In Deutschland verdienen Männer mehr als Frauen: Warum das EU-Entgelttransparenzgesetz noch nicht umgesetzt wird
Eine Überraschung war die Richtlinie für mehr Gehaltstransparenz aus Brüssel nicht. Seit Jahren wird darüber diskutiert, und eigentlich hätte die EU-Vorgabe zur Schaffung größerer Offenheit bei den Gehaltstrukturen der Unternehmen schon mit Beginn des Monats Juni in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Doch Deutschland hat die neuen Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit gegen EU-Recht.
Die First lief am 7. Juni ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen. Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.
Deutschland: Frauen verdienen deutlich weniger als Männer
Deutschland als bisher größte Volkswirtschaft in Europa hat zugleich einen der größten Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen: 2025 verdienten Frauen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Und das, obwohl es bereits ein nationales Entgelttransparenzgesetz gibt. Auch 2024 war der Bruttostundenlohn einer deutschen Frau laut Eurostat-Zahlen im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger.
Damit weist Deutschland mit rund 16 Prozent einen der größten unbereinigten Gender Pay Gaps (Lohnlücke) in der EU auf und liegt damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von etwa 11 %. In vielen Statistiken rangiert Deutschland auf den hinteren Plätzen und schneidet somit oft schlechter ab als Länder wie die Slowakei, wo die Lücke auch bei etwa 15 bis 16 % liegt.
EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz: Was sich ändern soll
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen zudem Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.
Sozialverband fürchtet Altersarmut bei Frauen
"Wer die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ausbremst, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden", mahnte die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier. Der Verband verlangt mehr Entgeltgerechtigkeit und auch eine Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe sowie bessere Rahmenbedingungen für Vollzeit und existenzsichernde Beschäftigung. "Denn Lohnungleichheit wirkt bis ins Alter und verstärkt das Risiko von Altersarmut bei Frauen."
EU-Entgelttransparenzgesetz: Deutschland will Änderungen
Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem Politico-Podcast, Deutschland sei "auch mit anderen europäischen Partnerländern" im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. "Aber am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen." Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle "aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam" umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden. Zuvor hatte die "Zeit" über die Verzögerung berichtet.
Gender Pay Gap deckt systemisches Ungleichgewicht auf
Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte - etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen. Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst werden soll. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden.
Ärger um Gehaltstransparenz: Konfliktpotenzial in den Betrieben
Hinter der Nichtumsetzung der EU-Richtline könnte auch ein wachsender Widerstand aus der Union und einigen Wirtschaftsverbänden stecken. Während Gewerkschaften eine Umsetzung wollen, warnen Arbeitgeber vor Bürokratie und Eingriffen in bestehende Strukturen. Mit deutlicher Kritik meldete sich beispielsweise jetzt die Vorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann, zu Wort. Die CDU-Politikerin und Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium nennt die Entgelt-Transparenz-Richtlinie der EU „ein Paradebeispiel für europäische Überregulierung“. Die Unternehmen brauchten keine neuen Fesseln, sondern Luft zum Atmen, betonte Connemann.
Widerstand kommt auch aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. „Der bürokratische Aufwand und der gesellschaftliche Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinander“, sagte der CSU-Europapolitiker und Wirtschaftsexperte Markus Ferber zu Bild.
Es gibt innerhalb der EVP und der Unionsfraktion Bestrebungen, in Brüssel Nachverhandlungen zu fordern, um Korrekturen durchzusetzen. Dabei sollen EU-Abgeordnete aus Österreich und Schweden helfen, weil auch in diesen EU-Mitgliedstaaten Kritik an der Richtlinie lautgeworden ist.

