Die Schweizer Zeitung „Die Ostschweiz“ berichtet, dass im Rahmen der Massentests in der Schweiz dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausschließlich die positiven Testergebnisse gemeldet werden müssen. Nur diese werden anschließend in die offiziellen Statistiken reingerechnet. Das Blatt bezieht sich bei seinem Bericht auf Recherchen des Nachrichtenportals „nau.ch“. „,Coronavirus: BAG treibt Positivitätsrate künstlich in die Höhe‘. Der Titel muss direkt einem alternativen Verschwörermedium aus einer stillgelegten Tiefgarage entspringen, richtig? Nicht ganz. Es geht um einen Beitrag des Nachrichtenportals nau.ch. Es zeigt darin auf, dass die Zahlen, die künftig über Sein oder Nichtsein der Schweizer Wirtschaft entscheiden sollen, verfälscht sind. Und was sind verfälschte Zahlen unterm Strich? Einfach falsch (…) Nur medizinische Einrichtungen müssen die Ergebnisse der Massentests zwingend übermitteln. 400 negativ ausgefallene Tests bei 400 Schülern hingegen tauchen nirgends auf. Eine Ausnahme bilden nur Tests nach einem Infektionsausbruch. Wieso werden Hotels, Firmen und Schulen nicht verpflichtet, negative Tests ebenfalls zu melden, wie das medizinische Einrichtungen tun? Es gehe um Kosteneffizienz, heisst es beim BAG gegenüber nau.ch. So sehr man sich freut, dass beim Bund für einmal jemand an die Kosten denkt: Muss das genau hier und jetzt stattfinden? Der Aufwand, neben der Zahl der positiven Fälle auch die negativen entgegenzunehmen und miteinander zu addieren, scheint zudem nicht gerade unbewältigbar“, so die Zeitung „Die Ostschweiz“.
Das Nachrichtenportal „nau.ch“ berichtet: „Wie Recherchen von Nau.ch zeigen, ist die aktuelle Berechnung aber eine Farce. Die vom BAG publizierte Positivitätsrate ist verfälscht. Denn die negativen Resultate aus den Massentests fliessen gar nicht in die Statistik. Wie BAG-Sprecher Jonas Montani auf Anfrage festhält, gilt die Meldepflicht nur ,für medizinische Einrichtungen‘. Bedeutet: Alle negativen Testresultate aus den präventiven Massentests in Altersheimen, an Schulen oder in Hotels werden nicht erfasst. Lediglich positive Resultate auf das Coronavirus fliessen in die BAG-Statistik ein. Ausgenommen, es handelt sich um vorbeugendes Testen oder im Rahmen eines Infektionsausbruches. Hier erhält das BAG auch die negativen Resultate (…) Fragt sich: Wie aussagekräftig ist damit die täglich kommunizierte Positivitätsrate? Würden all negativen Tests aus den präventiven Massentests miteinbezogen, würde die Positivititätsrate nämlich sinken. Auf Nachfrage bestätigt das BAG: ,Infolgedessen ist die derzeit messbare Positivitätsrate eine Überschätzung der tatsächlichen Positivitätsrate‘. ,Das gezielte Nachtesten von positiven Antigentests kann in der Tat den Anteil der positiven Tests erhöhen‘, ergänzt das BAG. Dies, da die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Test durch die PCR positiv bestätigt wird, hoch ist. ,Erst der PCR-Nachtest fliesst in die Statistik ein. Doppelerfassungen gibt es‘, ergänzt das BAG.“
Die Meldepflicht gelte nur für „medizinische Einrichtungen“, teilte BAG-Sprecher Jonas Montani „nau.ch“ mit. Dadurch soll der Prozess „möglichst kosteneffizient“ gestaltet werden, so die Begründung.