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Kündigung wegen Kirchenaustritt? Warum dieses EU-Urteil für alle Arbeitgeber wichtig ist

Darf die Weltanschauung ein Kündigungsgrund sein? Was bisher als Sonderrecht für kirchliche Arbeitgeber galt, steht nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf dem Prüfstand. Der Fall einer Caritas-Beraterin könnte die Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts neu definieren – und hat Signalwirkung für die Compliance-Anforderungen in allen Unternehmen, die Wert auf klare Kündigungsrichtlinien legen müssen.
17.03.2026 09:55
Lesezeit: 2 min
Kündigung wegen Kirchenaustritt? Warum dieses EU-Urteil für alle Arbeitgeber wichtig ist
Ein Schild mit der Aufschrift "Wartezone Kirchenaustritte" ist im Standesamt München zu sehen (Foto: dpa). Foto: Sven Hoppe

Die Sozialarbeiterin klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten und gewann in den ersten Instanzen. Der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg mit der Frage, ob die Kündigung nach EU-Regeln eine Diskriminierung sei. Die Auslegung des EuGH muss das Bundesarbeitsgericht dann bei seiner Entscheidung beachten.

Kirche sieht in Austritt schweres Vergehen

Die Kirche argumentiert, dass ein Austritt nicht damit zu vergleichen sei, dass jemand nie Mitglied war. "Aus der Kirche austreten ist ein bewusster Akt der Distanzierung", erklärt deren Vertreter und Bonner Professor für Arbeitsrecht, Gregor Thüsing. Bei katholischen Arbeitnehmern stellt das aus Sicht der Kirche einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht dar. Der Kirchenaustritt gehört nach kanonischem Recht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche.

Die gekündigte Mitarbeiterin betont, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. "Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger Mensch", teilt sie mit. Grund sei das sogenannte besondere Kirchgeld gewesen, das die Diözese Limburg erhebe. Die Abgabe betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist. Sie wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen.

Ehemann trat wegen Luxusskandal im Bistum Limburg aus

Dabei sei ihr Ehemann wegen der Finanzaffäre im Zusammenhang mit dem Luxussitz des früheren Bischofs von Limburg aus der katholischen Kirche ausgetreten, erklärt die Betroffene. Er wollte dafür kein Geld zur Verfügung stellen - auch nicht indirekt, indem er das Kirchgeld für sie mittrage.

Die zuständige Generalanwältin am EuGH hatte in ihrem Gutachten in der Kündigung eine Diskriminierung gesehen. Wenn die Kirchenmitgliedschaft für den Job nicht erforderlich sei und der betreffende Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise gehandelt habe, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderlaufe, sei die Ungleichbehandlung mit den anderen Angestellten nach der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie nicht zu rechtfertigen, erklärte sie. Ob sich die Richterinnen und Richter in Luxemburg dieser Position anschließen, ist offen.

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