- Brandenburg erlaubt das Betreten von öffentlichen Orten wie Parks oder Spielplätze ohne „triftigen Grund“ – und zwar ausdrücklich.
- Bayern: Im Fitnessstudio dürfen die Masken während des Trainings abgelegt werden, aber beim Wechseln zwischen den Geräten gilt eine Maskenpflicht
- Berlin gestattet zwar körpernahe Dienstleistungen im Prostitutionsgewerbe, untersagt aber gesichtsnahe Praktiken. Zusätzlich dürfen keine sexuellen Leistungen in Fahrzeugen oder auf Partys erbracht werden.
- In Baden-Württemberg hingegen sind die gesichtsnahen Praktiken zwar möglich. Doch darf nur eine Eins-zu-eins-Prostitution wieder stattfinden. Das bedeutet, nur eine Prostituierte und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Gruppensex ist aber nicht zulässig.
- Rheinland-Pfalz erlaubt zwar die Feiern für den Beginn des Karnevals, doch dürfen die Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht gemeinsam mehrere Stunden auf engstem Raum schunkeln und singen
- In Berlin können die Fans zwar mit Abstandsregel in die Fußballstadien, dürfen aber unter Strafandrohung keine Gesänge anstimmen
- Nordrhein-Westfalen erlaubt Sport im Freien, bei dem es zu Körperkontakt kommt. Doch das allerdings nur bis zehn Personen. Das bedeutet, dass es kein reguläres Fußballspiel geben kann.
- Hamburg: Für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler von Oberstufen und Berufsschulen gilt nach den Herbstferien eine generelle Maskenpflicht auch im Unterricht. Zudem muss in allen Schulklassen alle 20 Minuten stoßgelüftet werden.
- Bremen: Private Feiern werden auf maximal zehn Personen beschränkt, wenn dort Alkohol getrunken wird. Ohne Alkohol liegt die Grenze bei 25 Teilnehmern.
- In Schleswig-Holstein wiederum spielt es keine Rolle, ob Alkohol getrunken wird. Im nördlichsten Bundesland dürfen die Einwohner grundsätzlich zu privaten Zwecken zusammenkommen - allerdings dürfen sich nicht mehr als zehn Personen treffen. Eine Ausnahme gibt es, wenn alle, die sich treffen, in insgesamt nur zwei Haushalten leben; dann gibt es keine Begrenzung.
- Schleswig-Holstein erlaubt auch das Angeln – und zwar ohne Einschränkungen, auch auf Angelkuttern.
- Gastwirte dürfen in Hessen den Personalausweis von ihren Gästen verlangen, um zu kontrollieren, ob die Personenangaben, die diese auf den Identifikationslisten gemacht haben, auch stimmen. Die Gäste müssen in den Gaststätten ihre Daten hinterlassen, damit die Behörden mögliche Infektionsketten erkennen und durchbrechen können.
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