von ihrem Recht Gebrauch. Ein Teil der Transportunternehmen in ganz Europa hat bereits Entschädigungen erhalten, ein weiterer Teil wird in Kürze ausgezahlt. Und, so die Spediteure, wahrscheinlich werden die Summen noch höher ausfallen, sobald laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.
Dass die deutsche Maut höher war, als sie sein durfte, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Oktober 2020. Der EuGH stellte klar, dass nach EU-Richtlinien bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für die Infrastruktur berücksichtigt werden dürfen. Deutschland hatte jedoch auch Ausgaben der Autobahnpolizei in die Maut einbezogen. Der Streit begann, als ein polnischer Spediteur feststellte, dass die Maut falsch berechnet wurde, und Klage auf Rückzahlung von mehr als 12.000 Euro für die Jahre 2010–2011 einreichte. Damals entfielen rund 3,8 % der deutschen Maut auf Polizeikosten. Der Fall landete beim Oberverwaltungsgericht Münster, das den EuGH um Klärung bat. Der EuGH entschied, dass Polizeikosten nicht Bestandteil der Maut sein dürfen – erlaubt seien ausschließlich Infrastrukturkosten. Damit stand fest, dass die Maut jahrelang falsch berechnet wurde. Deutschlands Regierung beantragte, die Folgen nur für die Zukunft gelten zu lassen. Der EuGH lehnte ab – Spediteure durften Rückzahlungen verlangen. Offen blieb, ab welchem Zeitraum Ansprüche bestehen. Nach deutschem Recht gilt eine Verjährung von drei Jahren. Damit waren Ansprüche vor 2017 ausgeschlossen. Doch Experten schließen nicht aus, dass Gerichte die Verjährung für unzulässig erklären. In diesem Fall müsste Deutschland Rückzahlungen bis ins Jahr 2005 leisten.
Weitere Zahlungen erwartet
Wie viel zu viel gezahlt wurde, ist unbekannt. Juristen gehen von 3–6 % der Maut aus. Damit habe die Branche mehrere Hundert Millionen Euro zu viel gezahlt. Das Fachmedium Transporto Europa berichtete, dass italienische Spediteure über den Verband Camion-Pro erfolgreich Rückerstattung von der Bundesanstalt für Logistik und Mobilität (BALM) durchgesetzt haben. „Camion-Pro“ meldete im September, dass nach jahrelangen Verfahren eine „sechsstellige Summe“ an die Kläger verteilt werde. Dies sei jedoch nicht das Ende. In einer zweiten Klagerunde fordern italienische Unternehmen mehrere Hunderttausend Euro zurück. Das Urteil wird Ende des Jahres erwartet. Bereits 2014 hatte Camion-Pro seine Mitglieder vor der fehlerhaften Berechnung gewarnt.
Präzedenzfall geschaffen
Artūras Michejenko, Leiter von DKV Mobility im Baltikum, betont, dass fehlerhafte Mauten selten vorkommen und Verfahren langwierig sind. „Damals bestand die Maut aus drei Komponenten: Infrastrukturkosten, Lärm- und Luftverschmutzung. Die Polizei wurde als Teil der Infrastrukturkosten einbezogen“, erinnert er. Sobald der EuGH Rückforderungen erlaubte, tauchten zahlreiche Vermittler auf, die Sammelklagen organisierten und auf Erfolgsbasis abrechneten. Angesichts des geringen Anteils der Polizeikosten komme nach Abzug der Provision oft nur eine kleine Summe zurück, so Michejenko. „Meiner Meinung nach sollte man sich freuen, dass Entscheidungen wie die des EuGH künftige ungerechtfertigte Tariferhöhungen verhindern“, sagt er.
Mehrere Forderungen gestellt
Sabina Chochrina, Geschäftsführerin des litauischen Transportunternehmens Vlantana, berichtet, dass ihre Firma unabhängig von Sammelklagen Anträge bei der BALM stellte: für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 sowie für 2016 bis 27. Oktober 2020. Für den ersten Zeitraum erkennt die BALM die Anträge an, das Verfahren sei einfach. „Mit dem Antrag müssen Belege eingereicht werden, die auf der Plattform Toll Collect gespeichert sind. Alle Unterlagen müssen auf Deutsch eingereicht werden, weshalb wir die Kanzlei Heuking beauftragt haben“, erklärt Chochrina. Für den zweiten Zeitraum werden die Ansprüche von der BALM bestritten, weshalb rechtliche Vertretung sinnvoll sei. „Wichtig ist, die dreijährige Verjährung zu beachten und rechtzeitig einzureichen.“ Vlantana erhielt nach drei Jahren Wartezeit Kompensation für den Zeitraum 2020–2021. Der Satz lag bei 2,7 % der Maut. „Die Summen wurden im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres vollständig ausgezahlt“, sagt Chochrina. Der Aufwand lohne sich, da Rückzahlungen die Rechtskosten deutlich überstiegen.
Entscheidung steht noch aus
Für den älteren Zeitraum (2016–2020) läuft derzeit ein Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Ein Urteil wird nicht vor 2026 erwartet. „Die Auszahlung kann mehr als ein Jahr dauern, da die BALM eine Flut von Anträgen bearbeiten muss“, so Chochrina. Im Vergleich zum Lkw-Kartellfall sei das Verfahren einfacher: „Die fehlerhafte Mautberechnung wird gerichtlich festgestellt. Es braucht keine Offenlegung von Absprachen oder komplexe Schadensgutachten.“ Auch Vaidotas Lenktys, Geschäftsführer von Finėjas, beantragte 2020 Rückerstattung. Er zog externe Hilfe hinzu: „Ohne Spezialisten wäre der Prozess sehr zeitaufwendig. Uns gelang es, rund 75 % der zu viel gezahlten Maut zurückzuerhalten.“ Die Gebühren seien meist erfolgsabhängig strukturiert: „Im Falle des Misserfolgs sind die Kosten gering, im Erfolgsfall liegen sie bei 8–12 %“, erklärt Lenktys.


