Immobilienmarkt: Bau-Reform mit Vorkaufsrecht der Kommunen für Grundstücke geplant
Auslöser der aktuellen Debatte sind Überlegungen im Bundesbauministerium, wonach Kommunen künftig gezielt in Immobilienkäufe eingreifen könnten – unter Umständen auch dann, wenn Käufer "verfassungsfeindliche Bestrebungen" verfolgen.
Nun hat das Bundesbauministerium die Pläne für ein neues Vorkaufsrecht für Grundstücke durch Kommunen verteidigt, um den Immobilienerwerb durch Mitglieder krimineller Banden oder extremistischer Organisationen verhindern zu können. "Es geht darum, dem Abdriften von Stadtvierteln oder Straßenzügen in Städten und Gemeinden durch starke und handlungsfähige Kommunen mit den Mitteln des Bauplanungsrechts entgegenzuwirken", teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit.
Bauministerium verteidigt geplantes Vorkaufsrecht für Kommunen
Das Vorkaufsrecht sei so ausgestaltet, dass die Kommunen davon «in engen Grenzen und mit Bedacht und behutsam Gebrauch machen können, wenn es die reale Situation tatsächlich erfordert». Die Regelung werde an strenge und vollständig gerichtlich überprüfbare Voraussetzungen geknüpft, fügte sie hinzu. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber Extremisten, seien diese aus dem rechten, linken oder einem religiösen Spektrum, müssten deren verfassungsfeindliche Bestrebungen jeweils ganz konkret und belastbar nachgewiesen werden.
Kritik an mehr Macht für Kommunen
«Nius», «Bild» und andere Medien hatten über Kritik an den Plänen berichtet. Die AfD hatte den Vorwurf erhoben, beim Immobilienkauf sollten künftig demjenigen Steine in den Weg gelegt werden können, der andere politische Meinungen als die Regierung habe.
AfD-Bundestagsfraktionsvize Jörn König schrieb dazu auf Facebook: „Wer andere politische Meinungen als die Regierung hat, dem sollen zukünftig große Steine beim Immobilienkauf in den Weg gelegt werden können.“ Auch der baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Bernhard, hatte das Vorkaufsrecht als verfassungswidrig bezeichnet. „Bild“ zitierte den Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler mit den Worten: „Hochproblematisch! Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.“
Pläne seit Anfang des Monats öffentlich
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte Anfang des Monats ihre Reformpläne vorgestellt. Das Ministerium versandte den dazugehörigen Gesetzentwurf im Stadium eines Referentenentwurfs (früher Entwurf) an Verbände und Bundesländer zur Stellungnahme und stellte diesen online. «Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist», hieß es dazu.
Ein Kabinettsbeschluss wird noch vor der Sommerpause angestrebt. Bis dahin und auch im anschließenden parlamentarischen Verfahren bis zum Bundestagsbeschluss kann sich noch einiges an den Plänen ändern.
Neues Vorkaufsrecht bei extremistischen Verdacht
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie in den Kommunen zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Kommunen sollen dafür in angespannten Märkten ein «überragendes öffentliches Interesse» für Wohnungsbau aktivieren können. Dann würde dem Wohnungsbau bei Konflikten Vorrang zum Beispiel vor Denkmalschutz oder Naturschutz eingeräumt.
Eingeführt werden soll laut Gesetzentwurf aber auch das Vorkaufsrecht für die Kommunen, das «sozialen Missständen vorbeugen soll, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen». Das soll einer «Abwärtsentwicklung von Quartieren», einer Ballung krimineller Gruppen in bestimmten großstädtischen Gebieten und der Bildung sogenannter national befreiter Zonen, wie sie die rechtsextreme Szene beabsichtige, entgegenwirken.
Käuferinformationen vom Verfassungsschutz
Dem Entwurf zufolge sollen die Kommunen dieses Recht ausüben dürfen, wenn «Tatsachen die Annahme rechtfertigen», dass ein Käufer «die Verwirklichung» extremistischer Bestrebungen «nachdrücklich unterstützt». Zur Prüfung, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht, sollen Städte und Gemeinden auch bei Polizei und Verfassungsschutz Informationen über den betreffenden Käufer einholen dürfen. Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass laut Rechtsprechung solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen «über das bloße Vorhandensein einer politischen Meinung hinausgehen» müssen.
