Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street klettert trotz Rückschlag bei Friedensplan leicht ins Plus
11.05.2026

Geopolitische Spannungen treffen auf Börsen-Optimismus – erfahren Sie, was die Märkte jetzt bewegt.

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Starker Auftragsbestand, schwacher Aktienkurs – die Hintergründe
11.05.2026

Bei der Rheinmetall-Aktie prallen derzeit starke Fundamentaldaten und wachsende Zweifel am kurzfristigen Kursverlauf aufeinander. Eine neue...

DWN
Politik
Politik Sanierungsstau trifft Akademiker-Nachwuchs: TU Berlin schließt marodes Hauptgebäude
11.05.2026

Behörden und Feuerwehr entdecken bauliche Mängel: Die Technische Uni Berlin zieht harte Konsequenzen und schließt ihr Hauptgebäude...

DWN
Finanzen
Finanzen Lagarde bremst Stablecoins: Warum die EZB den digitalen Euro schützen will
11.05.2026

EZB-Präsidentin Christine Lagarde stellt sich skeptisch gegen Stablecoins in Euro. Sie sieht Risiken für Finanzstabilität, Banken und...

DWN
Finanzen
Finanzen Einbruch Gewerbesteuer: Finanzielle Krise in Baden-Württemberg verschärft sich
11.05.2026

Schon jetzt schreiben viele Städte und Gemeinden rote Zahlen und müssen Leistungen kürzen. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt: Die...

DWN
Politik
Politik Der ewige Krieg in der Ukraine: Putin bringt Altkanzler Schröder als Vermittler ins Gespräch
11.05.2026

Kremlchef Putin möchte Altkanzler Gerhard Schröder als Vermittler im Ukraine-Krieg. Bundesregierung und EU lehnen Putins Vorschlag ab -...

DWN
Panorama
Panorama Mitten in einer Kriegszone. Wenn die Kontrolle verschwindet, beginnt Führung.
11.05.2026

Ein Unternehmer wacht in Lwiw in der Ukraine auf und erfährt, dass Krieg ist. Seine Geschichte zeigt, was Führung bedeutet, wenn Pläne...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Labour verliert, Reform UK gewinnt - Rücktrittsforderungen nach Wahldebakel
11.05.2026

Der angezählte britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich nach den historisch schlechten Wahlergebnissen bei den Kommunalwahlen...