Die Pleite des Energieversorgers BEV könnte dazu führen, dass Kunden auf Ansprüchen gegenüber dem insolventen Unternehmen sitzenbleiben - Sorgen vor einem Abschalten ihrer Anschlüsse sind aber unbegründet. "Kunden brauchen keine Angst zu haben, plötzlich im Dunklen oder Kalten zu sitzen", betonte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen am Mittwoch. Die Verbraucher erhielten "ab sofort" Strom vom örtlichen Grundversorger, der laut Gesetz zu einer lückenlosen Weiterversorgung in der so genannten Ersatzversorgung verpflichtet ist.
Verbraucher, die Ansprüche aus nicht bezahlten Boni oder Guthaben gegenüber der BEV hätten, können nach Angaben der Verbraucherzentrale "momentan nur hoffen", dass sie das Geld ausbezahlt bekommen. Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet werde, bleibe den Kunden nur die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle. Dort können alle Gläubiger - also auch Geldgeber des Unternehmens oder Mitarbeiter - ihre Ansprüche anmelden.
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hatte am Mittwochabend mitgeteilt, dass sie bereits am vergangenen Freitag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Das Amtsgericht München ordnete daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestellte einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Als Grund gab das Unternehmen an, dass die zuletzt gestiegenen Energie-Beschaffungskosten den Versorger "in Schwierigkeiten" gebracht hätten. Die Verbraucherzentrale Sachsen vermutet indes, dass happige Preiserhöhungen vor dem Jahreswechsel zu einer massiven Abwanderung von Kunden führten.
BEV habe den Grundpreis im Dezember "um beinahe 100 Prozent" erhöht - und infolge von Kündigungen wohl viele Kunden verloren, erklärte Henschler. Ähnliche Fälle aus der Vergangenheit ließen nun vermuten, dass Kunden mit "verschleppten Jahresrechnungen, fehlenden Boni- oder Guthabenauszahlungen und unscheinbaren Preiserhöhungen" konfrontiert werden könnten.
Bestünden Forderungen der BEV gegenüber Kunden, sollten diese die Rechnung zunächst genau prüfen, raten die Verbraucherschützer. In jedem Fall sollten Rechnungsbeträge nicht mehr gegenüber der BEV gezahlt werden, sondern allenfalls auf das Konto des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die BEV richtete unter www.bev-inso.de eine Website ein, auf der Fragen zum Stand des Verfahrens beantwortet werden. Dort hieß es am Donnerstag unter anderem, dass für Kunden der nächste Lastschrifteinzug für den Monat Februar 2019 "nicht mehr erfolgen" werde und die BEV "insolvenzbedingt" ihren Zahlungsverpflichtungen etwa zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen könne.
Der Energieversorger Eon teilte mit, dass allein seit Anfang Januar "bereits mehr als 10.000 betroffene Kunden" der BEV zu Eon gewechselt seien. Von den Turbulenzen um die BEV sind in Deutschland demnach mehrere zehntausende Kunden betroffen, viele davon in Bayern, aber auch in Mittel- und Norddeutschland.
"Bereits in den vergangenen Jahren kam es auf dem Energiemarkt durch Insolvenzen von Billig-Anbietern wie Care Energy, Teldafax, Flexstrom und zuletzt im Dezember der Deutschen Energie GmbH zu Verunsicherungen", erklärte Eon.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Kunden, bei der Wahl des Anbieters "nicht immer auf das scheinbar günstigste Angebot" zu springen und sich von Bonuszahlungen nicht zu einem überstürzten neuen Stromvertrag verlocken zu lassen. Verbraucher sollten stattdessen alle Konditionen genau prüfen und verschiedene Anbieter vergleichen.