Update: Bundestag beschließt Frühstartrente
Der Bundestag hat die Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren bekommen künftig pro Monat 10 Euro vom Staat - als Startkapital für die private Altersvorsorge. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Finanzpolitiker der schwarz-roten Koalition sprachen von einer historischen Entscheidung. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, die Frühstartrente werde lange wirken. "Das wird vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen." Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte: "Diese Koalition funktioniert und wir lassen uns nichts anderes einreden. Wir liefern und das zeigen wir auch heute." Bei der Frühstartrente gehe es auch darum, jungen Menschen die Chancen des Kapitalmarktes aufzuzeigen.
Bundeskanzler Friedrich Merz betonte auf der Plattform X: "Die Zukunft gehört der jungen Generation. Deshalb geben wir Kindern ab 1. Januar ein Startkapital für die private Altersvorsorge." Der CDU-Chef verteidigte zugleich die Anbindung an den Kapitalmarkt. «Wir nutzen die positiven Effekte des Kapitalmarkts - für ein langfristig sicheres Rentensystem», schrieb Merz.
Bundestag stimmt am Freitag über die Frühstartrente ab
Die Frühstartrente steht vor einer entscheidenden parlamentarischen Hürde. An diesem Freitag ist die abschließende Beratung im Deutschen Bundestag angesetzt. Der Finanzausschuss hat dem Entwurf bereits am 14. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zugestimmt.
Die Tagesordnung des Bundestags sieht die Abstimmung nach einer 60-minütigen Debatte vor. Damit bekommt eine Reform konkrete Konturen, die erstmals staatliche Sparbeiträge für Kinder systematisch am Kapitalmarkt anlegen soll. Millionen Familien, Depotanbieter und auch der deutsche Kapitalmarkt könnten langfristig von der Frühstartrente betroffen sein.
Frühstartrente: Welche Kinder die zehn Euro erhalten sollen
Die Förderung soll zunächst beim Geburtsjahrgang 2020 ansetzen: Kinder, die 2026 sechs Jahre alt wurden, sollen den Zuschuss rückwirkend für dieses Jahr erhalten. Ab 2027 soll jährlich ein weiterer Jahrgang hinzukommen. Die staatliche Einzahlung ist mit zehn Euro pro Monat vorgesehen – grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Daraus ergeben sich ohne Rendite bei zwölf vollen Jahren 1.440 Euro staatliche Beiträge pro Kind. Nicht alle heute unter 18-Jährigen würden demnach sofort gefördert.
Eltern sollen bei einem zugelassenen Anbieter ein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen können. Vorgesehen sind außerdem freiwillige private Zuzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro jährlich. Die Frühstartrente ist damit ein staatlicher Einstieg, kein Ersatz für eigene Ersparnisse und schon gar kein garantierter Betrag im Ruhestand.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Ein wichtiger Punkt ist die vorgesehene Auffanglösung. Wenn die Eltern keinen Vertrag für ihr Kind abschließen, sollen staatliche Förderbeträge kollektiv investiert und später auf ein individuelles Depot übertragbar sein. Dafür ist nach dem Gesetzentwurf ein gesondertes Sondervermögen des Bundes ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Familien müssen daher die endgültigen Durchführungsregeln abwarten, bevor sie einen konkreten Anbieter auswählen oder einen Antrag erwarten können.
Der Finanzausschuss hat die Anlagerichtlinien für das kollektive Vermögen im Vergleich zum Regierungsentwurf präzisiert. Investiert werden soll ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Das begrenzt die Verwendung für andere politische Zwecke, beseitigt aber nicht das Kapitalmarktrisiko: Kursverluste sind möglich, und die späteren Erträge stehen nicht fest.
Was die Frühstartrente den Staat kosten würde
Das Bundesfinanzministerium verweist auf den langen Anlagehorizont und den Zinseszinseffekt. In seiner Modellrechnung kann aus einem staatlich geförderten Depot bis zum Rentenalter ein deutlich höheres Vermögen werden. Die dabei angenommene durchschnittliche jährliche Wertentwicklung von sieben Prozent ist allerdings eine Rechenannahme, keine Renditezusage. Inflation und eine spätere Besteuerung der Auszahlung beeinflussen den tatsächlichen Wert.
Nach den Angaben zum Regierungsentwurf werden die Förderkosten für 2027 auf 198 Millionen Euro geschätzt; bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen. Diese Haushaltsbeträge sind Projektionen für die geplante Einführung, keine bereits abgerufenen Ausgaben. Auszahlungen aus dem geförderten Kapital sollen grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.
Kritik an Ungleichheit und Finanzbildung
Der Finanzausschuss zeigt, wie unterschiedlich die Reform bewertet wird. Die Koalition wirbt für einen unkomplizierten Zugang zum Aktienmarkt. Die Grünen kritisieren unter anderem, dass hohe private Zuzahlungen die Vermögensunterschiede zwischen Familien verstärken könnten. Ohne eigenes Sparbudget erhalten Kinder zwar den staatlichen Sockelbetrag, vermögende Haushalte können ihn jedoch wesentlich stärker aufstocken.
Auch die Frage nach unabhängiger Finanzbildung und niedrigen Produktkosten bleibt wichtig. Ob die Förderung später tatsächlich nennenswerte zusätzliche Alterseinkünfte erzeugt, entscheidet sich nicht allein am Gesetzestext, sondern an Gebühren, realen Markterträgen und der praktischen Umsetzung.

