Wirtschaft

Meilenstein in Den Haag: UN-Gericht bestätigt internationales Streikrecht

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen stärkt Beschäftigten weltweit den Rücken. In einem wegweisenden Rechtsgutachten stellte der Internationale Gerichtshof klar, dass das Streikrecht unter dem Schutz der globalen Versammlungsfreiheit steht. Damit haben Arbeitnehmer das verbriefte Recht, eigenständig für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen.
22.05.2026 07:30
Lesezeit: 1 min
Meilenstein in Den Haag: UN-Gericht bestätigt internationales Streikrecht
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag bestätigt: Das Streikrecht fällt unter die globale Versammlungsfreiheit. Was das für Arbeitnehmer weltweit bedeutet (Foto: dpa). Foto: Jens Büttner

Im Folgenden:

  • Warum das UN-Höchstgericht das Streikrecht nun unter internationalen Schutz stellt.
  • Weshalb das IGH-Gutachten trotz fehlender Bindungswirkung weltweite Folgen haben kann.
  • Welche Rolle der jahrelange Streit innerhalb der ILO bei diesem wegweisenden Urteil spielte.

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