Politik

Riegel vor die Abo-Falle: EuGH stärkt Verbraucher gegen Streaming-Riesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Widerrufsrecht bei digitalen Streaming-Abos massiv gestärkt. Die Richter stellten klar, dass Anbieter Verbraucher nicht länger mit fragwürdigen Verzichtserklärungen um ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht bringen dürfen. Für die Tech-Konzerne bedeutet das Urteil ein Ende ihrer bisherigen Praxis. (314 Zeichen)
10.07.2026 07:38
Lesezeit: 3 min
Riegel vor die Abo-Falle: EuGH stärkt Verbraucher gegen Streaming-Riesen
Der EuGH stärkt das Widerrufsrecht: Streaming Riesen dürfen Verbraucher nicht länger mit fragwürdigen Verzichtserklärungen um ihr Recht bringen (Foto: dpa). Foto: Rolf Vennenbernd

Schluss mit der Sofort-Verzicht-Masche: Streaming-Dienste müssen einlenken

Bisher nutzen viele Streaming-Plattformen eine rechtliche Grauzone aus: Wer ein Abo abschließt und sofort streamen will, musste per Klick zustimmen, dass das Widerrufsrecht sofort erlischt. Der EuGH schiebt dieser verbraucherunfreundlichen Praxis nun einen Riegel vor. Kritisierte Verbraucherschützer fordern schon lange, dass das schnelle Geldmachen auf Kosten uninformierter Nutzer aufhören muss. Das Urteil zwingt die Branche nun zu mehr Transparenz – Konzerne wie Netflix, Disney oder Spotify müssen ihre Geschäftsbedingungen und Bestellprozesse europarechtskonform anpassen, um Kunden nicht länger systematisch zu benachteiligen.

Worum es geht

Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Die ist grundsätzlich nicht neu, war aber im April ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte.

Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten.

Wo das Parlament Änderungen will

Experten nennen das Verfahren „Client-Side Scanning“. Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben.

Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren - also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.

Wie es zu der Wende kam

Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen - Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.

Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsreglung ablösen sollte. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden.

Scharfe Kritik - auch an Parlamentspräsidentin

Zudem beantragte die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf durchaus unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments.

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert.

Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab - für einen Stopp hätte es eine absolute Mehrheit unter den aktuell 719 Abgeordneten gebraucht. 276 sprachen sich für eine Ablehnung aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Neben der EVP stimmten mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten im Sinne der Verlängerung.

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) kündigte an, seine Fraktion werde weiter dafür kämpfen, den Schutz vor Kindern vor Online-Missbrauch durchzusetzen. Angesichts der Änderungsvorschläge des Parlaments teilte er mit: „Leider wurde eine wirksame Lösung heute unnötig verzögert.“

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.

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