Politik

Recht auf Reparatur: So sparen Sie künftig Geld bei Handy, Waschmaschine & Co.

Schluss mit der Wegwerf-Kultur: Das neue „Recht auf Reparatur“ soll die Lebensdauer von Haushaltsgeräten und Smartphones deutlich verlängern. Während die EU-Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt wird, bereitet sich das Kabinett auf strengere Vorgaben für Hersteller vor. Das Ziel: Ressourcen schonen und teure Neuanschaffungen vermeiden. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Gesetz.
25.03.2026 14:12
Lesezeit: 2 min
Recht auf Reparatur: So sparen Sie künftig Geld bei Handy, Waschmaschine & Co.
Hersteller müssen Geräte künftig reparieren und Ersatzteile bereitstellen. Was das neue EU-Gesetz für Verbraucher bedeutet und welche Geräte es betrifft (Foto: dpa). Foto: Elisa Schu

Was sind die wichtigsten geplanten Änderungen?

  • Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen. Zwischen ihnen soll der Anspruch auf Reparierbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden können.
  • Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur, was Käuferinnen und Käufern ermöglicht, Gewährleistung einzufordern.
  • Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.
  • Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.

Was mache ich mit der kaputten Waschmaschine?

Bei Waschmaschinen wird angenommen, dass sie üblicherweise zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren. Funktioniert etwa das Schleudern nach acht Jahren nicht mehr, kann der Käufer verlangen, dass der Hersteller die Maschine entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert. Entscheidet sich der Käufer, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, muss der Hersteller zu einem angemessenen Preis Ersatzteile zur Verfügung stellen.

Für welche Geräte gelten die neuen Vorschriften?

Das ist in der EU-Richtlinie geregelt. Aktuell sind es Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.

Ab wann gelten sie?

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Änderungen bis zum 31. Juli dieses Jahres in nationales Recht zu übertragen. Im Bundesjustizministerium ist man zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann, um diese Vorgabe zu erfüllen. Es treten nicht alle Teile der geplanten Reform gleichzeitig in Kraft. So soll etwa die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.

Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde, wenn der Zeitplan eingehalten wird, ab Ende Juli in Deutschland gelten - und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.

Wie viel Müll soll damit vermieden werden?

Belastbare Schätzungen gibt es dazu nicht. Die EU-Richtlinie gehört zu einer ganzen Reihe von Vorhaben der Europäischen Union, mit denen einerseits Elektroschrott reduziert und andererseits Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Dazu zählt etwa auch die bereits seit Ende 2024 geltende Verpflichtung, Smartphones, tragbare Lautsprecher und bestimmte andere Geräte einheitlich mit einem USB-C Ladeanschluss auszustatten.

Was ist ein angemessener Preis für ein Ersatzteil oder eine Reparatur?

Das ist relativ allgemein formuliert. Generell heißt es, dass die Preise für Ersatzteile nicht so hoch sein dürfen, dass sie von einer Reparatur abschrecken.

Wie lange gibt es passende Ersatzteile?

Die Hersteller sollen verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones heißt das, dass alle Teile, aus denen ein Mobiltelefon besteht, nach Einstellung der Produktion des Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trockner gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.

Wer ein gut funktionierendes Gerät hat, bei dem kleine, preiswerte Teile als Schwachstelle bekannt sind, sollte sich daher kurz vor Ende dieses Zeitraums überlegen, ob es sinnvoll sein könnte, sich das betreffende Ersatzteil sicherheitshalber zu besorgen und zur Seite zu legen.

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