Solar-Aufschlag ab 2029: Widerstand gegen Pläne der Bundesnetzagentur wächst
Für Millionen Haushalte mit eigener Stromerzeugung zeichnet sich eine neue Kostenfrage ab. Elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk haben am 15. Oktober 2026 gemeinsam gegen einen zusätzlichen Grundpreis für solare Selbstversorger protestiert. In ihrer Mitteilung zum Verbändeappell warnen sie, die Reform könne Investitionen in Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher unattraktiver machen. Der Konflikt betrifft nicht nur künftige Dachanlagen: Nach dem derzeitigen Entwurf würden auch bereits installierte Anlagen erfasst.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte Prosumer-Aufschlag. „Prosumer“ sind Verbraucher, die zum Beispiel auf dem eigenen Dach Strom erzeugen und einen Teil davon selbst nutzen, zugleich aber mit dem öffentlichen Netz verbunden bleiben. Der von der Bundesnetzagentur diskutierte Mechanismus sieht für diese Gruppe einen höheren Grundpreis bei den Netzentgelten vor. Das ist noch kein geltendes Recht. Die neue Systematik soll die heutige Stromnetzentgeltverordnung ab 2029 ersetzen; die abschließende Festlegung ist nach den Angaben der Bundesnetzagentur für Ende 2026 vorgesehen.
70 bis 90 Prozent höherer Netz-Grundpreis – aber nicht die gesamte Stromrechnung
Der konsultierte Ansatz sieht einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis des Netzentgelts vor. Diese Prozentzahl bezieht sich nicht auf die vollständige Stromrechnung und auch nicht unmittelbar auf den gesamten Grundpreis eines beliebigen Liefervertrags. Entscheidend sind die Netzentgeltstruktur und die Gebühren im jeweiligen Netzgebiet. Deshalb gibt es heute keinen bundesweit verbindlichen Eurobetrag.
Die Bundesnetzagentur hatte im Mai zusätzliche Belastungen von voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr genannt. Die beteiligten Verbände rechnen dagegen in bestimmten Konstellationen mit bis zu 165 Euro jährlich. Solche Beträge sind Schätzungen unterschiedlicher Akteure, keine bereits beschlossenen Rechnungspositionen. Wer die Wirtschaftlichkeit einer neuen Anlage berechnet, sollte die möglichen Zusatzkosten deshalb als Szenario behandeln, nicht als sicheren Wert.
Warum die Netzagentur den Aufschlag für gerecht hält
Aus Sicht der Regulierungsbehörde beteiligen sich Selbstversorger bislang nicht ausreichend an den Fixkosten der Stromnetze. Weil sie weniger Energie aus dem Netz beziehen, zahlen sie geringere verbrauchsabhängige Entgelte. Gleichwohl benötigen sie die Infrastruktur in sonnenarmen Stunden oder wenn ein Speicher leer ist. In ihrer Begründung vom 27. Mai stellte die Behörde daher eine stärkere Beteiligung dieser Haushalte an den Netzkosten als Frage der Fairness dar.
Das Argument steht einer anderen Sicht gegenüber: Die elf Verbände halten eine pauschale Sonderbelastung für nicht verursachungsgerecht. Ein kleiner Haushalt mit wenig Netzbezug könne danach ähnlich behandelt werden wie ein Haushalt mit erheblich größerer Photovoltaikanlage, obwohl beide das Netz sehr unterschiedlich nutzten. Auch die Wirkung von Batteriespeichern, die Lastspitzen senken können, werde in der Pauschale nicht ausreichend berücksichtigt. Die Verbände schlagen vor, allenfalls die tatsächlich vereinbarte Einspeisekapazität als Maßstab zu verwenden und Bestandsanlagen zu schützen.
Bestehende Solaranlagen und Mehrfamilienhäuser besonders im Fokus
Nach dem gemeinsamen Originalappell vom 8. Oktober soll der geplante Grundpreisaufschlag auch bereits betriebene Anlagen treffen. Das ist für Eigentümer relevant, die ihre Investition auf Basis heutiger Regeln kalkuliert haben. Der Bundesverband Solarwirtschaft verweist zudem auf ein von ihm beauftragtes Rechtsgutachten. Dessen Verfasserin hält den Entwurf unter anderem mit Blick auf Gleichbehandlung und Vertrauensschutz für problematisch. Das ist eine juristische Bewertung im Auftrag eines Interessenverbands, keine Gerichtsentscheidung.
Kritisch sehen die Unterzeichner auch gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Würde in Mehrfamilienhäusern jede betroffene Verbrauchsstelle einen Aufschlag zahlen, könnten solche Modelle an Attraktivität verlieren. Steckersolargeräte wie Balkonkraftwerke sollen nach den bisher veröffentlichten Angaben der Bundesnetzagentur vom erhöhten Grundpreis ausgenommen bleiben. Nicht verwechselt werden darf der Prosumer-Aufschlag mit einem separat diskutierten Einspeiseentgelt für größere Erzeugungsanlagen über 30 Kilowatt; dafür gelten andere Voraussetzungen und Übergangsregeln.
Was Eigentümer und die Solarbranche jetzt beachten müssen
Für Hauseigentümer ist der wichtigste Punkt der Verfahrensstand: Eine verbindliche neue Abgabe existiert noch nicht. Der Entwurf wurde konsultiert, die endgültige Festlegung steht aus. Betreiber bestehender Photovoltaikanlagen müssen daher vorerst keine neue Zahlung aufgrund dieser Reform leisten. Bei geplanten Investitionen empfiehlt sich jedoch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, die unterschiedliche Netzentgelt-Varianten berücksichtigt – insbesondere bei knapp kalkulierten Projekten oder gemeinschaftlichen Versorgungslösungen.
Für Installateure, Projektentwickler und Energieversorger geht es um Planungssicherheit. Unklare künftige Fixkosten können Investitionsentscheidungen verschieben. Umgekehrt muss die Finanzierung der Stromnetze tragfähig bleiben, auch wenn sich immer mehr Haushalte teilweise selbst versorgen. Ob die Bundesnetzagentur den Aufschlag beibehält, verändert oder streicht, wird deshalb weit über einzelne Solardächer hinaus Bedeutung für den Strommarkt haben.

