Politik

Urteil: Merkel muss Auskünfte zu Geheimgesprächen mit Journalisten erteilen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Angela Merkel Auskünfte über Geheimgespräche zwischen dem Kanzleramt und Journalisten erteilen muss. Ob das Kanzleramt der Entscheidung Folge leisten wird, wird sich zeigen lassen.
29.11.2020 16:10
Lesezeit: 1 min
Urteil: Merkel muss Auskünfte zu Geheimgesprächen mit Journalisten erteilen
27.05.2020, Berlin: Die Silhouette von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Konferenz der Ministerpräsidenten und Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer mit der Kanzlerin während einer Pressekonferenz. (Foto: dpa) Foto: Markus Schreiber

Das Verwaltungsgericht Berlin teilt mit:

„Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben

Der Kläger, Journalist einer Tageszeitung, begehrt vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber, welche Hintergrundgespräche unter Beteiligung des Bundeskanzleramts im Jahr 2016 stattgefunden haben. Hintergrundgespräche sind solche zwischen Vertretern dieses Amtes und Journalisten, über die zwischen den Teilnehmern Vertraulichkeit verabredet wurde. Konkret erfragt der Kläger Datum, Veranstaltungsort, Teilnehmer und Themen sowie Informationsinhalte der Hintergrundgespräche. Außerdem möchte er wissen, an welchen Hintergrundgesprächen im Jahr 2016 die Bundeskanzlerin teilgenommen hat.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Der Kläger könne die begehrten Informationen auf Grundlage des aus Art. 5 Grundgesetz folgenden presserechtlichen Auskunftsanspruchs verlangen. Der Auskunftserteilung stünden die von der Beklagten geltend gemachten schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen nicht entgegen. Es sei auch davon auszugehen, dass die Informationen bei der Beklagten vorhanden seien. Im Presserecht könne zum Informationsbestand einer Behörde auch das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern gehören. Der für die Zusammenstellung der betreffenden Informationen erforderliche Verwaltungsaufwand sei nicht unverhältnismäßig.

Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Urteil der 27. Kammer vom 13. November 2020 (VG 27 K 34.17).“

Geklagt hatte die Zeitung „Der Tagesspiegel“, die sich in einem Artikel zum Urteilsspruch äußert.

Der Tagesspiegel hatte bereits im Jahr 2017 getitelt: „Geheimgespräche mit Journalisten - Regierung will ,eigene politische Vorstellungen verwirklichen‘.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Krypto-Wallet-Vergleich: So verwalten Sie Bitcoin & Co. sicher – die besten digitalen Geldbörsen
08.04.2026

In digitalen Geldbörsen verwalten Nutzer Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether und bewahren sie sicher auf. Doch welches Krypto-Wallet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Exporteure: Wachstum erwartet – doch Risiken für Exporte steigen
08.04.2026

Die deutsche Exportwirtschaft trotzt internationalen Konflikten und blickt weiterhin nach vorn. Doch steigende Risiken in Lieferketten und...

DWN
Politik
Politik Neuer Wehrdienst: Verteidigungsminister Pistorius schafft Klarheit bei Auslandsreisen
08.04.2026

Der neue Wehrdienst wirft Fragen auf: Müssen junge Männer künftig Auslandsaufenthalte genehmigen lassen? Nach heftiger Kritik stellt...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe im Iran-Konflikt: Zehn-Punkte-Plan wirft Fragen auf – wie geht es weiter?
08.04.2026

Nach Wochen der Gewalt bringt eine Feuerpause im Iran-Konflikt Hoffnung auf Entspannung. Doch entscheidende Fragen bleiben offen, und...

DWN
Finanzen
Finanzen Energiemärkte reagieren: Erdgaspreis fällt nach Iran-Deal
08.04.2026

Plötzlich entspannt sich die Lage am Energiemarkt: Der Erdgaspreis fällt deutlich, nachdem im Iran-Konflikt eine Waffenruhe vereinbart...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs aktuell deutlich im Plus: Waffenruhe im Iran-Konflikt beflügelt Aktienmärkte
08.04.2026

Der DAX-Kurs hat die Marke von 24.000 Punkten zurückerobert, die Anleger feiern die Waffenruhe im Iran-Konflikt. Während die Ölpreise...

DWN
Finanzen
Finanzen Benzinpreise: Trendwende bei Super, Rekorde bei Diesel
08.04.2026

Die Entwicklung der Benzinpreise bleibt für viele Verbraucher schwer nachvollziehbar. Während Super E10 leicht nachgibt, steigt der...

DWN
Finanzen
Finanzen Evotec-Aktie: Pharmaunternehmen Evotec reduziert Nettoverlust deutlich
08.04.2026

Nach schwierigen Jahren sendet Evotec positive Signale: Die aktuellen Evotec-Zahlen zeigen eine klare Verbesserung. Dennoch bleibt die Lage...