Immobilien

Neues Heizungsgesetz: Millionen Mietwohnungen in Gefahr

Das neue Heizungsgesetz sollte Klarheit schaffen – stattdessen wächst die Angst vor steigenden Kosten und weniger Mietwohnungen. Verbände warnen vor einem massiven Rückzug privater Vermieter.
28.05.2026 08:33
Lesezeit: 3 min
Neues Heizungsgesetz: Millionen Mietwohnungen in Gefahr
Das neue Heizungsgesetz könnte bis zu drei Millionen Mietwohnungen vom Markt verdrängen, warnen Eigentümerverbände. (Foto: ChatGPT)

Neues Heizungsgesetz: Verbände warnen vor Millionen fehlenden Mietwohnungen

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird nach Einschätzung mehrerer Verbände dazu führen, dass sich die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen in Deutschland deutlich verringert. Das neue Heizungsgesetz sorgt damit schon vor seinem Inkrafttreten für scharfe Kritik.

Der Eigentümerverband Haus&Grund rechnet mit einem Rückgang auf dem Mietmarkt um bis zu drei Millionen Wohnungen. Das berichtet die "Bild". Grund dafür sei, dass Millionen Wohnungen mit Gasetagenheizungen betrieben werden und der Einbau einer Wärmepumpe vielfach nicht möglich sei, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke dem Blatt.

Vermieter seien daher gezwungen, neue Gasheizungen einzubauen und müssten sich in der Folge an den Heizkosten der Mieter beteiligen. "Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar", so Warnecke. Und weiter: "Wir werden vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten."

Wohnungsmarkt: Eigentümer könnten verstärkt verkaufen

Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, warnt vor einem spürbaren Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen. Zu "Bild" sagte Engelmeier, man sehe "die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten. Das würde die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen, die Mieten weiter nach oben treiben. Das wäre absolut kontraproduktiv für rund drei Millionen Betroffene."

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wies die Warnungen zurück. "Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, da der Entwurf eine notwendige Flexibilität bei der Heizungswahl schafft", sagte der Sprecher. Im parlamentarischen Verfahren könnten sich noch Änderungen ergeben.

Neues Heizungsgesetz: Verzögerung sorgt für Verwirrung

Eigentlich sollte zum 1. Juli eine Regelung des alten Heizungsgesetzes in Kraft treten – doch Reiches neues Gesetz ist noch nicht fertig. Das sorgt für zusätzliche Verwirrung rund um das neue Heizungsgesetz.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) schuf mit ihrem Gebäudemodernisierungsgesetz dahingehend Klarheit, dass sie an fossilen Energieträgern festhält, anstatt stärker auf die für das Erreichen der Klimaziele wichtigen erneuerbaren Energien zu setzen. Nach Verkündung der geplanten Reformen erklärte sie, dass künftig "der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot" entfallen würden und die Bundesregierung "Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl" ermögliche.

Wegen Verzögerungen bei der Reform des "Heizungsgesetzes" hat der Bundestag eine Frist aus dem bisherigen Gesetz verlängert. Mit dem Beschluss der Abgeordneten tritt die sogenannte 65-Prozent-Regelung nicht – wie bislang vorgesehen – zum 1. Juli in Kraft, sondern frühestens zum 1. November. Sie schreibt für größere Städte vor, dass neue Heizungen dort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

65-Prozent-Regel: Koalition plant komplette Streichung

Mit der angepeilten Reform will die Koalition diese Vorschrift komplett aus dem Gesetz streichen. Doch die Neuregelung wird voraussichtlich erst nach dem bislang vorgesehenen Starttermin fertig. Deshalb wurde die Umsetzungsfrist vorsorglich um vier Monate verlängert. Damit dürfen auch nach dem 1. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Quote verfehlen.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte erneut, dass ihr Gebäudemodernisierungsgesetz auf fossile Energieträger setzt, statt den Fokus stärker auf erneuerbare Energien zu legen. Nach Verkündung der geplanten Reformen formulierte sie, dass künftig "der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot" entfallen würden und die Bundesregierung "Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl" ermögliche.

Konkret bedeutet das, dass die "Anforderung an eine Heizungsanlage" – hier die 65-Prozent-Regelung – wegfallen soll. Diese Regelung sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung im Wohnraum in größeren Städten mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies gilt seit 2024 nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Eigentlich sollte diese Regelung des alten Ampel-Gesetzes am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Neues Heizungsgesetz: Unklarer Zeitplan für Reform

Das neue Reiche-Gesetz wird bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht fertig. Deshalb wurde die Umsetzung der Reform des Grünen-Politikers Robert Habeck nach hinten verschoben – vorsorglich auf November, damit sie nie in Kraft treten kann. Der Bundestag hat diese Frist verlängert. Damit dürfen auch nach dem 1. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Quote verfehlen.

Genau das sieht auch das zukünftige neue Heizungsgesetz vor, da weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. "Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei", heißt es im Gesetzentwurf.

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