Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Nach der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Trump:Standard Chartered sieht XRP als potenziell renditestärkste Kryptowährung im Jahr 2026

Vor dem Hintergrund der Genehmigung eines XRP-ETFs durch Donald Trump und einer deutlich verbesserten regulatorischen Lage in den USA...

 

DWN
Technologie
Technologie Lego Smart-Brick: Technologischer Meilenstein verändert den Spielwarenmarkt
08.01.2026

Lego befindet sich in einer Phase außergewöhnlicher Marktdynamik und strategischer Neuorientierung. Reicht technologische Innovation aus,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Erholt sich die deutsche Industrie?
08.01.2026

Die deutschen Industrieunternehmen überraschen im November mit einem kräftigen Auftragsschub. Besonders Metallerzeugnisse und der...

DWN
Finanzen
Finanzen Zalando-Aktie: Logistikzentrum Erfurt schließt, 2.700 Jobs betroffen
08.01.2026

Der Berliner Modekonzern Zalando zieht die Reißleine und schließt sein Logistikzentrum in Erfurt. 2.700 Beschäftigte verlieren ihren...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Abfindung verhandeln: Wie Sie das Optimale aus Ihrem Jobverlust herausholen
08.01.2026

Die deutsche Wirtschaft streicht Stellen. Um Jobs abzubauen, bieten Unternehmen Mitarbeitern oft hohe Abfindungen an, um die...

DWN
Politik
Politik Venezuelas Ölreserven: Warum Trumps Zugriff die Weltordnung erschüttern könnte
08.01.2026

Donald Trump beansprucht Venezuelas Ölreserven und erhebt damit einen Machtanspruch, der weit über Lateinamerika hinausreicht. Hinter der...

DWN
Politik
Politik Bürgergeld adé – Kabinett beschließt neue Grundsicherung
08.01.2026

Union und SPD haben sich auf das Ende des Bürgergeldes und eine neue Grundsicherungs-Reform geeinigt. Doch die Gesetzesänderung ist...

DWN
Politik
Politik Private Städte im Vormarsch: Tech-Elite baut Siedlungen außerhalb des Staates
08.01.2026

Tech-Unternehmer und Investoren entwickeln weltweit neue Städte und Sonderzonen mit eigenen Regeln. Geht es um effizientere Strukturen...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie hebt ab: Was hinter dem Aufwärtstrend des DAX-Werts steckt und welche Rolle Venezuela spielt
08.01.2026

Die Rheinmetall-Aktie ist am Donnerstag kräftig nach oben geklettert. Der DAX-Wert setzt damit seine Aufwärtsrally seit Beginn des neuen...