Deutschland

Corona-Regeln: Das sind die aktuellen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern

Lesezeit: 9 min
30.06.2020 11:57
Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Lesen Sie hier die Details der Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern.
Corona-Regeln: Das sind die aktuellen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern
Kreise in einem Park in San Franzisko sollen die Bürger voneinander trennen. (Foto: dpa)

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Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Lockerungen in den Bundesländern erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Eine Besonderheit gibt es in Nordrhein-Westfalen: Hier wurden für die Kreise Gütersloh und Warendorf viele der bereits gewährten Lockerungen nach dem massenhaften Corona-Ausbruch in einer Schlachtfabrik der Firma Tönnies wieder zurückgenommen. Diese Regelungen laufen für Warendorf um 0 Uhr in der Nacht zum Mittwoch aus, für den Kreis Gütersloh gelten sie aktuell bis zum 7. Juli.

Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Vom 1. Juli an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (statt bislang 10) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.

BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr.

BERLIN: Seit Samstag gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

BREMEN: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Zudem dürfen sich maximal bis zu zehn Personen aus mehreren Hausständen - also maximal zehn – treffen.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen. Gehören die Personen maximal zwei Haushalten an, dürfen es auch mehr sein.

NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen sich treffen - sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Im Kreis Gütersloh dürfen sich bis zum 7. Juli nur zwei Menschen im Freien treffen, wenn sie nicht aus einem Haushalt sind. Für den Nachbarkreis Warendorf gelten die gleichen Einschränkungen, die jedoch um 0 Uhr in der Nacht zu Mittwoch auslaufen. Grund für die Einschränkungen in den beiden Kreisen ist der Corona-Ausbruch bei Tönnies.

RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.

SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden. Ab 2. Juli soll eine Kontaktempfehlung das Kontaktverbot ersetzen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.

THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas können seit Montag wieder vollständig öffnen.

BAYERN: Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Vom 1. Juli an sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

BERLIN: In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

BRANDENBURG: Kitas haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

BREMEN: Kitas und Grundschulen sind im Land Bremen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Der Präsenzunterricht an anderen Schulen ist stark eingeschränkt und soll nach und nach ausgeweitet werden.

HAMBURG: Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen. In Hamburg sind seit Mitte vergangener Woche Schulferien. Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht davon aus, dass die Schulen nach den Ferien wieder ohne Mindestabstand in den Regelbetrieb gehen können.

HESSEN: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über, am 6. Juli sollen sie wieder vollständig öffnen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen läuft wieder der normale Präsenzunterricht, Eltern können aber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen. An diesem Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.

NIEDERSACHSEN: Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf sind Kitas aktuell geschlossen. In Nordrhein-Westfalen war vergangenen Freitag der letzte Schultag vor den Sommerferien.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler gehen zumindest zeitweise wieder zur Schule. An diesem Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.

SAARLAND: Im Laufe des Junis sind alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückgekehrt. An diesem Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Kitas haben wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

SACHSEN: Sachsens Kitas können seit Montag zum Regelbetrieb übergehen – allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. An Grundschulen bleibt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder bis zu den Sommerferien bestehen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Seit dieser Woche haben die Schüler Ferien. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.

THÜRINGEN: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Feste und Veranstaltungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich - sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

BAYERN: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.

BERLIN: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private/familiäre Veranstaltungen.

BRANDENBURG: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.

BREMEN: In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende «Zwei-Haushalts-Regel» aufgehoben.

HAMBURG: In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis zu diesem Dienstag untersagt.

HESSEN: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra von den Behörden genehmigt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind von dort an möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Jugendweihen und Beerdigungen sind es 75 Menschen. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen – wie etwa Hochzeiten - können in Gaststätten als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten durchgeführt werden.

NIEDERSACHSEN: Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Schüler dürfen Abschlusspartys auch mit mehr Teilnehmern feiern, wenn ausschließlich die Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs teilnehmen. Im Kreis Gütersloh sind Zusammenkünfte vorerst bis zum 7. Juli verboten, im Nachbarkreis Warendorf noch bis einschließlich Dienstag.

RHEINLAND-PFALZ: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.

SAARLAND: Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Ab dem 13. Juli sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.

SACHSEN: Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Von diesem Dienstag an dürfen sich bei Familienfeiern außerhalb privater Räume bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.

SACHSEN-ANHALT: Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt, ab 2. Juli sollen bis zu 50 Menschen gestattet sein. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen. Ab 2. Juli sollen bei fachkundig organisierte Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Menschen erlaubt sein, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl zunächst auf 250 begrenzt, ab 1. September auf 500. Messen und Ausstellungen können dann auch erlaubt werden – wenn Hygienekonzepte vorliegen und es eine Zugangsbegrenzung gibt (eine Person auf 10 Quadratmetern).

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100.

THÜRINGEN: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am Freitag auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen.

Eine Ausnahme bildet Thüringen: Der Freistaat verhängte kein Einreise- und kein Beherbergungsverbot. Begründung: Es gebe keine entsprechenden Ausreiseverbote für die betroffenen Regionen, die Gesundheitsämter der betroffenen Orte könnten die Situation besser einschätzen und sollten allen anderen Bundesländern die notwendigen Vorgaben liefern.

Ansonsten gilt:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.

NIEDERSACHSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.

THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Demonstrationen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

BERLIN: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

HAMBURG: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

HESSEN: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Demos unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche. Im Kreis Gütersloh sind Demos vorerst bis zum 7. Juli verboten, im Nachbarkreis Warendorf noch bis einschließlich Dienstag.

RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.


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