Technologie

Urteil in München: Google haftet für fehlerhafte KI-Ergebnisse

Das Landgericht München I hat ein wegweisendes Urteil für das digitale Zeitalter gefällt: Der Suchmaschinenkonzern Google kann für Falschinformationen haftbar gemacht werden, die durch seine Künstliche Intelligenz generiert wurden. Das Urteil gegen die KI-Suchergebnisse ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
12.06.2026 14:07
Aktualisiert: 12.06.2026 14:39
Lesezeit: 2 min

Gericht verurteilt Tech-Konzern nach Falschaussagen durch KI-Suche

Der Internetriese Google ist für unzutreffende Angaben, die von der hauseigenen KI-Technologie ausgespuckt werden, rechtlich direkt verantwortlich. Diese Entscheidung traf die für das Presse- und Äußerungsrecht zuständige 26. Zivilkammer des Landgerichts München I. Da Google die Möglichkeit hat, juristische Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen, besitzt das Urteil aktuell noch keine Rechtskraft.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch die Klage zweier Verlage aus München. Die Funktion "Übersicht mit KI" von Google hatte die beiden Medienhäuser fälschlicherweise in den Kontext von betrügerischen Aktivitäten, zweifelhaften Geschäftsmethoden und Abonnementsfallen gerückt. Das System kombinierte dabei Berichte über andere, real existierende unseriöse Firmen mit den Daten der Klägerinnen. Dabei wurden Verknüpfungen generiert, für die sich selbst in den von Google als Beleg angeführten Quellen keinerlei Anhaltspunkte fanden.

KI-Antworten sind Googles eigene Worte

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.

Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt. Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.

Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google

Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, "dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe", ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine "abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt" darstelle. Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.

Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten. Ein Google-Sprecher erklärte dazu: "Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert." Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen.

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