Panorama

Jugendschutz im Netz: EU-Kommission geht gegen Snapchat und Pornoseiten vor

Kinder und Jugendliche sollen im Netz besser geschützt werden: EU-Kommission nimmt mehrere große Plattformen ins Visier. So soll Snapchat gegen EU-Recht verstoßen. Parallel stoppt EU-Parlament freiwillige Chatkontrollen.
27.03.2026 07:30
Lesezeit: 4 min

Kinder im Netz besonders schützen

Mit ein paar Klicks erwachsen? Apps müssen Kinder und Jugendliche besonders schützen. Die Europäische Union richtet ihr Augenmerk nun auf Snapchat – und stellt vorläufig Verstöße bei Pornoseiten fest.

Um Kinder und Jugendliche online zu schützen, nimmt die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die Brüsseler Behörde vermutet, dass Snapchat besonders junge Nutzer nicht ausreichend von der Nutzung der Plattform abhält und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie mitteilte. In der Multimedia-Messaging-App seien Kinder unter anderem unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.

Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter: Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen nach vorläufiger Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Plattformen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.

Altersangaben reichen nicht

Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen erst jetzt. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein müssen. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es spezielle Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter – ohne Kontrolle – anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

Risiko durch Erwachsene

Eine weitere Gefahr sieht die Behörde darin, dass Erwachsene sich leicht als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich Gleichaltrige könnten sie das Vertrauen der Kinder erschleichen und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexuelle Bilder und Videos zu senden. Auf Snapchat existierten zudem Informationen etwa zu Drogen oder dem Kauf altersbeschränkter Produkte wie Vapes und Alkohol. Zudem würden Snapchat-Nutzer versuchen, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten zu rekrutieren.

Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht ausreichend dagegen vorzugehen und dadurch gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall nun genauer und stützt sich dabei auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung sowie Angaben der deutschen Bundesnetzagentur. Besonderes Augenmerk soll auf die Standardeinstellungen bei Konten für Jugendliche und die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden, gelegt werden.

Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten. "Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern."

Pornoseiten sollen Jugendliche ausschließen

Im Fall von vier Pornoseiten hat sich der erste Verdacht der EU-Kommission bereits erhärtet. Dort liegen vorläufige Ergebnisse vor.

Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hindern Jugendliche demnach nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Die Plattformen geben zwar an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt seien. Jeder könne jedoch durch einen einfachen Klick angeben, über 18 Jahre zu sein, und so Zugriff erhalten, kritisiert die Kommission. Das reiche nicht aus. Seiten würden zwar unscharf gezeichnet, es gebe Inhaltswarnungen und Hinweise wie "Nur für Erwachsene" – auch dies hindere Minderjährige nicht wirksam daran, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.

"Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten", forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

Die Europäische Union hat eine App zur Altersüberprüfung entwickelt, die jedoch erst Anfang 2027 eingeführt werden soll. Sie soll es ermöglichen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne persönliche Daten mit den Plattformen zu teilen. Bislang müssten die Seiten auf andere Lösungen zurückgreifen, die gleichzeitig mit europäischem Datenschutz vereinbar sind.

Geldstrafen drohen

Die vier Pornoseiten können sich nun gegen die Vorwürfe verteidigen. Sie könnten Änderungen vornehmen, um die Bedenken der EU auszuräumen. Die EU-Kommission hatte gegen sie seit Ende Mai 2025 ermittelt.

Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, könnte es teuer werden: Die EU-Kommission könnte formell einen Verstoß gegen das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) feststellen und eine Strafe verhängen. Diese könnte sich auf bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes belaufen.

Die Brüsseler Behörde untersucht derzeit verschiedene große Online-Plattformen. Die Vorgänge sind voneinander unabhängig. Gegen Elon Musks Plattform X wurde bereits eine Geldstrafe verhängt. Der App Tiktok wirft die Kommission suchtfördernde Mechanismen vor. Bei den Meta-Apps Facebook und Instagram besteht derselbe Verdacht, und die Ermittlungen laufen bereits seit 2024. Auch hier steht eine Strafe im Raum.

US-Prozess zu Suchtpotenzial: Millionenbetrag für Klägerin

In den USA mussten der Facebook-Konzern Meta und die Google-Videoplattform YouTube am Mittwoch in einem Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten eine Niederlage einstecken: Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer unzureichend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin einen Betrag von drei Millionen Dollar als Wiedergutmachung zu, davon sollen sie zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Google und Meta kündigten Berufung an. Der Ausgang des Verfahrens könnte in den USA wegweisend für Hunderte ähnliche Klagen sein.

Der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke wertete das Urteil als "echten Paukenschlag – nicht nur für Meta und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche." Der Professor wies jedoch darauf hin, dass ein direkt vergleichbares Verfahren in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, da das Rechtssystem anders funktioniere. "Wir kennen keine Jury-Verfahren und keinen Strafschadensersatz."

Debatte um Mindestalter

Ab welchem Alter Kinder soziale Medien nutzen dürfen, beschäftigt derzeit viele Menschen, auch in Deutschland. Zusätzliche Pflichten für Plattformen, etwa zur Alterskontrolle, müssten auf EU-Ebene entschieden werden. Familienministerin Karin Prien erwartete zuletzt rasch solche Vorschriften.

Eine Expertengruppe berät derzeit im Auftrag der EU-Kommission über ein mögliches Social-Media-Verbot. Bis zum Sommer sollen die Experten Vorschläge erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. EU-Kommissarin Henna Virkkunen verwies am Donnerstag im Interview mit Journalisten des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) und anderen Medien auf kulturelle Unterschiede zwischen den europäischen Ländern.

In Australien wurde im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet. Bei Snapchat existieren dort verschiedene Möglichkeiten, sein Alter über einen Drittanbieter nachzuweisen, etwa über ein Bankkonto oder einen Ausweis.

EU-Parlament stoppt freiwillige Chatkontrollen

Gleichzeitig besiegelt die EU das Aus der freiwilligen Chatkontrollen durch die Messenger-Dienste. Das EU-Parlament hat mehrheitlich gegen die Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von Chats durch Online-Plattformen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gestimmt.

Die Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubte es Diensten und Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google bislang, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei ging es vor allem um Bilder und Videos. Nun läuft die Übergangsregelung zum 4. April aus.

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