Die Welthandelsorganisation (WTO) hat den Deutschen Wirtschaftsnachrichten eine Mitteilung zugesandt, wonach die Türkei in einem Rechtsstreit gegen die USA Recht bekommen hat. Im August 2018 hatte US-Präsident Donald Trump erklärt, dass die Importzölle für türkischen Stahl auf 20 und auf Aluminium auf 50 Prozent erhöht werden. Zuvor lagen die Zölle für türkische Stahlimporte bei zehn und für Aluminiumimporte bei 25 Prozent.
Die Türkei hatte sich anschließend bei der WTO beschwert und argumentiert, dass die USA mit ihrer Maßnahme insbesondere gegen die Artikel 10 und 32.1 des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen verstoßen habe.
Im Artikel 10 steht: "Die Mitglieder unternehmen alle notwendigen Schritte um sicherzustellen, daß die Erhebung eines Ausgleichszolls *2) auf eine aus dem Gebiet eines Mitglieds in das Gebiet eines anderen Mitglieds eingeführte Ware im Einklang mit Artikel VI des GATT 1994 und den Bedingungen dieses Übereinkommens erfolgt. Ausgleichszölle können nur nach einer eingeleiteten *3) und durchgeführten Untersuchung im Einklang mit den Bestimmungen dieses Übereinkommens und des Übereinkommens über die Landwirtschaft erhoben werden."
Im Artikel 32.1 steht: "Spezifische Maßnahmen gegen Subventionen eines anderen Mitglieds können nur gemäß den Bestimmungen des GATT 1994 in der Auslegung durch dieses Übereinkommen getroffen werden."
Die Türkei ist nicht das einzige WTO-Mitglied, das bei der Handelsorganisation gegen die US-Zölle vorgeht. So hat China im Handelskonflikt mit den USA Beschwerde gegen US-Zölle auf chinesische Güter eingelegt. Auch hier ist unter anderem Stahl betroffen. Auch die Europäische Union lässt die Rechtmäßigkeit der US-Zölle klären.